Welches Formular zu deinem Umzug passt
Für die drei typischen Fälle hat der Beitragsservice je ein Onlineformular. Welches passt, hängt an zwei Fragen: ob du schon eine eigene Beitragsnummer hast und ob in der neuen Wohnung bereits jemand zahlt.
Welcher Fall trifft auf dich zu?
Du hast eine Beitragsnummer und zahlst auch in der neuen Wohnung.
Adresse ändern
Im Formular „Daten ändern“ trägst du die neue Anschrift ein; mehr als deine Beitragsnummer brauchst du dafür nicht.
In der neuen Wohnung zahlt schon jemand, etwa dein Partner.
Alte Wohnung abmelden
Im Formular „Wohnung abmelden“ wählst du als Grund, dass du zu einem anderen Beitragszahler ziehst, und gibst dessen Beitragsnummer, Vor- und Nachnamen an.
Du hattest noch keine eigene Beitragsnummer, und für die neue Wohnung zahlt niemand, etwa beim ersten Auszug aus dem Elternhaus.
Wohnung anmelden
Mit dem Formular „Wohnung anmelden“ bekommst du ein eigenes Beitragskonto.
Ziehst du ohne eigene Beitragsnummer in eine Wohnung, für die schon jemand zahlt, musst du nichts anmelden. Trotzdem bekommst du Post: Die Meldebehörde übermittelt deinen Umzug an den Beitragsservice, und wer keinem Beitragskonto zugeordnet werden kann, wird angeschrieben. Dieses Klärungsschreiben beantwortest du online mit dem zehnstelligen Aktenzeichen, deiner Postleitzahl und der Beitragsnummer der zahlenden Person oder mit dem beiliegenden Antwortbogen. Reagierst du nicht, meldet dich der Beitragsservice rückwirkend zum Einzugsdatum aus den Meldedaten an, und du wirst zur Zahlung herangezogen, obwohl für die Wohnung schon jemand zahlt.
Eine Neuanmeldung ist für dich der falsche Weg, sobald du eine Beitragsnummer hast: Wer schon zahlt und umzieht, soll laut Beitragsservice „Daten ändern“ nutzen, nicht „Wohnung anmelden“. Ziehst du zu jemandem, der schon zahlt, meldest du stattdessen ab.
Beitrag je Wohnung, Nummer je Person
Der Rundfunkbeitrag fällt je Wohnung an, nicht je Person – gleich, ob dort einer lebt oder fünf (§ 2 Abs. 1 RBStV). Beitragspflichtig ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt; als Inhaber gilt, wer dort gemeldet ist oder im Mietvertrag steht (§ 2 Abs. 2 RBStV). Leben mehrere Inhaber zusammen, haften sie gemeinsam als Gesamtschuldner (§ 2 Abs. 3 RBStV). Angemeldet ist trotzdem nur eine Person, und auf deren Namen läuft das Beitragskonto.
Rundfunkbeitrag auf einen Blick
- Höhe
Der Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 € im Monat je Wohnung (Stand: Oktober 2026).
- Gesetzliche Zahlweise
Gesetzlich fällig sind 55,08 € in der Mitte jedes Dreimonatszeitraums.
- Im Voraus
Du kannst auch vierteljährlich im Voraus 55,08 €, halbjährlich 110,16 € oder jährlich 220,32 € zahlen.
- Zahlungsfrist
Gezahlt werden muss innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit, auch ohne Zahlungsaufforderung.
- Rückstand
Bleibt ein Betrag offen, folgt ein Festsetzungsbescheid mit einem Säumniszuschlag von 1 %, mindestens 8 €.
Das Beitragskonto hat eine neunstellige Beitragsnummer. Die Nummer gehört zur Person, nicht zur Wohnung, und lässt sich nicht übertragen: Wer umzieht, nimmt sie mit. Du findest sie auf der Anmeldebestätigung, auf Zahlungsaufforderungen, oben rechts auf jedem Schreiben des Beitragsservice und auf deinem Kontoauszug.
Zahlen darf unter dieser Nummer auch jemand anders, etwa die Mitbewohnerin per Dauerauftrag. Der Beitragsservice rät davon ab, weil es beim Auszug zu ernsten Schwierigkeiten führen kann; verantwortlich bleibt die angemeldete Person. Wer bisher Geld an Eltern oder Mitbewohner überwiesen hat, besitzt dadurch auch kein eigenes Beitragskonto. Für den Umzug zählt nur, ob es ein Konto auf deinen Namen gibt.
Zusammenziehen: wessen Konto weiterläuft
Zieht ihr zu zweit in eine neue Wohnung und habt beide eine Beitragsnummer, legt zuerst fest, wessen Konto weiterläuft. Diese Person ändert ihre Adresse. Die andere meldet ihre alte Wohnung ab und gibt die Beitragsnummer der Person an, die künftig für die gemeinsame Wohnung zahlt; diese Angabe verlangt der Staatsvertrag ausdrücklich (§ 8 Abs. 5 Nr. 3 RBStV). Eine Meldebescheinigung für die neue Wohnung kannst du als Nachweis gleich hochladen.
Zieht dein Partner zu dir in deine bisherige Wohnung, ändert sich an deinem Konto nichts. Er meldet seine alte Wohnung mit deiner Beitragsnummer ab. Hatte er bisher keine eigene Nummer, beantwortet er das Klärungsschreiben mit deiner.
Ist einer von euch vom Beitrag befreit, prüft das, bevor ihr entscheidet. Ein Umzug ist kein Befreiungsgrund; die Befreiung beantragt man gesondert, etwa bei Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder BAföG außerhalb des Elternhauses (§ 4 Abs. 1 RBStV). Innerhalb der Wohnung erstreckt sie sich auf Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder bis zum 25. Geburtstag und Mitbewohner, deren Einkommen und Vermögen bei der Sozialleistung berücksichtigt wurden (§ 4 Abs. 3 RBStV). Ein unverheirateter Partner, dessen Einkommen bei der Sozialleistung nicht berücksichtigt wurde, ist davon nicht erfasst.
Wie ihr den übrigen Haushalt zusammenführt, von Verträgen bis zum Namen am Briefkasten, sammelt die Checkliste zum Zusammenziehen.
Wenn jemand auszieht und du bleibst
Zieht aus einer WG oder nach einer Trennung genau die Person aus, auf die die Wohnung angemeldet ist, nimmt sie ihre Beitragsnummer mit. Wer bleibt, meldet die Wohnung selbst an und bekommt eine eigene Nummer. Danach widerruft ihr den Dauerauftrag oder das SEPA-Mandat, das noch auf die alte Nummer läuft.
Bis dahin schreibt dich der Beitragsservice nicht an, weil er deine Daten nach der früheren Klärung deiner Beitragspflicht gelöscht hat. Ein Jahr unter der falschen Nummer sind 220,32 €, die der neuen Wohnung des Ausgezogenen gutgeschrieben werden, während für deine Wohnung derselbe Betrag offen ist. Ziehst du selbst aus und weißt, dass Mitbewohner unter deiner Nummer zahlen, sag ihnen Bescheid, bevor du die Adresse änderst.
Ab wann und bis wann du zahlst
Für die neue Wohnung beginnt die Beitragspflicht am Ersten des Monats, in dem du einziehst (§ 7 Abs. 1 RBStV). Für die alte endet sie mit Ablauf des Monats, in dem du ausziehst – aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem du die Abmeldung angezeigt hast (§ 7 Abs. 2 RBStV). Ein- und Auszug musst du unverzüglich und schriftlich anzeigen (§ 8 Abs. 1 und 2 RBStV), am einfachsten über die Onlineformulare.
Ein Beispiel: Du ziehst am 15. Mai zu deiner Partnerin, die schon zahlt.
Abmeldung noch im Mai
Meldest du deine alte Wohnung noch im Mai ab, endet der Beitrag für sie mit Ablauf des Mai.
Abmeldung erst im August
Meldest du sie erst im August ab, zahlst du bis Ende August weiter, also drei Monate länger: 3 × 18,36 € = 55,08 €.
Beitrag für die alte Wohnung
Diese Monate bekommst du nicht zurück, denn bis zur Abmeldung schuldest du den Beitrag.
Zeigst du den Beginn der Beitragspflicht nicht innerhalb eines Monats an, ist das eine Ordnungswidrigkeit, ebenso wenn du den Beitrag länger als sechs Monate nicht zahlst (§ 12 Abs. 1 RBStV). Verfolgt wird sie nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt (§ 12 Abs. 3 RBStV).
Angaben fürs Formular bereithalten
Drei Nummern solltest du auseinanderhalten:
Begriffe
- BeitragsnummerAnmeldebestätigung, Schreiben
- Neunstellig, gehört zum Beitragskonto der angemeldeten Person und zieht mit ihr um.
- AktenzeichenKlärungsschreiben
- Zehnstellig, steht nur im Klärungsschreiben an Personen ohne Beitragskonto; damit beantwortest du die Anfrage zur Beitragspflicht.
- IBANBankkonto
- Bezeichnet dein Bankkonto; ein neues Bankkonto ändert nichts daran, wer für die Wohnung angemeldet ist.
Welche Angaben du für deinen Vorgang bereithältst:
| Dein Vorgang | Das hältst du bereit |
|---|---|
| Adresse ändern | Deine Beitragsnummer, die neue Anschrift mit Zusatz zur Lage der Wohnung, das Umzugsdatum |
| Wohnung erstmals anmelden | Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift der Wohnung, Einzugsdatum, für die Lastschrift die IBAN |
| Alte Wohnung abmelden | Deine Beitragsnummer, das Auszugsdatum, Beitragsnummer sowie Vor- und Nachname der Person, die für die neue Wohnung zahlt; als Nachweis etwa die Meldebescheinigung |
| Klärungsschreiben beantworten | Zehnstelliges Aktenzeichen, Postleitzahl, Beitragsnummer der zahlenden Person |
| Kontostand online abfragen | Beitragsnummer und Geburtsdatum |
Zur Lage der Wohnung gehört alles, was sie im Haus eindeutig macht, etwa „Seitenflügel, 3. OG links“; der Staatsvertrag verlangt alle vorhandenen Angaben dazu (§ 8 Abs. 4 Nr. 4 RBStV). Nachweise lädst du im Formular hoch, höchstens fünf Dateien und zusammen bis 10 MB, als PDF, JPG, PNG oder TIF. Ohne Internet schickst du die Formulare per Post an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln; das Service-Telefon 01806 999 555 10 ist montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr besetzt und kostet 20 Cent je Anruf.
Zweitwohnung, Ausland, Pflegeheim
Behältst du die alte Wohnung als Nebenwohnung, etwa als Wochenendpendler, wird sie nicht automatisch beitragsfrei. Du wirst auf Antrag befreit, wenn du, dein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner für die Hauptwohnung zahlt (§ 4a Abs. 1 RBStV). Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten, gilt die Befreiung ab dem Ersten des Monats, in dem die Voraussetzungen vorlagen; später gestellt, erst ab dem Antragsmonat (§ 4a Abs. 2 RBStV). Nachweisen musst du das mit einer Meldebescheinigung oder dem Bescheid über die Zweitwohnungsteuer, bei Ehepartnern auf Verlangen auch mit einem Nachweis der Ehe (§ 4a Abs. 4 RBStV). Wie du den zweiten Wohnsitz bei der Meldebehörde einträgst, steht im Ratgeber Zweitwohnsitz anmelden. Gibst du eine von mehreren Wohnungen ganz auf, meldest du sie mit diesem Grund ab.
Ziehst du dauerhaft ins Ausland, meldest du deine Wohnung mit dem Grund „dauerhaft ins Ausland“ ab und gibst das Datum an, zu dem du sie aufgibst. Die Abmeldebestätigung lässt du an eine abweichende Anschrift schicken, wenn du dann schon fort bist. Was beim Wegzug sonst abzumelden ist, zeigt der Ratgeber Abmelden bei Umzug ins Ausland.
Ziehst du in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung und wirst dort vollstationär betreut, gibt es dafür einen eigenen Abmeldegrund. Was beim Umzug in eine Einrichtung sonst zu regeln ist, steht im Ratgeber Umzug ins Pflegeheim.
Bestätigung und Zahlungen prüfen
Speichere nach dem Absenden die angezeigte Bestätigung. Kommt eine schriftliche Bestätigung, prüfst du Anschrift, Beitragsnummer und den Monat, ab dem die Änderung gilt. Den Kontostand kannst du online abfragen; du meldest dich dafür mit Beitragsnummer und Geburtsdatum an. Zahlst du per Überweisung, steht im Verwendungszweck immer deine neunstellige Beitragsnummer, sonst lässt sich die Zahlung keinem Konto zuordnen.
Kommt eine Zahlungsaufforderung für einen Zeitraum, den du für erledigt hältst, vergleiche zuerst die Monate mit Einzug, Auszug und dem Datum deiner Meldung. Bleibt es unklar oder habt ihr nach einer automatischen Anmeldung doppelt gezahlt, schreib über das Kontaktformular, Anliegen „eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen“. Zu Unrecht gezahlte Beiträge bekommt zurück, auf dessen Rechnung gezahlt wurde; nachweisen muss es der Antragsteller, und der Anspruch verjährt nach drei Jahren (§ 10 Abs. 3 RBStV, § 195 BGB). Bewahre Kontoauszüge und Schreiben deshalb auf. So kann deine Nachricht aussehen:
Musterbrief
Deine Angaben
Dein Brief
Betreff: Beitragsnummer deine Beitragsnummer – Umzug und Zuordnung der Wohnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am Umzugsdatum von alte Anschrift nach neue Anschrift gezogen. Meine bisherige Wohnung habe ich am Datum der Abmeldung abgemeldet. Für die neue Wohnung zahlt Name unter der Beitragsnummer Beitragsnummer der zahlenden Person. Bitte prüfen Sie Ihre Zahlungsaufforderung vom Datum der Zahlungsaufforderung für den Zeitraum Monate und erstatten Sie zu viel gezahlte Beiträge auf das Konto IBAN.
Mit freundlichen Grüßen
Dein Name
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