Eingerichtetes Altbau-Wohnzimmer mit blauem Sessel, Kommode, Schreibtisch, Zimmerpflanzen und Parkett
Versicherung

Lesedauer 13 Minuten

Hausratversicherung für Mieter: Brauchst du sie, und welche Summe passt?

Wann du sie brauchst, was sie zahlt und was nicht, Summe per Inventarliste oder Quadratmeter berechnen – mit Rechner.

Brauchst du als Mieter eine Hausratversicherung?

Auf den Vermieter kannst du dich nicht verlassen: Seine Gebäudeversicherung deckt das Haus mit seinen Bestandteilen, nicht deine Möbel. Ob sich die Hausratversicherung lohnt, entscheidet der Wert deiner Sachen im Verhältnis zu deinen Rücklagen. Die Verbraucherzentrale bringt es auf die Formel: Je wertvoller die Einrichtung, desto wichtiger die Police.

Stell dir vor, nach einem Wohnungsbrand musst du alles zum heutigen Ladenpreis neu kaufen, vom Bett über Kleidung und Laptop bis zu Geschirr und Lampen. Versicherer kalkulieren nach der Stiftung Warentest seit vielen Jahren mit 650 € Hausratwert je Quadratmeter; für 60 m² sind das 39.000 €. Ob der Wert heute noch reicht, will die Stiftung Warentest selbst erst klären: In ihrem Modellfall setzt sie für 100 m² einen Hausrat von 80.000 € an, das wären für 60 m² schon 48.000 €. Daran entscheidet sich die Frage:

  1. Abschließen

    Wenn du einen Totalschaden nicht aus deinen Ersparnissen ersetzen könntest oder wenn eine selbst bezahlte Einbauküche, teure Technik oder ein Arbeitsplatz zu Hause dazugehören.

  2. Ohne Hausratversicherung

    Wenn du wenige Dinge mit geringem Wert besitzt und den Verlust von allem selbst tragen kannst. Brand-, Einbruch- und Leitungswasserschäden an deinen Sachen zahlst du dann selbst, wenn kein anderer dafür haftet.

  3. Über die Police der Eltern

    Wenn du für Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst auswärts wohnst, ohne einen eigenen Hausstand zu gründen. Dann gilt die Außenversicherung der Eltern, bis zu deren Entschädigungsgrenze. Gründest du einen eigenen Hausstand, endet dieser Schutz.

Bist du verpflichtet, eine abzuschließen?

Nein, kein Gesetz verpflichtet Mieter zu einer Hausratversicherung; die Stiftung Warentest nennt sie ausdrücklich keine Pflichtversicherung. Wichtiger ist nach der Stiftung Warentest die Privathaftpflicht, weil sie Schäden deckt, die du anderen zufügst, auch an der Mietwohnung. Was im Mietvertrag zu Versicherungen stehen darf und welche Versicherungen du als Mieter sonst brauchst, steht im Ratgeber Versicherungen für Mieter.

Was die Hausratversicherung zahlt

Maßstab sind hier die unverbindlichen Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV, die VHB 2022 (Stand: Juni 2026); dein Vertrag kann mehr oder weniger enthalten, und Grenzen in Euro setzt jeder Versicherer selbst. Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Rauch und Ruß, durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch und Raub, durch Leitungswasser sowie durch Sturm ab Windstärke 8 und Hagel (VHB A 1, A 6.1.1).

Ersetzt wird der Neuwert: der Preis, zu dem du Sachen gleicher Art und Güte neu kaufst (VHB A 14.1.1). Bei beschädigten Sachen zahlt der Versicherer die Reparatur und eine bleibende Wertminderung, höchstens den Neuwert (VHB A 17.1.2).

Für Mieter zählen auch die Kosten, die der Vertrag zusätzlich übernimmt (VHB A 13). Ist die Wohnung nach einem Brand unbewohnbar, zahlt der Versicherer das Hotel ohne Frühstück; üblich sind nach der Verbraucherzentrale bis zu 100 Tage und je Tag höchstens ein Tausendstel der Versicherungssumme. Dazu kommen Aufräumen, Transport und Lagerung, neue Schlösser, wenn Wohnungsschlüssel durch einen Versicherungsfall wie Einbruch oder Raub abhandengekommen sind, und Reparaturen am Gebäude in der Wohnung nach einem Einbruch, einem Raub oder schon nach dem Versuch (VHB A 13.2.7): Die aufgehebelte Wohnungstür gehört dem Vermieter, die Reparatur zahlt deine Hausratversicherung. Nach einem Leitungswasserschaden in einer Mietwohnung übernimmt sie die Reparatur von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten (VHB A 13.2.8).

„Bedingt“ heißt in der Tabelle: nur bis zu einer Grenze oder unter Bedingungen aus deinem Vertrag.

Übersicht

Typische Schäden nach den GDV-Musterbedingungen

SchadenGrundschutzmit ZusatzbausteinRegel
Kurzschluss im Fernseher, Brand mit Ruß und LöschwasserjajaVHB A 3.1, A 3.9
Einbruch, Laptop gestohlen und Tür aufgehebeltjajaVHB A 4.1, A 13.2.7
Waschmaschinenschlauch platzt, Möbel nassjajaVHB A 5.2.1
Schmuck und Bargeld bei einem Einbruch gestohlenbedingtbedingtGrenzen für Wertsachen, VHB A 18
Kamera aus dem Hotelzimmer gestohlenbedingtbedingtAußenversicherung, VHB A 12
Fahrrad am Bügel vor dem Haus gestohlenneinbedingtFahrradklausel des Vertrags
Starkregen setzt das Kellerabteil unter WasserneinbedingtElementarschutz, VHB A 6.4
Handy fällt herunter, Geldbörse aus der Tasche gezogenneinneinkeine versicherte Gefahr

Was nicht versichert ist

Fällt dir das Handy herunter, ist das kein Versicherungsfall. Wasser aus Hochwasser oder Starkregen und ein dadurch verursachter Rückstau sind ohne Elementarschutz nicht versichert (VHB A 5.4.3, A 6.4), Regen durch ein offenes Fenster ebenso wenig (VHB A 6.5.2). Balkonmöbel sind gegen Sturm nicht versichert, weil der Schutz vor Naturgefahren nur für Sachen in Gebäuden gilt; Ausnahmen sind Markisen, Antennen und Balkonkraftwerke (VHB A 6.5.7); Hausrat im Freien lässt sich nur über eine Zusatzklausel mitversichern (GDV-Klausel PK 7215). Ob sich der Elementarschutz für dich lohnt, hängt vor allem von Stockwerk und Keller ab; mehr dazu unter Elementarschäden.

Führst du einen Schaden grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer seine Leistung nach der Schwere deines Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), etwa nach der vergessenen Pfanne auf dem Herd. Die Stiftung Warentest empfiehlt nur Tarife, die auf diese Kürzung ohne Höchstbetrag verzichten. Für Pflichten aus dem Vertrag gilt der Verzicht meist nicht. Ziehst du die Wohnungstür nur zu, statt abzuschließen, werten Versicherer das nach der Stiftung Warentest als Verletzung einer solchen Pflicht; die GDV-Musterklausel PK 7610 verlangt, alle Schlösser zu betätigen, solange niemand in der Wohnung ist, außer für sehr kurze Zeit wie den Gang zum Briefkasten oder zur Mülltonne. Eine solche Pflicht verletzt du auch, wenn du die Wohnung im Winter weder heizt noch die Wasserleitungen absperrst und entleerst. Je nach Verschulden kann der Versicherer dann ganz oder teilweise leistungsfrei sein, aber nur, soweit die Verletzung den Schaden verursacht oder vergrößert hat (VHB A 21; § 28 Abs. 2 und 3 VVG).

Was als Hausrat gilt – und wo

Zum Hausrat gehört alles, was deinem Haushalt zur privaten Nutzung dient, dazu Wertsachen und Bargeld (VHB A 8.1, A 8.2).

Irrtum

„Meine Einbauküche ist über die Gebäudeversicherung des Vermieters versichert.“

Richtig

Einbaumöbel und Einbauküchen, die du auf deine Kosten gekauft oder vom Vormieter übernommen hast und für die du die Gefahr trägst, sind ebenfalls dein Hausrat (VHB A 8.3.1). Die Gebäudeversicherung des Vermieters schließt solche Einbauten eines Mieters nach den Musterbedingungen aus (VGB 2022 A 7.6.2).

Die Küche des Vermieters gehört nicht dazu, auch nicht ein Gerät, mit dem du ein Teil davon ersetzt hast (VHB A 9.1.2).

Mitversichert sind fremde Sachen in deinem Haushalt, etwa der Laptop deines Arbeitgebers (VHB A 8.4). Ein Zimmer, das du nur beruflich nutzt, gehört lediglich dann zur Wohnung, wenn man es ausschließlich über die Wohnung betreten kann (VHB A 10.1.1).

Wertsachen haben eigene Grenzen

Bargeld, Sparbücher und Wertpapiere, Schmuck, Edelsteine, Briefmarken und Münzen, alles aus Gold, Silber oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Kunst und Antiquitäten über 100 Jahre außer Möbeln sind Wertsachen (VHB A 18.1). Für sie gilt je Schaden eine Gesamtgrenze, meist 20 % der Versicherungssumme; bei 80.000 € Versicherungssumme sind das 16.000 €, rechnet die Stiftung Warentest vor. Außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks gelten engere Grenzen, gängig sind 3.000 € für Bargeld, 5.000 € für Wertpapiere und Sparbücher und 30.000 € für Schmuck. Fernseher, Computer und Smartphones sind normaler Hausrat.

Unterwegs gilt die Außenversicherung

Sachen, die vorübergehend außerhalb der Wohnung sind, bleiben weltweit versichert, etwa im Hotelzimmer (VHB A 12.1). Wie lange „vorübergehend“ ist, legt dein Vertrag fest, nach der Verbraucherzentrale meist höchstens drei Monate; dazu kommt eine Entschädigungsgrenze. Ein Einbruch setzt voraus, dass jemand in einen Raum eines Gebäudes eindringt (VHB A 12.3). Wer dir die Geldbörse aus der Tasche zieht, begeht einfachen Diebstahl, und der ist nicht versichert, weil er keinen Widerstand bricht (VHB A 4.4.1).

Keller und Fahrrad

Dein eigenes Kellerabteil gehört zur versicherten Wohnung, ebenso gemeinschaftliche, verschließbare Fahrrad- und Waschkeller auf demselben Grundstück (VHB A 10.1.1, A 10.1.3). Ein Diebstahl daraus ist versichert, wenn jemand einbricht oder mit einem falschen Schlüssel eindringt (VHB A 4.1.1). Ein Fahrrad, das am Bügel vor dem Haus oder im offenen Hinterhof gestohlen wird, ist nur mit einer Fahrradklausel versichert. Das GDV-Muster verlangt dafür ein verkehrsübliches Schloss und, solange du das Rad nicht nutzt, nach Möglichkeit den gemeinschaftlichen Fahrradraum. Dazu kommen Unterlagen, die Kauf, Marke und Rahmennummer belegen, eine unverzügliche Anzeige bei der Polizei und der Nachweis, dass das Rad drei Wochen danach nicht wieder aufgetaucht ist. Manche Tarife schließen die Zeit zwischen 22 und 6 Uhr aus, außer das Rad steht in einem verschlossenen Raum oder ist noch in Gebrauch, etwa vor der Kneipe, warnt die Stiftung Warentest.

Versicherungssumme berechnen

Die Versicherungssumme soll dem Neuwert deines gesamten Hausrats entsprechen (VHB A 14.2.1). Liegt sie darunter, bist du unterversichert, und der Versicherer darf jeden Schaden im Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert deines Hausrats kürzen (VHB A 17.4). Das Gesetz sieht die Kürzung erst bei einer erheblich zu niedrigen Summe vor (§ 75 VVG), doch davon darf der Vertrag abweichen (§ 87 VVG). Die Verbraucherzentrale rechnet vor: Bei 50.000 € Versicherungssumme und 100.000 € Hausratwert zahlt die Versicherung für einen Brandschaden von 10.000 € nur 5.000 €. Zwei Wege führen zur richtigen Summe:

  • Quadratmeter-Pauschale: Betrag je Quadratmeter mal Wohnfläche. Der Betrag liegt nach dem GDV meist zwischen 650 und 750 € je m². Erreichst du den Mindestbetrag deines Versicherers, verzichtet er in der Regel auf den Einwand der Unterversicherung.
  • Inventarliste: Du schätzt den Neuwert Raum für Raum. Die Stiftung Warentest rät, den Wert so zu prüfen und zusätzlich den Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren.

Für den Verzicht muss die Wohnfläche im Versicherungsschein stimmen, und es darf keinen zweiten Hausratvertrag ohne Verzicht für dieselbe Wohnung geben (VHB 2022 Quadratmetermodell A 14.4.2). Balkon und Keller zählen nach der Stiftung Warentest nicht zur Wohnfläche, versichert ist der Hausrat dort trotzdem. Zähle die Fläche deshalb so, wie dein Versicherer es im Antrag vorgibt, statt ungeprüft die Zahl aus dem Mietvertrag zu übernehmen. Für deine Sachen zahlt der Versicherer auch mit Verzicht höchstens die vereinbarte Summe, nach den Musterbedingungen zuzüglich eines Vorsorgebetrags, dessen Prozentsatz dein Vertrag festlegt (VHB 2022 Quadratmetermodell A 14.2.4, A 17.3).

Inventarliste zum Ausfüllen

Trag je Raum ein, was du heute neu kaufen müsstest, zum Ladenpreis eines vergleichbaren Stücks. Fotografiere wertvolle Stücke und lege Kassenbelege dazu, denn nach einem Einbruch musst du beweisen, was du besessen hast.

Vorlage

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Beispiel: 62 m² Altbau in Berlin

Angenommen, du wohnst in einer Zwei-Zimmer-Altbauwohnung mit 62 m², hast die Küche vom Vormieter gekauft, arbeitest teils zu Hause und besitzt etwas Schmuck. Die Werte je Raum sind frei gewählte Beispielwerte, der Betrag je m² ist die übliche Pauschale von 650 €.

So rechnest du

  1. Neuwert laut Inventarliste9.800 € + 11.500 € + 8.700 € + 2.400 € + 4.600 € + 2.300 € + 3.000 €42.300 €
  2. Pauschalsumme für den Verzicht62 m² × 650 €40.300 €
  3. Versicherungssummeder höhere der beiden Beträge42.300 €

Die Inventarliste liegt um 2.000 € über der Pauschale. Mit 40.300 € wärst du vor dem Abzug wegen Unterversicherung geschützt, bei einem Totalschaden fehlten dir aber bis zu 2.000 €, wenn kein Vorsorgebetrag sie abdeckt. Im Quadratmetermodell vereinbarst du deshalb einen höheren Betrag, hier mindestens 683 € je m² (42.300 € ÷ 62 m² = 682,26 €); der Verzicht bleibt, weil er nur einen Mindestbetrag je m² verlangt (VHB 2022 Quadratmetermodell A 14.4.2). Liegt deine Liste unter der Pauschale, nimmst du die Pauschale, damit der Verzicht greift. Dafür zahlst du Beitrag für eine höhere Summe; gerade in großen Wohnungen mit wenig Hausrat kannst du so nach der Stiftung Warentest überversichert sein. Prüfe zum Schluss die Wertsachen: 20 % von 42.300 € sind 8.460 €, der Schmuck im Beispiel bleibt mit 3.000 € darunter.

Was eine Hausratversicherung kostet

Im April 2026 hat die Stiftung Warentest 237 Hausrattarife von 89 Anbietern verglichen.

Kosten

Jahresbeitrag am selben Ort, 100 m², ohne Elementarschutz

Im Modellfall, einer Wohnung mit 100 m² im zweiten Stock, kosteten günstige Tarife mit umfangreichem Schutz ohne Elementarschutz rund 60 € im Jahr, der teuerste Tarif mit ähnlichem Umfang am selben Ort 105 €.

Teure Tarife kosteten im Vergleich bis zu siebenmal so viel wie günstige.

Teurer wird es meist in Großstädten, weil Versicherer das Land in Risikozonen teilen, mit einer höheren Summe und je nach Bauart des Hauses; eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. Zusatzbausteine kosten extra, nach der Stiftung Warentest häufig 30 bis 40 € im Jahr für ein Fahrrad von 1.000 € und oft nur 10 bis 20 € für den Elementarschutz. Vergleiche vor dem Abschluss nicht nur den Preis:

Checkliste: Tarif vor dem Abschluss prüfen

0 von 6 erledigtAlles erledigt

Umzug, WG und Zusammenziehen

Beim Umzug bist du eine Zeit lang in beiden Wohnungen versichert (VHB A 16.1); was du dem Versicherer melden musst und was während des Transports gilt, steht unter Umzug und Versicherung. Für die Summe wichtig: Wird die Wohnung größer, gilt ein Unterversicherungsverzicht nur noch zwei Monate nach Umzugsbeginn; bis dahin muss der Vertrag an die neue Wohnfläche angepasst sein (VHB 2022 Quadratmetermodell A 14.4.3). Ein Sonderkündigungsrecht allein wegen des Umzugs gibt es nach der Stiftung Warentest nicht, außer du ziehst mit jemandem zusammen oder ins Ausland. Steigen am neuen Ort aber Beitragssatz oder Selbstbeteiligung, kannst du nach den Musterbedingungen innerhalb eines Monats nach der Mitteilung des Versicherers in Textform kündigen (VHB A 16.5.2).

Wohnst du in einer WG zur Untermiete, deckt die Hausratversicherung des Hauptmieters deine Sachen nach den Musterbedingungen nicht (VHB A 9.1.5); du brauchst einen eigenen Vertrag. Zieht ihr als Paar zusammen und hat jeder eine Police, genügt künftig eine: Die Stiftung Warentest rät, einen Vertrag aufzulösen, beim anderen die Summe anzupassen und als unverheiratetes Paar beide Namen eintragen zu lassen. Was sonst zu regeln ist, zeigt die Checkliste fürs Zusammenziehen.

Im Schadensfall

  1. Schaden begrenzen. Wisch ausgelaufenes Wasser auf und dichte eine zerbrochene Scheibe ab, damit nicht mehr kaputtgeht.
  2. Sofort melden. Melde den Schaden unverzüglich deinem Versicherer, nach einem Einbruch auch der Polizei.
  3. Stehlgutliste einreichen. Gib Polizei und Versicherer nach einem Einbruch ohne schuldhaftes Zögern eine vollständige Liste; spät nachgemeldete Stücke wecken Misstrauen.
  4. Nichts wegwerfen. Bewahre beschädigte Sachen auf, bis der Versicherer sie gesehen hat.
  5. Besitz belegen. Kassenbelege, Garantiescheine, Kontoauszüge und Fotos beweisen, was du hattest; zur Not helfen nach der Stiftung Warentest auch Zeugen.
  6. Abschlag verlangen. Prüft der Versicherer einen Monat nach deiner Schadensmeldung noch, ohne dass du die Verzögerung verschuldet hast, kannst du als Abschlag fordern, was voraussichtlich mindestens zu zahlen ist (VHB A 20.1, A 20.3; § 14 Abs. 2 VVG).
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