Überflutete Altstadtstraße mit sanierten Wohnhäusern, Menschen waten durch das Hochwasser, an den Hauseingängen liegen Sandsäcke
Versicherung

Lesedauer 12 Minuten

Elementarschäden: Was dazugehört, wer zahlt und ob du den Schutz brauchst

Elementarschäden sind Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben & Co. Welcher Vertrag zahlt, was trotzdem ausgeschlossen ist und wie du dein Risiko einschätzt.

Was Elementarschäden sind

Im Versicherungsdeutsch heißen Elementarschäden „weitere Naturgefahren“. Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022, Stand Juni 2026) und für die Hausratversicherung (VHB 2022, Stand Juni 2026) zählen genau acht davon auf und definieren jede einzeln. Musterbedingungen sind unverbindliche Vorlagen, dein Versicherer darf davon abweichen. Maßgeblich sind immer die Bedingungen in deinem Vertrag.

GefahrSo definieren die Musterbedingungen sieTypischer Fall
ÜberschwemmungGrundstück oder direkt angrenzende Flächen, Straßen, Geh- und Radwege werden mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser überflutet – durch ein Gewässer, das über die Ufer tritt, durch Regen oder durch Grundwasser, das deshalb an die Oberfläche steigtStarkregen läuft über die Kellertreppe ins Haus
RückstauWasser dringt aus den hauseigenen Abflussrohren ins Gebäude, weil Gewässer über die Ufer getreten sind oder Niederschläge den Rückstau ausgelöst habenAbwasser drückt aus dem Bodenablauf im Keller
Erdbebennaturbedingte Erschütterung des Bodens durch Vorgänge im ErdinnerenRisse in den Wänden nach einem Beben
Erdsenkungnaturbedingte Absenkung des Bodens über natürlichen Hohlräumender Boden sackt unter einer Hausecke ab
Erdrutschnaturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassenein Hang rutscht nach Dauerregen gegen die Hauswand
SchneedruckGewicht von Schnee- oder Eismassen, auch wenn sie vom Dach abrutschendas Dach bricht unter nassem Schnee ein
LawinenSchnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergeheneine Lawine trifft ein Haus im Gebirge
Vulkanausbruchplötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste mit Lava, Asche oder GasenAscheregen beschädigt das Dach

Entscheidend ist das Wort „naturbedingt“: Senkt sich der Boden wegen Bergbau oder einer Baustelle nebenan, ist das kein versicherter Elementarschaden.

Sturm und Hagel zählen nicht dazu

Irrtum

„Sturm und Hagel sind Elementarschäden – dafür brauche ich den Zusatzbaustein.“

Richtig

Sturm und Hagel gehören nach den Musterbedingungen zu den Naturgefahren der Grunddeckung, nicht zu den Elementargefahren.

Ein Sturm ist dort eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8, also mindestens 62 km/h; Hagel ist fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. Zur Grunddeckung einer Wohngebäudeversicherung gehören Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Deckt ein Sturm das Dach ab, zahlt also die Wohngebäudeversicherung, und was der Regen danach an deinen Möbeln anrichtet, ersetzt die Hausratversicherung als Folgeschaden. Flutet dagegen ein Gewitterguss ohne Sturm den Keller, hilft dir die Grunddeckung nicht – das ist eine Überschwemmung und nur mit Elementarbaustein versichert.

Welcher Vertrag zahlt: Gebäude oder Hausrat

Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Schäden am Haus selbst: Mauern, Dach, Estrich, Heizung, fest eingebaute Teile und Gebäudezubehör wie Müllboxen, Briefkasten- und Klingelanlage. Eine Einbauküche gehört dazu, wenn sie individuell für das Haus gefertigt und mit großem Aufwand eingepasst wurde. Garage oder Gartenhaus sind nur versichert, wenn dein Vertrag sie nennt. Die Hausratversicherung ersetzt alles, was deinem Haushalt dient: Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Vorräte. Als Mieter gehören auch Einbaumöbel und eine Einbauküche zu deinem Hausrat, wenn du sie auf eigene Kosten angeschafft oder übernommen hast und das Risiko trägst, falls sie beschädigt werden. In der Gebäudeversicherung des Vermieters sind solche Sachen nach den Musterbedingungen ausdrücklich nicht versichert. Ersetzt du nur Küche oder Einbauten des Vermieters, gehört der Ersatz nach den Musterbedingungen nicht zu deinem Hausrat, sondern zu seiner Gebäudeversicherung.

Die Elementarversicherung, auch Elementarschadenversicherung oder Baustein „erweiterte Naturgefahren“ genannt, ist in der Regel kein eigener Vertrag, sondern ein Zusatz zur Gebäude- oder Hausratversicherung. Für beide Verträge gilt: Elementargefahren sind nur versichert, wenn du sie zusätzlich vereinbarst. Allein bekommst du den Baustein nicht, er lässt sich nur zusammen mit Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel versichern. Du kannst ihn gleich mit abschließen oder einen bestehenden Vertrag nachträglich erweitern lassen. Einzelne Elementargefahren kannst du in der Regel nicht ab- oder zuwählen, etwa nur Überschwemmung ohne Erdbeben.

Was das für dich heißt, hängt davon ab, wie du wohnst. Als Hauseigentümer brauchst du den Baustein in der Wohngebäudeversicherung und für die Einrichtung in der Hausratversicherung. Als Wohnungseigentümer versichert die Gemeinschaft das gemeinsame Eigentum; ob ihr Vertrag Elementarschutz enthält, erfährst du bei der Verwaltung. Als Mieter ist das Gebäude Sache des Vermieters. Die Kosten seiner Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden darf er über die Nebenkosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vereinbart. Für deine eigenen Sachen schützt dich nur deine Hausratversicherung, und auch die nur mit Elementarbaustein. Wie hoch die Versicherungssumme dafür sein sollte, erklärt der Ratgeber Hausratversicherung für Mieter.

Übersicht

Welcher Schaden mit und ohne Elementarbaustein versichert ist

SchadenGebäude ohne ElementarGebäude mit ElementarHausrat ohne ElementarHausrat mit Elementar
Sturm deckt das Dach ab, Regen durchnässt das Sofa darunterjajajaja
Starkregen flutet den Keller: Estrich, Heizung und Waschmaschine sind nassneinjaneinja
Der Kanal staut zurück, Abwasser drückt aus dem Bodenablaufneinbedingtneinbedingt
Ein Fluss tritt über die Ufer, das Erdgeschoss steht unter Wasserneinjaneinja
Nasser Schnee drückt das Dach einneinja––
Grundwasser drückt von unten durch Kellerwand und Bodenneinneinneinnein
Regen läuft durch ein offen gelassenes Fensterneinneinneinnein
Nach einem Dürresommer bekommt das Haus Setzrisseneinnein––

„Bedingt“ heißt: Der Versicherer kann kürzen oder ablehnen, wenn keine funktionstüchtige Rückstausicherung eingebaut war. In der Gebäudeversicherung steht diese Pflicht schon in den Musterbedingungen, beim Hausrat gilt sie, wenn dein Vertrag sie vereinbart. Ein Strich heißt: Der Schaden trifft nur das Gebäude.

Was auch mit Elementarschutz nicht versichert ist

Der Baustein deckt die acht Gefahren, aber nicht jedes Wasser im Haus. Diese Fälle schließen die Musterbedingungen ausdrücklich aus:

  • Grundwasser, das nicht durch Regen oder Hochwasser an die Oberfläche steigt, sondern von unten durch Kellerwand oder Bodenplatte drückt. Woran du das erkennst und was dann hilft, steht im Ratgeber Grundwasser im Keller.
  • Sturmflut an Nord- und Ostsee.
  • Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Das gilt nicht, wenn Sturm oder Hagel die Öffnung erst geschlagen haben.
  • Trockenheit oder Austrocknung, also etwa Risse, weil der Boden in einem heißen Sommer schrumpft.
  • Gebäude, die noch nicht bezugsfertig sind, und Sachen darin.
  • Sachen außerhalb von Gebäuden in der Hausratversicherung. Ausgenommen sind privat genutzte Antennen, Markisen und Balkonkraftwerke, die nur deiner Wohnung dienen und auf demselben Grundstück stehen, Balkonkraftwerke bis zu einem vereinbarten Betrag.

Dazu kommen zwei Grenzfälle. Fällt Schnee von Bäumen auf das Gartenhaus, besteht laut Verbraucherzentrale kein Schutz; Schnee, der vom Dach rutscht, zählt nach den Musterbedingungen dagegen als Schneedruck. Und ein Rohrbruch, ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder ein undichtes Aquarium sind kein Elementarschaden, sondern ein Leitungswasserschaden aus der Grunddeckung. Welcher Vertrag bei welcher Wasserursache zahlt, zeigt der Ratgeber Wasserschaden: welche Versicherung zahlt.

Selbstbeteiligung, Wartezeit und deine Pflichten

Selbstbeteiligung. Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, bleibt dieser Teil jedes Schadens bei dir. Die Höhe wird individuell vereinbart, kann je Gefahr verschieden sein und steht im Versicherungsschein. Gerade beim Elementarbaustein lohnt der Blick dorthin, denn in Gebieten mit hohem Hochwasserrisiko verlangen Versicherer oft hohe Selbstbehalte.

Wartezeit. Für Elementargefahren kann eine Wartezeit vereinbart sein. Die Musterklausel des GDV sieht vor, dass der Schutz frühestens eine festgelegte Zahl von Wochen nach Versicherungsbeginn einsetzt.

Pflichten vor dem Schaden. Nach den Musterbedingungen der Wohngebäudeversicherung musst du Rückstausicherungen in gefährdeten Räumen funktionsbereit halten und die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei halten. Beim Hausrat-Baustein kann dein Vertrag laut Verbraucherzentrale ebenfalls Rückstausicherungen verlangen und vorschreiben, dass du Sachen im Keller erhöht lagerst. Das sind vertragliche Obliegenheiten. Verletzt du eine davon vorsätzlich oder grob fahrlässig, darf der Versicherer ganz oder teilweise leistungsfrei sein und den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er davon erfahren hat, kündigen (§ 28 Abs. 1 VVG). Ganz leistungsfrei ist er nach dem Gesetz bei Vorsatz; bei grober Fahrlässigkeit kürzt er im Verhältnis zur Schwere deines Verschuldens. Er muss aber zahlen, soweit die Verletzung weder für den Schaden noch für seinen Umfang ursächlich war, außer du hast arglistig gehandelt (§ 28 Abs. 2 und 3 VVG).

Pflichten nach dem Schaden. Melde den Schaden unverzüglich (§ 30 VVG). Sorge nach Möglichkeit dafür, dass er nicht größer wird, und hol Weisungen des Versicherers ein, wenn die Lage es erlaubt (§ 82 VVG). Was du dafür aufwendest, etwa für Pumpen oder Trocknungsgeräte, muss der Versicherer erstatten, auch wenn es erfolglos bleibt, soweit du es für geboten halten durftest. Darf er seine Leistung kürzen, etwa wegen einer grob fahrlässig verletzten Pflicht, kann er auch diesen Ersatz entsprechend kürzen (§ 83 Abs. 1 und 2 VVG). Fotografiere Wasserstand und Schäden, bevor du aufräumst, und heb beschädigte Sachen auf, bis der Versicherer sie gesehen hat.

ZÜRS: So schätzt du dein Risiko ein

Viele Versicherer stufen Adressen mit dem Zonierungssystem ZÜRS Geo des GDV ein, das über 22 Millionen Adressen enthält. Für Hochwasser gibt es vier Gefährdungsklassen:

KlasseStatistisch tritt Hochwasser aufAnteil der Adressen in Deutschland (ZÜRS Geo 2026)
HGK 1nach heutiger Datenlage nicht durch größere Gewässer92,3 %
HGK 2seltener als einmal in 100 Jahren, auch Flächen, die bei einem extremen Hochwasser überflutet sein können6,2 %
HGK 3einmal in 10 bis 100 Jahren1,0 %
HGK 4mindestens einmal in 10 Jahren0,4 %

Häuser hinter einem Deich, der mindestens ein hundertjährliches Hochwasser abhält, stehen in Klasse 2, sonst in Klasse 3. Liegt ein Bach nicht weiter als 100 m entfernt, vermerkt ZÜRS das zusätzlich, denn bei größeren Überschwemmungen lag ein nennenswerter Teil der Schäden in dieser Bachzone. Für Starkregen kennt ZÜRS drei Klassen: SGK 1 für Häuser auf einer Kuppe oder am oberen Hang, SGK 2 für die Ebene und den unteren oder mittleren Hang ohne Bach in der Nähe, SGK 3 für Tal und Bachnähe. Deutschlandweit liegen knapp 12 % der Adressen in SGK 3.

Eine erste Einschätzung bekommst du im Hochwasser-Check des GDV auf dieversicherer.de: Adresse eingeben, kostenlos und ohne Anmeldung. Er zeigt dein Risiko für Flusshochwasser und Starkregen, aber nicht die ZÜRS-Klasse selbst; die nennt dir nur ein Versicherer, und der darf von der ZÜRS-Einstufung auch abweichen. In Klasse 4 sind Beiträge laut Verbraucherzentrale häufig unbezahlbar oder die Selbstbehalte hoch. Selbst außerhalb von Risikogebieten kann ein Versicherer den Schutz verweigern, wenn bei Starkregen schon mehrmals Wasser in den Keller gelaufen ist.

Berlin: Flüsse, Starkregen und Rückstau

Gegen Rückstau aus dem Kanal muss sich in Berlin jedes Haus selbst schützen. Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Berliner Wasserbetriebe ist der Grundstückseigentümer für eine ordnungsgemäße Entwässerungsanlage samt Rückstausicherung verantwortlich. Toiletten, Bodenabläufe, Spülen und Waschbecken muss sichern, wer Abwasser einleitet, und dazu zählt die Satzung ausdrücklich auch Mieter. Schadenersatz für Rückstau nach Hochwasser, Starkregen oder Schneeschmelze zahlen die Wasserbetriebe nicht. Hast du im Souterrain eine Dusche, Toilette oder einen Waschmaschinenablauf unterhalb der Rückstauebene, empfehlen die Wasserbetriebe eine Abwasserhebeanlage. Als Mieter fragst du den Vermieter, ob die Abläufe im Keller gesichert sind; einbauen lassen darfst du eine Sicherung nur mit seiner Zustimmung.

Brauchst du Elementarschutz?

Als Hausbesitzer ja. Die Verbraucherzentrale rät jedem Hausbesitzer zum Elementarbaustein in der Wohngebäudeversicherung, denn Starkregen kann überall niedergehen, auch weit weg vom nächsten Fluss und auf einem Hügel. Trotzdem fehlt der Schutz bei vielen Häusern.

Für deinen Hausrat stellt die Verbraucherzentrale zwei Fragen. Kann eine Überschwemmung oder Rückstau aus der Kanalisation einen großen Teil deiner Sachen im Erd- oder Untergeschoss zerstören? Und könntest und wolltest du dann ohne große Probleme alles aus eigenen Ersparnissen neu kaufen? Lautet die erste Antwort ja und die zweite nein, gehört der Elementarbaustein in deine Hausratversicherung. Wohnst du im vierten Stock und lagert im Keller nur das alte Fahrrad, ist das Risiko kleiner als bei einer Souterrainwohnung oder einem vollen Kellerabteil. Auch Sachen im gemeinsam genutzten, abschließbaren Fahrrad- oder Waschkeller auf demselben Grundstück gehören nach den Musterbedingungen zum versicherten Ort.

Wie verbreitet der Schutz ist, zeigen die vorläufigen Zahlen des GDV für 2025: 59 % der Wohngebäude in Deutschland hatten eine Elementarversicherung, in der Hausratversicherung waren es 43 %. Die Länder liegen weit auseinander:

Zahlen im Vergleich

Wohngebäude mit Elementarschutz nach Ländern

Anteil der Wohngebäude, 2025 vorläufig

  • Baden-Württemberg94 %
  • Deutschland59 %
  • Berlin53 %
  • Brandenburg45 %

Baden-Württemberg liegt so weit vorn, weil dort bis 1993 eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden galt. Rechne nicht darauf, dass der Staat nach einer Katastrophe einspringt. Die Bundesjustizministerin hat im September 2026 ausdrücklich gesagt, das werde nicht zur Regel.

Kommt die Pflichtversicherung?

Ein Gesetz gibt es noch nicht (Stand: Oktober 2026). Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht ein Konzept zur Elementarschadenversicherung vor, die Bundesregierung hat dazu Eckpunkte erarbeitet. Auf dem Versicherungstag des GDV am 23. September 2026 sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig, die Eckpunkte seien fertig, befänden sich aber noch in der regierungsinternen Abstimmung.

Was die Justizministerin angekündigt hat

Neue Verträge

Nach Hubigs Rede soll jede angebotene Wohngebäudeversicherung künftig in einem bestimmten Umfang auch Elementargefahren abdecken, orientiert an dem, was heute schon angeboten wird.

Bestehende Verträge

Bestehende Verträge sollen umgestellt und um Elementarschutz erweitert werden.

Abwählen

Ob man den Schutz abwählen kann, prüft die Regierung im Auftrag des Koalitionsvertrags.

Eine reine Wahl zwischen „alles oder nichts“ soll es aus Hubigs Sicht nicht geben, Elemente der Freiwilligkeit aber schon.

Nächster Schritt

Nach der Abstimmung will die Bundesregierung die Eckpunkte veröffentlichen und Länder und Verbände beteiligen.

Zeitplan

Einen ersten Gesetzentwurf aus dem Ministerium stellte Hubig laut GDV für das erste Quartal 2027 in Aussicht.

Die Pläne betreffen die Wohngebäudeversicherung, also Hauseigentümer und Vermieter; die Hausratversicherung kommt in der Rede nicht vor. Warten lohnt sich nicht: Bis ein Gesetz gilt, entscheidet allein dein Vertrag, ob du einen Elementarschaden selbst trägst.

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