Kosten und Laufzeit des Nachsendeauftrags
Kostenlos gibt es die Nachsendung der Deutschen Post nicht, und eine günstigere Variante für drei Monate auch nicht: Für einen Umzug verkauft die Post den Nachsendeauftrag nur mit sechs Monaten Laufzeit; eine Nachsendung für ein ganzes Jahr bietet sie ebenfalls nicht an. Der günstigste Weg ist der Shop mit 31,90 €. Der Preis hängt vom Bestellweg ab und davon, ob ein Privathaushalt oder eine Firma umzieht – nicht von der Zahl der Personen und nicht von der Menge der Briefe. Es gelten diese Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer (Stand: Oktober 2026):
| Bestellweg | Privater Auftrag, 6 Monate | Geschäftlicher Auftrag, 6 Monate |
|---|---|---|
| Shop der Deutschen Post (online) | 31,90 € | 51,90 € |
| Poststation | 34,90 € | 54,90 € |
| Filiale | 34,90 € | nicht angeboten |
| Eilauftrag, nur online | zusätzlich 10 € | nicht angeboten |
Arbeitest du selbstständig unter deiner Wohnanschrift, achte auf Briefe an deinen Firmennamen: Der private Auftrag erfasst nur die eingetragenen Personen. Für Post an einen Betrieb gibt es den geschäftlichen Auftrag.
Teure Vermittlungsseiten erkennen
Wer nach „Nachsendeauftrag“ sucht, stößt schnell auf Anzeigen von Vermittlungsseiten. Die Seiten wirken offiziell, mit gelber Kopfzeile und Briefkasten-Symbol, gehören aber privaten Firmen. Diese leiten deine Angaben nur an die Deutsche Post weiter und verlangen dafür eine Pauschale. Die Verbraucherzentrale Hamburg listet Anbieter mit Preisen von 127,02 € bis 137,40 € für sechs Monate auf (Stand: Oktober 2026), also rund das Vierfache des Shop-Preises. Die Deutsche Post steht nach eigener Angabe mit keinem dieser Anbieter in einem Vertragsverhältnis. Drei Merkmale verraten den Umweg:
- Anzeige: Treffer mit dem Hinweis „Anzeige“ oder „Gesponsert“ sind bezahlte Werbung. Tippe die Adresse des Post-Shops lieber selbst ein.
- Impressum: Nennt es eine andere Firma als die Deutsche Post, bist du bei einem Vermittler.
- Preis und Laufzeit: Mehr als 31,90 € für sechs Monate oder ein Angebot über zwölf Monate passt nicht zum Tarif der Deutschen Post.
Hast du schon über einen Vermittler bestellt, führt die Post den weitergereichten Auftrag wie jeden anderen aus; du hast nur mehr bezahlt. Für Fragen zu Preis und Vertrag ist der Vermittler zuständig, nicht die Post. Welcher es war, zeigen Bestätigungsmail und Kontoauszug. Online geschlossene Verträge kannst du grundsätzlich 14 Tage lang widerrufen (§ 312g Abs. 1, § 355 Abs. 2 BGB). Das Widerrufsrecht erlischt aber, sobald der Vermittler seine Leistung vollständig erbracht hat, wenn du vorher ausdrücklich zugestimmt hast, dass er vor Ablauf der Frist beginnt, und bestätigt hast, dass du das Widerrufsrecht damit verlierst (§ 356 Abs. 5 Nr. 2 BGB). Was du beim Bestellen angeklickt hast, steht in der Bestätigungsmail; für den Widerruf oder eine Beschwerde haben die Verbraucherzentralen Musterbriefe.
So stellst du den Nachsendeauftrag
Bestellen kannst du auf drei Wegen: online im Shop der Deutschen Post unter shop.deutschepost.de/nachsendeservice, in einer Postfiliale mit einem Formularset oder an einer Poststation. Ein Formular als PDF zum Herunterladen gehört nicht zu den Bestellwegen der Post; das Formularset bekommst du in der Filiale. Danach bekommst du eine Auftragsbestätigung mit Auftragsnummer. Die brauchst du für jede Änderung und jede Rückfrage beim Kundenservice.
Nachsendung und Umzugsmitteilung
Der Nachsendeauftrag ist eine Überbrückung. Er fängt Briefe ab, die noch mit deiner alten Anschrift unterwegs sind, und bringt sie zur neuen Wohnung – mit ein paar Tagen Verzögerung, weil jeder Brief einen Umweg nimmt. Dauerhaft richtig ankommen wird deine Post erst, wenn jeder Absender die neue Anschrift kennt. Drei Dinge laufen deshalb nebeneinander:
Die Nachsendung leitet Briefe, die an deine alte Anschrift adressiert sind, sechs Monate lang an die neue weiter. Die Umzugsmitteilung ist ein Zusatz im selben Auftrag: Auf Wunsch erhalten Vertragspartner wie Banken und Versicherungen deine neue Anschrift. Die Adressänderung beim Absender erledigst du selbst, und nur sie sorgt dafür, dass Post ohne Umweg und über die sechs Monate hinaus ankommt.
Auf die Umzugsmitteilung allein verlässt du dich besser nicht: Auch die Post rät, Kontakte wie Verlage und Banken selbst über die neue Adresse zu informieren, und Freunde und Familie erfahren auf diesem Weg ohnehin nichts. Außerdem kann sie Werbung an die neue Adresse nach sich ziehen, weil auch Firmen, die dir früher geschrieben haben, die neuen Daten bekommen können. Dieser Weitergabe kannst du auch nachträglich widersprechen.
Personen und Anschriften
Ein privater Auftrag gilt für bis zu zwölf Personen eines Haushalts, aber nur für die, die namentlich darin stehen. Briefe an jemanden, der fehlt, sendet die Post nicht nach, und nachträglich lässt sich niemand ergänzen; dafür brauchst du einen neuen Auftrag. Denk an Kinder mit eigener Post, etwa vom Sparkonto oder von der Krankenkasse, und an Personen mit anderem Nachnamen.
| Situation im Haushalt | So erfasst du sie |
|---|---|
| Du ziehst allein um | Ein Auftrag mit deinem vollständigen Namen |
| Partner oder Kinder ziehen mit | Ein gemeinsamer Auftrag, jede Person mit eigener Post einzeln eingetragen |
| Ein Mitbewohner bleibt in der alten Wohnung | Er gehört nicht in deinen Auftrag |
| Personen aus dem Haushalt ziehen an verschiedene Adressen | Ein eigener Auftrag je neuer Adresse |
| Mehrere Personen brauchen den schnellsten Start | Ein eigener Eilauftrag je Person, siehe unten |
Trage jeden Namen ausgeschrieben ein, Vor- und Nachname.
Übernimm die alte Anschrift genau so, wie sie auf deinen Briefen steht, mit Hausnummernzusatz, Postleitzahl und Ort. Weicht der Name oder die Adresse auf einem Brief von den Daten im Auftrag ab, sendet die Post ihn nicht nach. Bekommst du Post unter einem früheren Nachnamen, änderst du Name und Anschrift bei diesen Absendern direkt. Für die neue Anschrift gilt dasselbe: Gehört ein Zusatz wie Seitenflügel, Hinterhaus oder c/o zur Adresse, trägst du ihn mit ein.
Starttag und Vorlauf
Als Beginn wählst du den ersten Tag, an dem du den alten Briefkasten nicht mehr leerst. Hast du beide Wohnungen ein paar Tage parallel, kann die Nachsendung auch später starten, etwa am Tag der Schlüsselübergabe. Bis zum Start muss dein Name am neuen Briefkasten stehen, sonst kann der Zusteller die Briefe nicht zuordnen. Hast du zum Start noch keine feste Wohnung, kann die Nachsendung auch an ein Postfach gehen, soweit die Sendungsart für Postfächer zugelassen ist; ein Postfach kostet Privatkunden 29,90 € im Jahr.
Die Post braucht für die Bearbeitung 5 Werktage. Der Auftrag muss also spätestens 5 Werktage vor dem gewünschten Start vorliegen, früher beginnt die Nachsendung nicht. Die Verbraucherzentrale gibt als Empfehlung der Post 2 bis 3 Wochen Vorlauf an; bestelle also, sobald Umzugstermin und neue Anschrift feststehen.
Datenblatt für die Bestellung
Mit diesem Datenblatt hast du beim Bestellen alles beisammen:
| Eingabefeld | Deine Angaben |
|---|---|
| Anlass | Umzug |
| Personen | Vor- und Nachname jeder Person, einzeln und ausgeschrieben |
| Alte Anschrift | Straße, Hausnummer mit Zusatz, Postleitzahl, Ort – so wie auf deinen Briefen |
| Neue Anschrift | Straße, Hausnummer mit Zusatz, Postleitzahl, Ort, gegebenenfalls Land |
| Beginn | Datum, frühestens 5 Werktage nach der Bestellung |
| Ende | Beginn plus 6 Monate – gleich in den Kalender eintragen |
| Umzugsmitteilung | ja oder nein |
| Eilauftrag | nur für eine Person und nur online |
| Bestellweg | Shop, Filiale oder Poststation |
| Auftragsnummer | aus der Auftragsbestätigung |
Kurzfristig umziehen: der Eilauftrag
Steht der Umzug in weniger als 5 Werktagen an, hilft der Eilauftrag. Er kostet 10 € zusätzlich und verkürzt den Vorlauf im besten Fall auf einen Werktag. Buchen kannst du ihn nur online im Shop und nur zusammen mit dem Nachsendeauftrag, nicht nachträglich. Die Voraussetzungen:
- ein privater Auftrag mit dem Anlass Umzug, online bestellt
- nur eine Person je Auftrag, und zwar du selbst als Auftraggeber
- die alte Anschrift ist kein Postfach und liegt in einem Postleitzahlbereich, für den der Shop die Option anbietet
- beim Starttermin ist „schnellstmöglicher Nachsendestart“ gewählt
- eine Identifizierung über POSTIDENT mit einem gültigen Ausweis, der deine vollständige Meldeadresse enthält, etwa dem Personalausweis
Der Haken steckt im letzten Punkt. Die Meldeadresse im Ausweis muss mit der alten Anschrift im Auftrag übereinstimmen – hast du dich schon umgemeldet, klappt der Eilauftrag nicht mehr. Erledige ihn also vor dem Termin bei der Meldebehörde. Für die Anmeldung hast du nach § 17 Absatz 1 BMG ohnehin zwei Wochen ab dem Einzug Zeit; was du dafür vom Vermieter brauchst, erklärt der Ratgeber zur Wohnungsgeberbestätigung.
Vom Eilauftrag bis zum Start
online im Shop
Bestellen
Nach der Bestellung bekommst du per E-Mail eine Vorgangsnummer für POSTIDENT.
Smartphone oder Webcam
Identifizieren
Die Identifizierung machst du am einfachsten mit dem Smartphone und der POSTIDENT-App; die Post nennt als Alternative eine Web-Anwendung mit Webcam.
Abschluss bis 20 Uhr
Prüfergebnis
Schließt du sie bis 20 Uhr ab, erfährst du das Prüfergebnis spätestens nach 120 Minuten.
nächster Werktag
Start
Ist es positiv, startet die Nachsendung am nächsten Werktag: Briefe, die an diesem Tag für dich eingeworfen werden, gehen schon an die neue Adresse, Briefe, die bereits in der Zustellung sind, noch nicht.
Ohne positives Ergebnis startet der Auftrag regulär 5 Werktage nach der Bestellung.
Für Paare und Familien wird der schnelle Start teuer. Weil jeder Eilauftrag nur eine Person umfasst, braucht jede Person einen eigenen Auftrag samt Aufpreis, während ein gemeinsamer regulärer Auftrag einmal 31,90 € für bis zu zwölf Personen kostet. Für zwei Personen, die den schnellsten Start brauchen, sieht die Rechnung so aus:
So rechnest du
- Aufträge1 Auftrag je Person × 2 Personen2 Aufträge
- Preis je Auftrag31,90 € + 10 € Eilauftrag41,90 €
- Kosten mit Eilauftrag2 × 41,90 €83,80 €
Kosten für deinen Haushalt
- Aufträge2
- Preis je Auftrag41,90 €
- Kosten gesamt83,80 €
Mit einer Woche Vorlauf hätten beide zusammen 31,90 € bezahlt, also 51,90 € weniger.
Welche Sendungen kommen nach?
Ob ein Brief nachkommt, entscheidet die Versandart, nicht der Inhalt. Eine Rechnung im Briefumschlag kommt an, die bestellte Ware im DHL-Paket geht an den Absender zurück. Ins Ausland ist die Liste kürzer:
Übersicht
Was die Post nachsendet
| Sendung | Innerhalb Deutschlands | Ins Ausland |
|---|---|---|
| Postkarten und Briefe, auch Groß- und Maxibriefe | Ja | Ja |
| Einschreiben, auch Einschreiben Wert | Ja | Nein |
| Warensendung | Ja | Nein |
| Werbebriefe in Hüllen (Dialogpost) | Ja | Nein |
| Blindensendung | Ja | Ja |
| Zeitung oder Zeitschrift als Streifbandzeitung | Ja | Ja |
| Förmliche Zustellung von Gericht oder Behörde | Bedingt | Nein |
| Zeitung oder Zeitschrift als Pressepost, etwa im Abo | Nein | Nein |
| Werbung ohne Hülle, Dialogpost Schwer, Blindensendung Schwer | Nein | Nein |
| DHL Paket, DHL Kleinpaket, DHL Päckchen | Nein | Nein |
| Express-Sendungen | Nein | Nein |
Auch eine geeignete Sendung kommt nicht nach, wenn der Absender es auf dem Umschlag ausschließt. Steht dort „Nicht nachsenden“ oder „Bei Umzug mit neuer Anschrift zurück!“, geht der Brief an den Absender zurück. Solche Briefe erreichen dich nur, wenn der Absender deine neue Anschrift kennt. Zeitungen und Zeitschriften im Abo bekommst du an der neuen Adresse, wenn du den Verlag informierst; du kannst ihn auch bitten, sie als Streifbandzeitung zu verschicken.
Förmliche Zustellungen von Gerichten und Behörden, also Postzustellungsaufträge mit Zustellungsurkunde, leitet die Post außerhalb deiner bisherigen Gemeinde nur weiter, wenn der Absender das vorab verfügt hat, und nur innerhalb Deutschlands. Läuft ein Verfahren, ein Antrag oder ein Bußgeldvorgang, teilst du der zuständigen Stelle die neue Anschrift deshalb direkt mit.
Pakete: Lieferadresse ändern statt nachsenden
Pakete und Päckchen gehen an den Absender zurück. Die Nachsendung von DHL-Paketen und -Päckchen als Zusatzleistung hat die Post zum 1. Juli 2024 eingestellt. Stell deshalb vor dem Umzug in jedem Kundenkonto die Lieferadresse um, bei getrennten Feldern auch die Rechnungsadresse. Pakete von Hermes, DPD, GLS oder UPS laufen ohnehin nicht über die Post.
Ist ein DHL-Paket schon an die alte Adresse unterwegs, kannst du es als registrierter DHL-Kunde in der Sendungsverfolgung oder in der Post & DHL App bis zur Beladung ins Zustellfahrzeug an eine Packstation oder Filiale umleiten. Das geht allerdings nur an eine Station in der Nähe deiner Hausadresse, nicht an die neue Wohnung, und für die Packstation musst du freigeschaltet sein. Die Anschrift auf dem Paket selbst lässt sich nicht mehr ändern.
Nachsendung ins Ausland
Ins Ausland sendet die Post nur Briefe, Postkarten, Blindensendungen und Streifbandzeitungen nach. Die Postgesellschaft im Zielland erhebt dabei je Sendung ein Nachentgelt, dessen Höhe sie selbst festlegt, und die Laufzeit internationaler Briefe kommt zum Umweg hinzu. Hakt es mit der Nachsendung im Ausland, ist der Postdienstleister vor Ort dein Ansprechpartner. Was beim Wegzug sonst ansteht, sammelt die Checkliste für den Umzug ins Ausland.
In Berlin: Briefe der PIN AG
In Berlin stellt neben der Deutschen Post auch die PIN AG Briefe zu, darunter Post von Landesbehörden und Gerichten: Das Landesverwaltungsamt hat für die Beförderung von Behördenpost einen Vertrag mit der PIN AG geschlossen, wie der Senat im Mai 2026 auf eine Schriftliche Anfrage im Abgeordnetenhaus antwortete. Diese Briefe laufen nicht über die Deutsche Post. Ob die PIN AG deine neue Anschrift aus dem Post-Auftrag erfährt, hängt laut Deutscher Post davon ab, ob zwischen beiden ein entsprechender Vertrag besteht. Darauf verlassen kannst du dich nicht.
Nachgesandt werden unter anderem Postkarten, Standardsendungen, Einschreiben und Warensendungen, förmliche Zustellungen abhängig von der Verfügung des Absenders; Werbe- und Pressesendungen sowie Pakete sind ausgenommen. Erwartest du Post von einem Berliner Amt oder Gericht, teilst du deine neue Anschrift dort zusätzlich direkt mit.
Auch anderswo stellen regionale Briefdienste zu, etwa Citipost. Deren Briefe erfasst der Auftrag der Deutschen Post nicht sicher; bietet der Dienst eine eigene Nachsendung an, bestellst du sie nur auf seiner offiziellen Website.
Absender umstellen und Zustellung prüfen
Lege vor dem Umzug eine Absenderliste an. Alle Vertragspartner findest du am schnellsten in drei Quellen: in den Kontoauszügen der letzten zwölf Monate, denn hinter jeder Lastschrift steht ein Vertrag, in deinem E-Mail-Postfach mit Rechnungen und Kundenkonten und im Stapel Briefe der letzten Monate. Sortiere nach Dringlichkeit. Zuerst kommen Absender, deren Post Fristen auslöst: Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Finanzamt, Gerichte und andere Behörden. Danach folgen Verträge mit Rechnungen wie Strom, Internet und Versicherungen, dann Abos und Onlineshops, zuletzt private Kontakte. Wie du ein einzelnes Beitragskonto umstellst, zeigt der Ratgeber Rundfunkbeitrag beim Umzug.
Damit nachgesandte Briefe ankommen, muss der Zusteller dich an der neuen Adresse finden. Beschrifte den Briefkasten eindeutig mit allen Namen aus dem Auftrag, bring ihn gut zugänglich an und sorge für eine gut sichtbare Hausnummer. Hängen die Briefkästen gesammelt im Vorderhaus, etwa im Altbau mit Seitenflügel, muss dein Name dort stehen; das Türschild an der Wohnung sieht der Zusteller nicht. An der alten Wohnung entfernst du beim Auszug die Namensschilder an Briefkasten und Klingel und Aufkleber wie „Bitte keine Werbung“. Wie der Tausch ohne Ärger mit Vermieter und Hausverwaltung klappt, steht im Ratgeber Klingelschild wechseln.
Die sechs Monate sind dein Zeitfenster, um die Absenderliste abzuarbeiten. So verteilst du die Arbeit:
Zeitplan
- Am StarttagPrüfe, ob dein Name am neuen Briefkasten steht, und schick dir eine Postkarte an die alte Adresse.
- In der ersten WocheStelle die Absender mit Fristen um, also Arbeitgeber, Krankenkasse, Bank, Finanzamt, Behörden und Gerichte.
- In den ersten drei MonatenJeder Brief mit aufgeklebter neuer Anschrift zeigt einen Absender, der noch die alte verwendet; ändere die Adresse dort und notiere das Datum.
- Im fünften MonatGeh die Restliste durch und plane einen neuen Auftrag, wenn noch regelmäßig Post über die Nachsendung kommt.
- Nach sechs MonatenDie Nachsendung endet; Briefe an die alte Adresse gelten dann als unzustellbar und gehen an den Absender zurück.
Bei fehlender Post nachforschen
Kommt die Postkarte an, funktioniert die Nachsendung mit deinen Daten. Ob jede Sendungsart erfasst ist, beweist sie nicht. Fehlt erwartete Post, frag den Absender nach Versanddatum, verwendeter Anschrift und Versandart und vergleiche dann mit deiner Auftragsbestätigung:
| Was passiert | Mögliche Ursache | Was du tust |
|---|---|---|
| Es kommt gar nichts nach | Start noch nicht erreicht oder Sammelname wie „Familie“ im Auftrag | Bestätigung prüfen, Kundenservice mit Auftragsnummer anschreiben |
| Post einer Person fehlt | Person fehlt im Auftrag oder Name weicht ab | Absender direkt informieren, für die Person neuen Auftrag stellen |
| Ein Brief geht an den Absender zurück | Verfügung wie „Nicht nachsenden“ auf dem Umschlag | Neue Anschrift beim Absender hinterlegen |
| Briefe kommen spät an | Die Nachsendung verlängert den Weg | Absender mit Fristen sofort umstellen |
Auftrag ändern, stornieren, verlängern
Der Auftrag endet nach sechs Monaten automatisch, ohne Kündigung und ohne weitere Kosten. Änderungen und Stornierungen eines im Shop bestellten Auftrags laufen über das Kontaktformular des Kundenservice, am schnellsten mit Auftragsnummer; ohne sie verlangt die Post einen Identitätsnachweis. Stornierst du vor dem Start, ist eine Teilerstattung möglich, danach nicht mehr.
Eine Verlängerung gibt es nur als neuen Auftrag nach dem Ende, zum vollen Preis und wieder mit 5 Werktagen Bearbeitungszeit. Ziehst du innerhalb der sechs Monate ein zweites Mal um, etwa aus einer Zwischenwohnung, stellst du einen zusätzlichen Auftrag von der Zwischenwohnung zur neuen Adresse.
