Ein Paar rollt in der gemeinsamen Wohnung zwischen gestapelten Umzugskartons einen gestreiften Teppich aus
Mieter

Lesedauer 12 Minuten

Checkliste zum Zusammenziehen: zwei Haushalte, eine Wohnung

Zusammenziehen: Checkliste für Paare – wer Mieter wird, welcher Vertrag bleibt, wie ihr Kosten teilt. Mit Rechner und Musterbrief.

Wer Mieter der gemeinsamen Wohnung wird

Rechtlich gibt es zwei Wege: Entweder steht ihr beide im Mietvertrag, oder einer ist Mieter und der andere wohnt mit Erlaubnis des Vermieters bei ihm. Mietet ihr neu, unterschreibt ihr am einfachsten beide. Zieht einer in die Wohnung des anderen, ist die Erlaubnis der übliche Weg. Als Mieter in den bestehenden Vertrag kommt der Partner dort nur, wenn der Vermieter zustimmt, denn jede Vertragsänderung braucht einen Vertrag zwischen allen Beteiligten (§ 311 Abs. 1 BGB).

Im Vergleich

Beide im Mietvertrag

Einzug mit Erlaubnis

Was der Vermieter tut: Er schließt den Vertrag mit beiden oder nimmt den Partner nachträglich auf

Was der Vermieter tut: Er erlaubt den Einzug, der Vertrag bleibt unverändert

Wer für die Miete haftet: Jeder für die ganze Miete

Wer für die Miete haftet: Nur der Mieter, auch für Schäden durch den Partner

Wer kündigen kann: Nur beide gemeinsam

Wer kündigen kann: Nur der Mieter

Nach einer Trennung: Wer auszieht, kann in der Regel verlangen, dass der andere an der Kündigung mitwirkt

Nach einer Trennung: Der Partner wohnt nur über den Vertrag des anderen dort

Mietet ihr neu, darf die Kaution höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen. Eine Geldkaution dürft ihr in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 1 und 2 BGB). Haltet fest, wer welchen Anteil gezahlt hat.

Für die Aufnahme eines Lebensgefährten braucht der Mieter die Erlaubnis des Vermieters, hat darauf aber in der Regel einen Anspruch (BGH, Urteil vom 5. November 2003, VIII ZR 371/02). Voraussetzung ist, dass der Wunsch erst nach Abschluss des Mietvertrags entstanden ist und der Mieter selbst weiter dort wohnt, also nur einen Teil der Wohnung überlässt (§ 553 Abs. 1 BGB). Der Wunsch, mit dem Partner einen gemeinsamen Haushalt zu führen, reicht in aller Regel als berechtigtes Interesse; begründen musst du ihn nicht. Ablehnen darf der Vermieter nur, wenn in der Person des Partners ein wichtiger Grund liegt, die Wohnung übermäßig belegt würde oder ihm die Aufnahme aus anderen Gründen nicht zuzumuten ist (§ 553 Abs. 1 BGB). Ist sie ihm nur gegen eine angemessene Mieterhöhung zuzumuten, darf er die Erlaubnis davon abhängig machen (§ 553 Abs. 2 BGB). Verweigert er die Erlaubnis, ohne dass in der Person des Partners ein wichtiger Grund liegt, darf der Mieter außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 540 Abs. 1 Satz 2 BGB). Ehepartner gehören zur Familie des Mieters; für sie braucht es keine Erlaubnis.

Musterbrief: Erlaubnis für den Einzug des Partners

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Deine Angaben

Dein Brief

Betreff: Mietvertrag vom Datum des Mietvertrags, Wohnung Anschrift, Lage – Bitte um Erlaubnis zur Aufnahme meines Lebenspartners

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte meinen Lebenspartner Vor- und Nachname ab dem Einzugsdatum in meine Wohnung aufnehmen, um mit ihm einen gemeinsamen Haushalt zu führen. Die Wohnung hat Zimmerzahl Zimmer und Wohnfläche m²; außer mir wohnen dort weitere Bewohner oder niemand.

Ich bitte Sie um Ihre Erlaubnis nach § 553 Absatz 1 BGB und um eine schriftliche Bestätigung bis zum Antwortfrist.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

Checkliste: Mietvertrag und Einzug

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Zwei Haushalte abgleichen

Geht beide Wohnungen Raum für Raum durch, Keller und Abstellflächen eingeschlossen. Miss bei großen Möbeln Breite, Höhe und Tiefe und vergleiche sie mit Stellfläche, Türen und Treppenhaus der gemeinsamen Wohnung. Beim Kleiderschrank zählt zusätzlich, ob die Türen am geplanten Platz aufgehen. Bei Doppelstücken entscheiden Zustand, Größe und Anschlüsse: Der größere Esstisch nützt nichts, wenn daneben kein Platz zum Sitzen bleibt.

Jedes Stück bekommt eine von vier Entscheidungen: mitnehmen, verkaufen, verschenken oder entsorgen. „Erst mal behalten“ geht nur mit einem festen Platz und einem Datum, sonst wird die neue Wohnung zum Lager. Notiert auch, wem übernommene Stücke gehören, und verteilt den Stauraum, bevor ihr packt: Wer nur einen halben Kleiderschrank bekommt, sortiert vorher aus. Was weg soll, verkauft ihr am besten vor dem Umzug. Die Matrix sammelt alles an einer Stelle; ersetze die Beispiele durch eure Angaben:

Gegenstand oder VertragHaushalt AHaushalt BEntscheidungWer, bis wann
SofaMaße, ZustandMaße, Zustandwelches bleibt; anderes verkaufenName, Datum
KleiderschrankMaße, StauraumMaße, StauraumAuswahl, ZielraumName, Datum
WaschmaschineModell, BreiteModell, Breitewelche bleibt; AbgabeName, Datum
InternetAnbieter, Laufzeit bisAnbieter, Laufzeit biswelcher Vertrag bleibtName, Datum
StromAnbieter, KündigungsfristAnbieter, Kündigungsfristwelcher Vertrag bleibtName, Datum
Haftpflicht, HausratTarif, AblaufTarif, Ablaufwelcher bleibt, Partner eintragenName, Datum
Abos, MitgliedschaftenLeistung, LaufzeitLeistung, Laufzeitbehalten oder kündigenName, Datum

Alte Wohnungen kündigen und übergeben

Wer auszieht, kündigt die bisherige Wohnung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Steht in deinem Mietvertrag ein Kündigungsverzicht, kläre vorher, bis wann er läuft. Ab diesem Termin rechnest du alle anderen Kündigungen zurück, damit sie zur selben Zeit enden. Wie lange ein Kündigungsverzicht binden darf und welche Sonderfälle es sonst gibt, steht unter Kündigungsfrist Wohnung.

So rechnest du für einen Auszug am 31. Mai zurück.

Spätester Kündigungstag bei Auszug am 31. MaiRückwärts gerechnet vom 31. Mai – Zeitachse maßstabsgetreu.

Mietwohnung

Die Kündigung der Wohnung muss spätestens am dritten Werktag im März beim Vermieter sein.

Strom, Kündigung wegen Umzug

Die Kündigung des Stromvertrags wegen des Umzugs muss spätestens am 19. April beim Lieferanten sein, sechs Wochen vor dem Auszug.

Internet nach der Mindestlaufzeit

Die Kündigung eines Internetvertrags nach der Mindestlaufzeit muss spätestens am 30. April beim Anbieter sein.

Strom-Grundversorgung

In der Strom-Grundversorgung reicht der Eingang bis zum 17. Mai.

Kündigungsfrist

Bis die alten Mietverträge enden, zahlt ihr doppelt; wie du Überschneidungen kurz hältst, steht im Ratgeber Doppelt Miete zahlen. Für jede alte Wohnung gilt ein eigener Ablauf: letzter Nutzungstag, Abtransport, Reinigung und Übergabe mit Protokoll, Zählerständen und allen Schlüsseln. Behaltet Putzzeug und Werkzeug dort, bis die Wohnung übergeben ist.

Am Umzugstag braucht jede Adresse einen Halteplatz für den Transporter.

Die Schilder müssen mindestens drei volle Tage vor dem Umzug stehen: Erst dann trägt der Halter eines Autos, das dort vorher erlaubt parkte, die Kosten fürs Abschleppen (BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018, 3 C 25.16).

Doppelte Verträge: welcher bleibt, wer kündigt

Ein Vertrag endet erst mit einer Kündigung, nicht mit eurer Einigung, dass ihn keiner mehr braucht.

Legt deshalb für jeden doppelten Vertrag fest, welcher bleibt, wer den anderen kündigt und bis wann.

Strom, Gas und Internet

Strom und Gas: Wegen des Umzugs kannst du deinen Vertrag außerhalb der Grundversorgung mit sechs Wochen Frist kündigen, zum Auszug oder später (§ 41b Abs. 5 EnWG). Das Sonderrecht entfällt, wenn der Lieferant dir binnen zwei Wochen anbietet, die neue Wohnung zu den bisherigen Bedingungen weiter zu beliefern, und das dort möglich ist; dann entscheidet ihr, welcher der beiden Verträge die gemeinsame Wohnung beliefert, und kündigt den anderen zum nächstmöglichen Termin. Gib in der Kündigung deine neue Anschrift an, das verlangt das Gesetz. Einen Grundversorgungsvertrag kannst du mit zwei Wochen Frist kündigen (§ 20 Abs. 1 StromGVV, § 20 Abs. 1 GasGVV).

Internet: Ziehst du zu jemandem mit eigenem Anschluss, läuft dein Vertrag weiter, wenn dein Anbieter die Leistung dort anbietet (§ 60 Abs. 1 TKG); bietet er sie dort nicht an, kannst du mit einem Monat Frist kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG). Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kündigst du ihn jederzeit mit einem Monat Frist (§ 56 Abs. 3 TKG). Läuft deiner noch länger, behaltet ihr ihn und kündigt den anderen.

Rundfunkbeitrag und Versicherungen

Rundfunkbeitrag: Er kostet 18,36 € im Monat je Wohnung (Stand: Oktober 2026). Wer zum anderen zieht, meldet seine alte Wohnung beim Beitragsservice ab und gibt dabei die Beitragsnummer der Person an, die für die gemeinsame Wohnung zahlt. Die Pflicht endet frühestens mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht (§ 7 Abs. 2 RBStV); melde also noch im Auszugsmonat ab. Mehr dazu steht im Ratgeber Rundfunkbeitrag beim Umzug.

Versicherungen: Für Ehepaare und Paare in eheähnlicher Gemeinschaft reicht eine gemeinsame private Haftpflichtversicherung; bei Unverheirateten sollte der Partner in der Police genannt sein. Die Hausratversicherung der gemeinsamen Wohnung muss den zusammengelegten Hausrat abdecken. Den Umzug meldest du dem Versicherer nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV spätestens bei Umzugsbeginn, mit der neuen Wohnfläche. Prüf dabei auch den Wert, denn ist die Versicherungssumme erheblich zu niedrig, zahlt der Versicherer im Schaden nur anteilig (§ 75 VVG). Wie du die Summe für den gemeinsamen Hausrat berechnest, zeigt der Ratgeber Hausratversicherung für Mieter. Den überzähligen Vertrag kündigst du zum Ende der Vertragslaufzeit, meist zum Ende des Versicherungsjahres, mit der Frist aus deinem Vertrag, die zwischen einem und drei Monaten liegt (§ 11 VVG). Ein Sonderkündigungsrecht wegen des Umzugs sehen die GDV-Musterbedingungen nur vor, wenn der Beitrag am neuen Ort steigt; was dein Vertrag regelt, steht unter „Wohnungswechsel“.

Checkliste: Kündigungen und Abmeldungen

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Haushaltskasse und Zuständigkeiten

Für die gemeinsamen Kosten gibt es drei übliche Regeln: hälftig teilen, nach Einkommen teilen oder Kostenarten aufteilen, etwa Miete gegen Lebensmittel und Verträge. Hälftig ist einfach, belastet bei sehr unterschiedlichem Einkommen aber eine Person stärker. Bei der Teilung nach Einkommen zahlt jeder den Anteil, den sein Netto am gemeinsamen Netto hat. Ein Beispiel mit angenommenen Zahlen: Person A verdient 2.400 €, Person B 1.600 €, die gemeinsamen Kosten für Warmmiete, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und Lebensmittel liegen bei 1.800 € im Monat.

So rechnest du

  1. Gemeinsames Nettoeinkommen2.400 € + 1.600 €4.000 €
  2. Anteil von Person A2.400 € ÷ 4.000 €60 %
  3. Person A zahlt60 % von 1.800 €1.080 €
  4. Person B zahlt1.800 € − 1.080 €720 €

Am übersichtlichsten wird es mit einem gemeinsamen Konto nur für diese Kosten, auf das jeder seinen Anteil per Dauerauftrag überweist. Wer darüber allein verfügen darf und wer für ein Minus einsteht, regelt der Kontovertrag; lest ihn vor der Eröffnung. Kauft ihr Möbel gemeinsam, notiert, wer wie viel gezahlt hat, und hebt den Beleg auf. Wiederkehrende Aufgaben wie Einkauf, Putzen und Rechnungen bekommen je eine zuständige Person; „das machen beide“ lässt offen, wer anfängt.

Steuer: haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerlich gilt: Lebt ihr unverheiratet in einem Haushalt, könnt ihr die Höchstbeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen zusammen nur einmal nutzen (§ 35a Abs. 5 Satz 4 EStG). Jeder setzt seine eigenen Ausgaben dann grundsätzlich bis zum halben Höchstbetrag an; eine andere Aufteilung wählt ihr gemeinsam und zeigt sie dem Finanzamt an (BMF-Schreiben zu § 35a EStG, Rn. 53). Im Jahr des Zusammenziehens darf noch jeder von euch die vollen Höchstbeträge nutzen (Rn. 54). Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, und nur mit Rechnung und Zahlung auf das Konto des Anbieters (§ 35a Abs. 5 Satz 2 und 3 EStG); Kosten, die schon Werbungskosten oder Betriebsausgaben sind, zählen nicht (§ 35a Abs. 5 Satz 1 EStG). Lass Rechnungen deshalb an die Person ausstellen, die die Kosten trägt.

Grundsicherungsgeld: Bedarfsgemeinschaft

Bekommt einer von euch Grundsicherungsgeld, prüft das Jobcenter, ob ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid; dann zählen Einkommen und Vermögen des Partners mit (§ 9 Abs. 2 SGB II). Vermutet wird das, wenn ihr länger als ein Jahr zusammenlebt, mit einem gemeinsamen Kind zusammenlebt, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt oder über Einkommen oder Vermögen des anderen verfügen dürft (§ 7 Abs. 3a SGB II). Vor dem Mietvertrag für eine neue Wohnung holst du die Zusicherung des Jobcenters für die Unterkunftskosten ein (§ 22 Abs. 4 SGB II).

Umzugstag mit zwei Abholorten

Legt fest, ob ein Fahrzeug nacheinander beide Wohnungen anfährt oder zwei Fahrzeuge parallel fahren. Fährt eines beide an, wird am Ziel zuerst entladen, was zuletzt eingeladen wurde. Holt deshalb zuletzt dort ab, wo die Möbel stehen, die zuerst aufgebaut werden, meist Betten und Schränke. Fahren zwei Fahrzeuge, versetzt ihr die Ankunftszeiten, damit nicht beide gleichzeitig vor derselben Tür warten. Der Schrank aus Haushalt B braucht seine freie Wand, bis er da ist; stellt dort keine Kartons ab.

Tipp

Beschrifte jeden Karton mit Herkunft, Zielraum und Inhalt, etwa „A – Küche – Tassen“. Der Zielraum sagt den Helfern, wohin der Karton kommt, die Herkunft hilft bei Rückfragen.

Eine Person bleibt am Ziel und weist zu, an jedem Abholort gibt es eine Ansprechperson für Fehlendes. Werkzeug, Schrauben und eine Kiste für die erste Nacht mit Bettzeug, Ladekabeln und Kaffee kommen zuletzt in den Wagen, damit sie am Ziel zuerst greifbar sind.

Checkliste: Umzugstag mit zwei Abholorten

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Ummelden und neue Adresse

Jeder, der in die gemeinsame Wohnung einzieht, meldet sich selbst an. Die Anmeldung auf einen Blick:

Anmeldung auf einen Blick

Frist

innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug, für jede Person

Wo

beim Bürgeramt; in Berlin auch online

Bestätigung des Einzugs

vom Vermieter; ziehst du zum Partner, von ihm als Hauptmieter

Kosten in Berlin

keine

Die Frist steht in § 17 Abs. 1 BMG. Die Wohnungsgeberbestätigung stellt der Wohnungsgeber aus (§ 19 BMG); ziehst du zu deinem Partner, ist das er als Hauptmieter, auch wenn du ihm keine Miete zahlst.

In Berlin geht die Anmeldung online, wenn du volljährig bist, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit hast, innerhalb Deutschlands umziehst und ein BundID-Konto mit Online-Ausweisfunktion hast; behältst du die alte Wohnung als Nebenwohnung, geht es nur vor Ort. Als Familie gemeinsam anmelden können sich online nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner und ihre minderjährigen Kinder, die schon an der bisherigen Anschrift zusammen gemeldet sind. Wer aus zwei Wohnungen zusammenzieht, meldet sich also einzeln an.

Danach geht die neue Adresse an Arbeitgeber, Bank, Krankenkasse, Versicherungen und alle Verträge, die bleiben. Was trotzdem noch an die alte Anschrift kommt, leitet ein Nachsendeauftrag der Post sechs Monate lang weiter; ihn stellt, wer auszieht.

Checkliste: Ummelden und neue Adresse

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