Gleicher oder neuer Zulassungsbezirk
Ob du nur die Anschrift ändern lässt oder das Auto bei einer neuen Behörde ummeldest, entscheidet nicht die Stadtgrenze, sondern der Zulassungsbezirk. Ein Bezirk ist meist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt; ganz Berlin bildet einen einzigen. Wer von Neukölln nach Pankow zieht, lässt deshalb nur die Adresse ändern. Wer von Pankow nach Bernau zieht, wechselt in den Landkreis Barnim und damit in einen anderen Bezirk.
Im selben Bezirk teilst du der Zulassungsbehörde die neue Anschrift mit und legst den Fahrzeugschein vor, amtlich Zulassungsbescheinigung Teil I (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV). Den Fahrzeugbrief, amtlich Teil II, brauchst du bei einer reinen Adressänderung nicht (§ 15 Abs. 1 Satz 7 FZV). Ziehst du in einen anderen Bezirk, ist die Behörde des neuen Wohnorts zuständig, und du hast zwei Möglichkeiten: Du teilst ihr mit, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll, oder du beantragst ein neues (§ 15 Abs. 4 Satz 1 FZV).
Irrtum
„Mit der Anmeldung im Bürgeramt ist auch das Auto umgemeldet.“
Richtig
Die Anmeldung der Wohnung im Bürgeramt ändert deinen Fahrzeugschein nicht. Die Fahrzeugadresse ist ein eigener Vorgang.
Nur wo die Meldebehörde dafür ein Verfahren anbietet, erledigst du beides am selben Schalter (§ 15 Abs. 2 FZV) – Hamburg etwa an den Standorten des HamburgService, Berlin in Bürgerämtern, die diese Dienstleistung führen.
Hast du mehrere Wohnungen, ist die Behörde am Ort der Hauptwohnung zuständig (§ 75 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 FZV). Ein Zweitwohnsitz am Studien- oder Arbeitsort ändert an der Zulassung also nichts; wie du ihn meldest, zeigt der Ratgeber Zweitwohnsitz anmelden. Soll das Auto nach dem Zusammenziehen auf deine Partnerin oder deinen Partner laufen, ist das ein weiterer Vorgang: eine Umschreibung mit Halterwechsel, für die der neue Halter einen Versicherungsnachweis vorlegt (§ 15 Abs. 5 Satz 4 FZV). Was beim Zusammenziehen sonst ansteht, sammelt die Checkliste zum Zusammenziehen.
Die Übersicht gilt für ein Auto, das in Deutschland zugelassen ist und zugelassen bleibt:
| Dein Fall | Vorgang und zuständige Stelle | Unterlagen vor Ort | Online mit i-Kfz |
|---|---|---|---|
| Umzug im selben Zulassungsbezirk | Adressänderung bei deiner bisherigen Zulassungsbehörde, mancherorts auch im Bürgeramt | Teil I, Personalausweis mit neuer Anschrift oder Reisepass mit Meldebescheinigung | Mit dem Sicherheitscode von Teil I |
| Neuer Bezirk, Kennzeichen bleibt | Umschreibung ohne Halterwechsel bei der Behörde des neuen Wohnorts | Teil I, Ausweis und Meldenachweis, HU-Nachweis; SEPA-Mandat je nach Behörde | Mit dem Code von Teil I; eVB, SEPA und Teil II entfallen |
| Neuer Bezirk, neues Kennzeichen | Umschreibung mit Kennzeichenwechsel bei der Behörde des neuen Wohnorts | Zusätzlich Teil II und die alten Schilder; eVB und SEPA je nach Behörde | Mit den Codes von Teil I, Teil II und den Stempelplaketten; eVB und SEPA entfallen |
| Das Auto soll auf eine andere Person laufen | Umschreibung mit Halterwechsel bei der Behörde des neuen Halters | Teil I und II, Ausweis des neuen Halters, eVB-Nummer, SEPA-Mandat | Mit den Codes von Teil I und Teil II, dazu eVB und SEPA |
Frist: was „unverzüglich“ heißt
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt die Mitteilung „unverzüglich“ (§ 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 FZV), eine Zahl von Tagen nennt sie nicht. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern, so definiert es § 121 Abs. 1 BGB. Hamburg verlangt beim Umzug innerhalb der Stadt, den Fahrzeugschein binnen 14 Tagen zur Berichtigung vorzulegen. Plane die Ummeldung deshalb direkt nach der Anmeldung der Wohnung ein.
Verschleppst du die Meldung, sieht der Bußgeldkatalog 15 € vor (Nr. 180), als Verwarnungsgeld. Die Behörde kann außerdem den Betrieb des Autos auf öffentlichen Straßen untersagen, bis du die Änderung nachholst (§ 15 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 4 Satz 2 FZV); wer dann trotzdem fährt, zahlt 40 € (Nr. 178a). Reagierst du beim Bezirkswechsel auch darauf nicht, kann die Behörde den Fahrzeugschein im Verkehrsblatt mit vier Wochen Frist aufbieten; läuft die Frist ungenutzt ab, endet die Zulassung (§ 15 Abs. 4 Satz 7 und 8 FZV).
Unangenehmer als das Verwarnungsgeld ist oft die Post, die dich nicht erreicht. Kennt das Hauptzollamt deine neue Anschrift nicht, können Steuerbescheide nicht zugestellt und Erstattungen nicht ausgezahlt werden. Bis alle Stellen umgestellt sind, fängt ein Nachsendeauftrag Briefe an die alte Adresse ab.
Findest du keinen zeitnahen Termin, nutze i-Kfz oder sieh regelmäßig in die Terminvergabe: Berlin gibt nach eigener Angabe täglich weitere zeitnahe Termine frei.
Kennzeichen behalten oder neu nehmen
Seit 2015 darfst du dein Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten, solange das Auto zugelassen bleibt. Wer mit einem Münchner M-Kennzeichen nach Berlin zieht, fährt danach mit M weiter; im Fahrzeugschein steht dann die Berliner Anschrift. Ein neues Kennzeichen ist deine Wahl, keine Pflicht. Der Unterschied zeigt sich bei Unterlagen, Kosten und Zubehör:
Im Vergleich
Kennzeichen behalten
Neues Kennzeichen
Antrag: Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt wird
Antrag: Kennzeichen des neuen Bezirks, auf Wunsch eine Wunschkombination
Fahrzeugbrief (Teil II): Nicht nötig
Fahrzeugbrief (Teil II): Vorlegen
Schilder: Bleiben am Auto
Schilder: Neue Schilder vom Schilderhersteller, die alten zur Entstempelung mitbringen
Grundgebühr: 23,60 €, online 9,90 €
Grundgebühr: 27,10 €, online 12,10 € plus 0,30 € für den Plakettenträger
Umweltplakette: Bleibt gültig
Umweltplakette: Neue Plakette nötig, weil das Kennzeichen darauf steht
Online-Codes: Nur der Code von Teil I
Online-Codes: Codes von Teil I, Teil II und den Stempelplaketten
Beim Fahrzeugbrief gibt es eine Ausnahme: Hast du noch einen alten Fahrzeugbrief und keine Zulassungsbescheinigung Teil II, verlangt Berlin ihn auch dann, wenn du das Kennzeichen behältst. Für ein Wunschkennzeichen kommen 10,20 € Gebühr hinzu. Bestelle die Schilder erst, wenn die Behörde dir die Kombination zugeteilt oder reserviert hat; eine Anzeige „frei“ in der Onlineabfrage ist noch keine Zusage.
Behalten ist der kürzere Weg, weil Teil II, Schilder und Plakette außen vor bleiben. Das zählt besonders bei finanzierten oder geleasten Autos, deren Fahrzeugbrief bei der Bank oder beim Leasinggeber liegt. Ein neues Kennzeichen kostet dagegen mehr Wege: zum Schilderhersteller, mit den alten Schildern zur Behörde und für eine neue Umweltplakette.
Was die Ummeldung kostet
Die Grundgebühren legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fest (GebOSt, Anlage Nr. 221 und 225). Online kostet jeder Vorgang weniger als die Hälfte (Stand: Oktober 2026):
Zahlen im Vergleich
Grundgebühr je Vorgang laut Gebührenordnung
Euro, Stand Oktober 2026
- Adressänderung im selben Bezirk, online4,30 €
- Adressänderung im selben Bezirk, vor Ort10,20 €
- Neuer Bezirk, Kennzeichen bleibt, online9,90 €
- Neuer Bezirk, Kennzeichen bleibt, vor Ort23,60 €
- Neuer Bezirk, neues Kennzeichen, online12,10 €
- Neuer Bezirk, neues Kennzeichen, vor Ort27,10 €
Auf dem Bescheid können Zuschläge stehen. Ein Wunschkennzeichen kostet 10,20 € extra, ein neuer Fahrzeugschein bei der Adressänderung vor Ort 0,90 €, und tauschst du beim Kennzeichenwechsel einen alten Fahrzeugbrief gegen Teil II, kommen 5,10 € hinzu. Was du am Ende zahlst, nennt deine Zulassungsbehörde: In Berlin kostet die Adressänderung 8,43 € online, 11,40 € im Bürgeramt und 12,60 € beim LABO.
Außerhalb der Gebühr zahlst du die Schilder beim Schilderhersteller; das LABO in Berlin etwa fertigt selbst keine an. Fährst du in Umweltzonen, brauchst du mit neuem Kennzeichen auch eine neue Umweltplakette, in Berlin für 5 € bei der Zulassungsbehörde.
Ein Beispiel: Du ziehst in einen anderen Bezirk und nimmst vor Ort ein Wunschkennzeichen. Dann zahlst du 27,10 € + 10,20 € = 37,30 € Gebühr, dazu die Schilder und gegebenenfalls die Plakette. Behältst du dein Kennzeichen und erledigst alles online, bleibt es bei 9,90 € Grundgebühr.
Unterlagen für deinen Fall
Für jeden Fall brauchst du Teil I und einen Nachweis von Person und Wohnsitz. Berlin akzeptiert den Personalausweis mit neuer Anschrift oder den Reisepass zusammen mit einer Meldebescheinigung; Hamburg will Ausweis oder Pass mit aktueller Meldebestätigung sehen. Melde deshalb zuerst deinen neuen Wohnsitz an. Dafür hast du nach § 17 Abs. 1 BMG zwei Wochen ab dem Einzug Zeit; was du dafür vom Vermieter brauchst, erklärt der Ratgeber zur Wohnungsgeberbestätigung. In Berlin ist die geänderte Meldeadresse sogar Voraussetzung für die Adressänderung am Auto.
Beim Bezirkswechsel verlangt die neue Behörde einen Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, sofern dein Auto schon HU-pflichtig ist. Steht die HU noch gültig im Fahrzeugschein, reicht das in Berlin; sonst bringst du den Prüfbericht mit. Ist die HU abgelaufen, lass sie vor dem Termin machen. Für ein neues Kennzeichen legst du außerdem Teil II und die alten Schilder vor. Liegt Teil II bei der finanzierenden Bank, fordere ihn dann so früh an, dass er zum Termin vorliegt.
Bei eVB-Nummer und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer unterscheiden sich die Behörden. Hamburg verlangt beim Zuzug ein SEPA-Mandat im Original und beim Kennzeichenwechsel eine eVB-Nummer; Berlin lässt das SEPA-Mandat entfallen, wenn du dein Kennzeichen behältst. Die eVB-Nummer bekommst du von deiner Kfz-Versicherung. Übernimm deshalb die Unterlagenliste von der Seite deiner Behörde, nicht aus einem anderen Bundesland.
Vertretung mit Vollmacht
Schickst du jemanden mit Vollmacht, braucht die Person eine schriftliche Vollmacht, ihren eigenen Ausweis und deinen; in Berlin entfällt dein Ausweis bei einer notariellen Vollmacht, bei der Ummeldung nach dem Zuzug auch bei einer beglaubigten. Eine besondere Form schreibt das Gesetz für die Vollmacht nicht vor, die Behörde darf aber verlangen, dass die Person sie schriftlich nachweist (§ 14 Abs. 1 Satz 3 VwVfG, für Berliner Behörden über § 1 Abs. 1 VwVfG Bln).
Eine Vollmacht ermächtigt zu allen Schritten des Verfahrens, wenn sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt (§ 14 Abs. 1 Satz 2 VwVfG); deshalb nennt das Muster Fahrzeug und Vorgang. Verlangt deine Behörde ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, unterschreiben es der Kontoinhaber und, falls das nicht du bist, auch du als Halter; gib es der Person unterschrieben mit. Was deine Behörde verlangt, steht auf ihrer Seite, in Berlin für die Adressänderung und für die Ummeldung nach dem Zuzug. Füll das Muster aus, druck es, kreuz den Vorgang an und unterschreib von Hand; die Person nimmt die Vollmacht im Original mit.
Die Vollmacht gibt es auch als PDF zum Ausfüllen und als Word-Datei zum Herunterladen.
Muster: Vollmacht für die Zulassungsbehörde
Deine Angaben
Dein Text
Vollmacht für die Zulassungsbehörde
Ich, Vor- und Nachname des Halters, geboren am Geburtsdatum des Halters, wohnhaft Anschrift des Halters wie im Ausweis, bevollmächtige Vor- und Nachname der bevollmächtigten Person, geboren am Geburtsdatum der bevollmächtigten Person, wohnhaft Anschrift der bevollmächtigten Person, mich in folgendem Vorgang zu vertreten:
☐ Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein nach einem Umzug im selben Zulassungsbezirk
☐ Umschreibung nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, das bisherige Kennzeichen bleibt
☐ Umschreibung nach einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit neuem Kennzeichen
Behörde: Zulassungsbehörde oder Bürgeramt mit Ort
Fahrzeug: amtliches Kennzeichen Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer Fahrzeug-Identifizierungsnummer aus dem Fahrzeugschein
Die bevollmächtigte Person darf für mich die nötigen Anträge stellen und unterschreiben, meine Fahrzeugpapiere vorlegen, die Gebühren zahlen und den Fahrzeugschein, Bescheide und Plaketten entgegennehmen. Die Vollmacht gilt nur für diesen Vorgang.
Ort, Datum
Unterschrift
Checkliste: Unterlagen für den Termin
0 von 7 erledigtAlles erledigt
Online ummelden mit i-Kfz
Die Onlinezulassung i-Kfz bieten die Zulassungsbehörden selbst an; den Zugang findest du auf der Internetseite deiner zuständigen Behörde, ein zentrales Bundesportal ist erst geplant. Du brauchst dafür:
- einen Fahrzeugschein, der nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurde – nur diese tragen auf der Rückseite einen verdeckten, siebenstelligen Sicherheitscode
- einen Personalausweis, eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Funktion und sechsstelliger PIN, dazu ein Smartphone mit AusweisApp oder ein Kartenlesegerät; alternativ eine BundID mit ELSTER-Zertifikat
- für ein neues Kennzeichen zusätzlich Teil II mit Sicherheitscode, erkennbar an einem grün gerahmten Aufkleber links unter der ersten Haltereintragung, und die Codes der Stempelplaketten auf den Schildern
- eine Zahlungsmöglichkeit für das Onlineverfahren, in Berlin Kreditkarte oder PayPal, und einen Drucker
Weil du die Anschrift änderst, fragt das Portal weder eVB-Nummer noch SEPA-Daten ab (§ 30 Abs. 3 Satz 1 FZV). Behältst du das Kennzeichen, entfällt auch der Code von Teil II (§ 30 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 FZV). Das Portal prüft automatisch, ob die HU gültig ist und ob Kfz-Steuer oder Gebühren offen sind.
Vom Portal bis zum neuen Fahrzeugschein
Ausweis oder BundID
Anmelden
Du meldest dich im Portal deiner Behörde mit der Online-Ausweisfunktion oder der BundID an.
Teil I wird entwertet
Code freilegen
Erst wenn das Portal danach fragt, legst du den Sicherheitscode frei: Damit ist der Fahrzeugschein entwertet, bei einem Kennzeichenwechsel auch die Stempelplakette.
30 Minuten
Bescheid laden
Nach Zahlung und Prüfung stehen Bescheid und vorläufiger Nachweis 30 Minuten zum Download bereit; verpasst du das Fenster, darfst du nicht sofort losfahren.
bis zu zehn Tage
Mit Ausdruck fahren
Mit dem ausgedruckten Bescheid im Auto darfst du bis zu zehn Tage fahren, bis der neue Fahrzeugschein per Post kommt; in Berlin rechnet die Behörde mit sieben Tagen.
Bricht der Antrag nach dem Freilegen ab, bleibt der Fahrzeugschein entwertet, das Auto ist aber nicht abgemeldet. Dann klärst du den Fall mit der Behörde oder bei einem Termin vor Ort. Klappt i-Kfz von vornherein nicht, etwa weil dein Fahrzeugschein älter ist oder die Online-Funktion des Ausweises fehlt, buchst du ebenfalls einen Termin; bei der Zulassungsbehörde bekommst du ohnehin einen neuen Fahrzeugschein.
In Berlin: LABO, Bürgeramt, Parkausweis
Umzug innerhalb Berlins
Berlin hat eine einzige Zulassungsbehörde, das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO), mit Standorten in der Jüterboger Straße 3 in Kreuzberg und in der Ferdinand-Schultze-Straße 55 in Lichtenberg.
Das Bürgeramt schreibt die neue Anschrift in deinen bisherigen Fahrzeugschein, das LABO stellt einen neuen aus. Ist auf dem Fahrzeugschein kein Platz mehr für eine weitere Anschrift, geht es nur beim LABO.
Zuzug nach Berlin und Wegzug ins Umland
Ziehst du nach Berlin, meldest du das Auto beim LABO um, sobald du mit Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet bist; ein Zweitwohnsitz in Berlin reicht dafür nicht. Online geht das für Privatpersonen über das Berliner i-Kfz-Portal, vor Ort nur mit Termin. Den Termin buchst du auf den Namen des Halters, auch wenn jemand anders mit Vollmacht hingeht.
Umgekehrt wechselst du mit dem Umzug ins Umland zur Zulassungsbehörde deines neuen Landkreises oder deiner neuen Stadt, etwa nach Potsdam oder in den Landkreis Barnim. Dein B-Kennzeichen darfst du dort behalten; die Anschrift änderst du trotzdem bei der neuen Behörde.
Parkausweis und Umweltzone
Wohnst du in einer Parkzone, bekommst du einen Bewohnerparkausweis für ein Auto, das auf dich zugelassen ist oder das du nachweislich dauerhaft nutzt; in Berlin reicht dafür auch eine Nebenwohnung. Dem Antrag legst du eine Kopie des Fahrzeugscheins bei, aus der Name und Anschrift, Fahrzeugart, zulässige Gesamtmasse und Kennzeichen hervorgehen. Ändere die Anschrift am Auto also vorher. Der Ausweis kostet 20,40 € und gilt höchstens zwei Jahre.
Innerhalb des S-Bahn-Rings liegt die Umweltzone, in der nur Autos mit grüner Plakette fahren und parken dürfen; ohne Plakette kostet es 100 €. Auf der Plakette steht das Kennzeichen, deshalb brauchst du mit neuem Kennzeichen eine neue: beim LABO für 5 €, online bestellt für 6 € mit 7 bis 14 Tagen Lieferzeit. Autos mit E-Kennzeichen sind in Berlin von der Plakettenpflicht befreit.
Nach der Ummeldung: Papiere, Versicherung, Zoll
Prüfe den neuen oder geänderten Fahrzeugschein sofort: Anschrift mit Hausnummernzusatz, Kennzeichen und Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Einen Fehler meldest du der Behörde, die ihn ausgestellt hat. Nach einem Onlineantrag kommen der Fahrzeugschein und bei neuem Kennzeichen die Plaketten per Post; kommt in Berlin nach zehn Tagen nichts an, meldest du dich beim LABO. Die Plaketten klebst du spätestens zehn Tage nach der Zulassung auf die neuen Schilder. Den entwerteten Fahrzeugschein schickst du nicht zurück; ist der neue da, wird er laut LABO nicht mehr gebraucht.
Versicherung
Informiere deine Kfz-Versicherung über die neue Anschrift und gegebenenfalls das neue Kennzeichen.
Die Regionalklasse, die deinen Beitrag mitbestimmt, richtet sich nach dem Zulassungsbezirk, in dem der Halter wohnt, nicht nach dem Ort eines Unfalls. Berlin hat in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko die höchsten Einstufungen, die Schäden liegen dort rund 35 % über dem Bundesdurchschnitt; zwei der drei Bezirke mit den bundesweit besten Haftpflicht-Schadenbilanzen liegen in Brandenburg (GDV, September 2026). Wer zwischen Berlin und dem Umland umzieht, kann deshalb einen anderen Beitrag bekommen; wie viel sich ändert, hängt auch von Typklasse und Fahrleistung ab.
Kfz-Steuer
Die Zulassungsbehörde schickt deine neue Anschrift automatisch an das zuständige Hauptzollamt. Zahlst du die Kfz-Steuer selbst per Lastschrift, teilst du dem Hauptzollamt die Änderung zusätzlich mit, damit es dein SEPA-Mandat berichtigt. Das geht im Zoll-Portal unter „Bankdaten verwalten“ oder formlos per Post mit Kennzeichen, Kfz-Steuernummer und IBAN, unterschrieben vom Kontoinhaber:
Musterbrief
Deine Angaben
Dein Brief
Name und Anschrift des Kontoinhabers
An das Hauptzollamt Ort des Hauptzollamts
Datum
Betreff: Kraftfahrzeugsteuer für Kennzeichen, Steuernummer Kfz-Steuernummer – neue Anschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am Umzugsdatum umgezogen. Bitte ändern Sie meine Anschrift im SEPA-Lastschriftmandat für dieses Fahrzeug. Neue Anschrift: Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Die Steuer wird weiter vom Konto mit der IBAN IBAN eingezogen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift des Kontoinhabers
Zahlt künftig jemand anders, reicht diese Mitteilung nicht: Dann gibst du ein neues SEPA-Mandat ab, im Zoll-Portal oder mit dem Formular 032021.
Hast du einen Leasing- oder Finanzierungsvertrag, teile Leasinggeber oder Bank die neue Anschrift mit, bei neuem Kennzeichen auch dieses. Ändere außerdem Kennzeichen und Anschrift in Park- und Ladeapps, damit Parkscheine dem richtigen Auto zugeordnet werden.
Checkliste: Nach der Ummeldung abgleichen
0 von 7 erledigtAlles erledigt
