Ein junger Mann sitzt zwischen Koffern und Kleidung auf dem Wohnzimmerboden und blättert mit dem Laptop auf den Knien in seinem Reisepass
Umzug ins Ausland

Lesedauer 14 Minuten

Umzug ins Ausland: Checkliste mit Zeitplan rückwärts vom Auszug

Checkliste rückwärts vom Auszug – Wohnung drei Monate, Strom sechs Wochen, Internet einen Monat vorher kündigen.

Zielstaat und persönliche Lage festlegen

Welche Regeln für dich gelten, entscheidet zuerst eine Frage: Ziehst du in einen anderen EU-Staat oder in einen Staat außerhalb der EU? Innerhalb der EU sind Aufenthalt, Urkunden, Führerschein und Sozialversicherung weitgehend gemeinsam geregelt. Außerhalb der EU fragst du jede Regel beim Zielstaat selbst nach, auch in der Schweiz und in Norwegen; dort gelten aber die EU-Regeln zu Rente und Krankenversicherung mit.

Mit deutscher Staatsangehörigkeit brauchst du für einen anderen EU-Staat nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Bleibst du länger als drei Monate, rechne damit, dass du dort deinen Wohnsitz anmelden musst. Arbeitest du dort nicht, etwa im Ruhestand, brauchst du dafür einen umfassenden Krankenversicherungsschutz und ein Einkommen, von dem du ohne Unterstützung leben kannst. Für jeden anderen Staat beginnt die Planung bei dessen Botschaft oder Konsulat in Deutschland: Frag dort nach Visum oder Aufenthaltstitel für deinen Zweck, etwa Arbeit, Studium oder Ruhestand, und nach der Bearbeitungsdauer.

Kläre die Lage für jede mitziehende Person einzeln: Hat jemand eine andere Staatsangehörigkeit, etwa die Partnerin oder ein Kind, können für diese Person andere Einreise- und Aufenthaltsregeln gelten als für dich.

Wo der Unterschied zwischen EU und Nicht-EU deine Planung verändert, zeigt die Übersicht:

Übersicht

Was in der EU anders läuft als außerhalb

ThemaEU-StaatStaat außerhalb der EU
Einreise und Aufenthalt mit Personalausweis oder Reisepassjaje nach Zielstaat
Personenstandsurkunden ohne Apostille anerkanntjaje nach Zielstaat
Umzugsgut ohne Zolljaje nach Zielstaat
Deutscher Führerschein gilt in der Regel ohne Umtauschjaje nach Zielstaat
Internationaler Führerschein nötigneinje nach Zielstaat
Krankenversicherung nach EU-Regeln abgestimmtjaje nach Zielstaat
Bargeld ab 10.000 € unaufgefordert anmeldenneinja

Vor festen Zusagen: Aufenthalt, Arbeit und Geld klären

Die Reihenfolge entscheidet über die Kosten. Kündige deine Wohnung in Deutschland erst, wenn Aufenthaltserlaubnis und Arbeitsvertrag oder Studienplatz schriftlich vorliegen. Kommt ein Visum später als geplant, verschiebt sich alles dahinter: Transport, Mietende, Abmeldung. Hast du dann schon gekündigt, zahlst du eine Zwischenunterkunft und vielleicht ein Lager für die Möbel.

Stimme drei Termine aufeinander ab: Arbeitsbeginn, Schlüsselübergabe am neuen Ort und Anlieferung der Möbel. Liegt der Arbeitsbeginn vor dem Einzug, plane eine Zwischenunterkunft und lass die Möbel erst zur neuen Wohnung bringen. Rechne Transport, Reisen, doppelte Miete, Kaution, Gebühren und einen Puffer zusammen und rechne damit, dass die neue Kaution fällig wird, bevor die alte nach Übergabe und Abrechnung zurückkommt.

Für die Ämter im Zielstaat legst du einen eigenen Ablaufplan an. Die Fragen sind überall dieselben, die Antworten nicht: Vorlauf und Termin trägst du nach Auskunft der Stelle ein und sortierst die Zeilen danach, längster Vorlauf zuerst.

Aufgabe im ZielstaatZuständigDas fragst duTermin
Visum oder AufenthaltstitelBotschaft oder Konsulat, EinwanderungsbehördeWelcher Titel passt zum Zweck, welche Nachweise, in welcher Sprache?Vorlauf, Datum
Anmeldung am WohnortGemeinde oder MeldebehördeFrist ab Einzug, welcher Wohnungsnachweis?Vorlauf, Datum
KrankenversicherungKasse im Zielstaat, deutsche KrankenkasseAb wann versichert, welcher Nachweis?Vorlauf, Datum
Einfuhr des UmzugsgutsZoll des Zielstaats, SpeditionAbgabenfrei, welche Liste, welche Fristen?Vorlauf, Datum
Führerschein und AutoFahrerlaubnis- und ZulassungsbehördeAnerkennung, Umschreibung, Zulassung, Steuer?Vorlauf, Datum
Schule oder KitaSchulbehörde, EinrichtungAufnahme, Zeugnisse, Impfnachweise?Vorlauf, Datum

Checkliste: Vor festen Zusagen geklärt

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Deutschland verlassen: Zeitplan mit Kündigungsfristen

Für die deutsche Seite gelten feste gesetzliche Fristen. Rechne sie vom Auszugstag zurück, nicht vom Flugtermin:

Zeitplan

  1. Sobald der Zielstaat feststehtBuche Termine bei Bürgeramt, Botschaft oder Konsulat, denn deren Vorlauf bestimmst nicht du; ein neuer Pass kann Wochen dauern.
  2. Drei Monate vorherKündige die Mietwohnung schriftlich; die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein, damit der Vertrag am Ende des übernächsten Monats endet.
  3. Sechs Wochen vorherKündige Strom und Gas zum Auszug; beim Wohnsitzwechsel gilt eine Frist von sechs Wochen, in der Grundversorgung sind es zwei Wochen.
  4. Einen Monat vorherKündige Internet- und Telefonverträge, deren Leistung der Anbieter am neuen Wohnsitz nicht anbietet; die Frist beträgt dann einen Monat.
  5. Eine Woche vorherStelle den Nachsendeauftrag, der spätestens 5 Werktage vor dem Start vorliegen muss, und bereite die Abmeldung vor.
  6. Am AuszugstagÜbergib die Wohnung mit Protokoll, notiere die Zählerstände und gib Vermieter und Energieversorger deine neue Anschrift für Schlussrechnung und Kaution.

Wohnung, Strom, Gas und Internet kündigen

Für die Wohnung steht die Regel in § 573c Absatz 1 BGB, die Schriftform in § 568 BGB: Eine E-Mail reicht nicht, du brauchst einen unterschriebenen Brief. Willst du zum 31. März ausziehen, muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag im Januar beim Vermieter sein. 2027 ist das Dienstag, der 5. Januar: Neujahr ist ein Feiertag, der Samstag zählt als Werktag mit, der Sonntag nicht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04). Schick die Kündigung mit Zugangsnachweis, am sichersten per Boten, der das Schreiben gelesen hat und den Einwurf protokolliert. Ein Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Beweis: Unterschreibt der Zusteller schon vor dem Einwurf auf seinem Scanner, begründet der Auslieferungsbeleg nach dem Bundesarbeitsgericht keinen Anscheinsbeweis für den Zugang (Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25). Strom und Gas kündigst du außerhalb der Grundversorgung nach § 41b Absatz 5 EnWG zum Auszug und nennst dabei deine künftige Anschrift; für die Grundversorgung gilt § 20 StromGVV beziehungsweise GasGVV. Das Kündigungsrecht für Internet und Telefon steht in § 60 Absatz 2 TKG.

Abmeldung, Rundfunk und Nachsendeauftrag

Abmeldung in DeutschlandDie Abmeldung hat ein festes Fenster rund um den Auszug.

Abmeldung bei der Meldebehörde

Nach § 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz meldest du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde ab, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst. Frühestens geht das eine Woche vor dem Auszug; das Melderegister wird zum Auszugsdatum fortgeschrieben.

Abmeldefrist nach dem AuszugAbmeldung schon möglich

Behältst du deine Wohnung und kommst nach einem befristeten Aufenthalt zurück, etwa nach einem Auslandssemester, meldest du dich nicht ab.

Die Abmeldebestätigung brauchst du gleich danach. Den Rundfunkbeitrag kannst du nur mit ihr abmelden: online mit deiner Beitragsnummer und dem Grund, dass du dauerhaft ins Ausland ziehst. Bleibt jemand in der Wohnung zurück, muss diese Person die Wohnung beim Beitragsservice anmelden. Beziehst du Arbeitslosengeld, teilst du der Agentur für Arbeit schon den geplanten Umzug mit.

Der Nachsendeauftrag der Deutschen Post kostet online 31,90 € für sechs Monate (Stand: Oktober 2026). Ins Ausland schickt die Post nur Briefe, Postkarten, Blindensendungen und Streifbandzeitungen nach, keine Einschreiben, Warensendungen und Pakete, und die Post im Zielstaat kann bei der Zustellung ein eigenes Entgelt verlangen. Absender mit Fristen, also Bank, Krankenkasse, Finanzamt und Arbeitgeber, informierst du deshalb direkt.

Termine für deinen Auszug berechnen

Alle Termine dieses Abschnitts hängen am Auszugstag. Für einen Auszug am Mittwoch, 31. März 2027, mit Mietende am selben Tag ergibt sich:

So rechnest du

  1. Mietkündigung beim Vermieterdritter Werktag im Januar05.01.2027
  2. Strom und Gas kündigen31.03.2027 − 6 Wochen17.02.2027
  3. Internet und Telefon kündigen31.03.2027 − 1 Monat28.02.2027
  4. Nachsendeauftrag aufgeben5 Werktage vor dem Auszug, Ostern dazwischen22.03.2027
  5. Abmelden frühestens31.03.2027 − 7 Tage24.03.2027
  6. Abgemeldet spätestens31.03.2027 + 14 Tage14.04.2027

Der Rechner zählt Werktage mit den Berliner Feiertagen. Fällt der dritte Werktag auf einen Samstag, zeigt er den Werktag davor als sicheren Termin; ob dann noch der Montag reicht, hat der Bundesgerichtshof offengelassen. Beim Nachsendeauftrag zählt er die fünf Werktage ohne Samstage und Feiertage zurück, damit bist du auf der sicheren Seite; im Beispiel liegen Karfreitag und Ostermontag dazwischen, deshalb ist er schon neun Tage vorher fällig. Fällt ein Termin mit „bis“ auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sorg dafür, dass dein Schreiben schon am letzten Werktag von Montag bis Freitag davor ankommt: Der 28. Februar 2027 ist ein Sonntag, die Kündigung für Internet und Telefon sollte also bis Freitag, 26. Februar, da sein.

Checkliste: Deutschland verlassen

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Versicherungen: was mitgeht und was endet

Bei der Krankenversicherung zählt in der EU nicht deine Staatsangehörigkeit, sondern wo du arbeitest und wohnst. Arbeitest du im neuen EU-Land, meldest du dich dort beim Sozialversicherungssystem an; deine Leistungen richten sich dann nach dessen Recht. Schickt dich dein Arbeitgeber für weniger als zwei Jahre ins EU-Ausland, kannst du in Deutschland versichert bleiben; ziehst du dorthin, beantragst du bei deiner Krankenkasse das Formular S1 und legst es nach der Ankunft der Kasse vor Ort vor.

Die Hausratversicherung bleibt zurück. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV geht der Schutz nicht auf eine neue Wohnung außerhalb Deutschlands über, und in der alten Wohnung erlischt er spätestens eine im Vertrag festgelegte Zahl von Monaten nach Umzugsbeginn. Schau in deinen Bedingungen unter „Wohnungswechsel“ nach und schließ für die neue Wohnung einen Vertrag im Zielstaat ab.

Für den Transport selbst gilt: Unterliegt der Umzugsvertrag deutschem Recht, haftet das Umzugsunternehmen für Verlust oder Beschädigung höchstens mit 620 € je Kubikmeter Laderaum, der für den Umzug gebraucht wird (§ 451e HGB). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Grenze nur, wenn das Unternehmen dich bei Vertragsschluss darüber unterrichtet und auf eine weitergehende Haftung oder Versicherung hingewiesen hat (§ 451g HGB). Ob das reicht, rechnest du mit zwei Zahlen aus: dem Laderaum aus dem Angebot und dem Wert deines Umzugsguts. Die Werte im Beispiel sind angenommen:

RechenschrittRechnungErgebnis
Laderaum laut AngebotAnnahme30 m³
Höchsthaftung30 m³ × 620 €18.600 €
Wert des UmzugsgutsAnnahme40.000 €
Nicht abgedeckt40.000 € − 18.600 €21.400 €

Die Lücke kannst du mit einer Transportversicherung schließen. Frag im Angebot nach Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und ob der Schutz bis in die neue Wohnung reicht. Wie du die Haftung entlang der Transportkette prüfst und Angebote vergleichbar machst, zeigt der Ratgeber Umzug nach Übersee: Kosten.

Dokumente und Zoll klären

Originale gehören ins Handgepäck, nicht in den Umzugskarton; Scans legst du zusätzlich in einem Ordner ab, den du von überall öffnen kannst.

Checkliste: Ins Handgepäck

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Pässe und Urkunden

Frag die Vertretung des Zielstaats, wie lange die Pässe bei der Einreise noch gültig sein müssen und welche Urkunden sie verlangt, etwa Geburts- und Eheurkunden oder Zeugnisse.

Innerhalb der EU muss eine Behörde deutsche Urkunden zu Geburt, Ehe, Namen, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Vorstrafenfreiheit auch ohne Apostille als echt anerkennen; Zeugnisse gehören nicht dazu. Eine beglaubigte Übersetzung brauchst du in der Regel nicht: Bei der Stelle, die die Urkunde ausgestellt hat, etwa dem Standesamt, beantragst du ein mehrsprachiges Standardformular und legst es anstelle einer Übersetzung bei. Außerhalb der EU brauchst du je nach Zielstaat eine Echtheitsbestätigung. Gilt zwischen ihm und Deutschland das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961, bekommt deine Urkunde eine Apostille; sonst legalisiert sie die Botschaft des Zielstaats in Deutschland. Welche deutsche Stelle die Apostille ausstellt, erfährst du beim Aussteller der Urkunde.

Umzugsgut und Bargeld

Erstelle eine Inventarliste: Kartonnummer, Inhalt, größere Einzelstücke, bei Neuwaren den Kaufbeleg. Zwischen EU-Staaten sind Ein- und Ausfuhrzölle nach Artikel 30 AEUV verboten; für deinen Hausrat fällt dort kein Zoll an. Außerhalb der EU entscheidet der Zoll des Zielstaats über Abgaben, verlangte Liste und ausgeschlossene Waren. Frag die Spedition, welche Zollpapiere sie übernimmt und was sie dafür von dir braucht. Für die Schweiz erklärt Umzug in die Schweiz und Zoll das Verfahren.

Nimmst du Bargeld im Wert von 10.000 € oder mehr mit in einen Staat außerhalb der EU, musst du es beim deutschen Zoll anmelden, auch wenn niemand fragt: online im Zoll-Portal mit der „Barmittelanmeldeerklärung“. Den Code, den du danach bekommst, nennst oder zeigst du bei der Ausreise, am Flughafen vor der Sicherheitskontrolle. Verstöße können bis zu einer Million Euro Bußgeld kosten. Innerhalb der EU zeigst du denselben Betrag nur an, wenn der Zoll fragt.

Führerschein, Auto und Haustiere

Ein gültiger EU-Führerschein wird in jedem EU-Staat anerkannt; umtauschen musst du ihn beim Umzug in der Regel nicht. Prüf aber vor der Ausreise das Ausstellungsjahr: Kartenführerscheine von 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht sein, solche von 2005 bis 2007 bis 19. Januar 2028, außer du bist vor 1953 geboren. Erledige das noch in Deutschland. Für Staaten des Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968 gibt es zusätzlich den internationalen Führerschein; er gilt drei Jahre und lässt sich nicht verlängern.

Für Autos gibt es keine gemeinsamen EU-Regeln: Ziehst du dauerhaft in einen anderen EU-Staat, meldest du das Auto im neuen Staat an und zahlst dort die Steuern; Fristen und Zulassungssteuer legt jeder Staat selbst fest. Verkaufst du es vorher, stimmst du Übergabe und Außerbetriebsetzung mit dem Käufer und der Zulassungsbehörde ab.

Hund, Katze oder Frettchen brauchen für ein anderes EU-Land einen EU-Heimtierausweis vom Tierarzt, einen Mikrochip oder eine lesbare Tätowierung von vor dem 3. Juli 2011 und eine gültige Tollwutimpfung. Der Chip muss vor der Impfung gesetzt sein, das Tier bei der Erstimpfung mindestens 12 Wochen alt, und nach der Erstimpfung wartest du 21 Tage bis zur Reise. Hunde für Finnland, Irland, Malta, Norwegen oder Nordirland behandelt der Tierarzt außerdem 1 bis 5 Tage vor der Reise gegen den Bandwurm. Außerhalb der EU gelten die Einreiseregeln des Zielstaats.

Am neuen Ort ankommen

Bei der Anlieferung gehst du jedes Stück durch, bevor du unterschreibst.

Notiere Schäden auf dem Lieferschein und fotografiere sie. Bei der Wohnungsübernahme fotografierst du ebenso Zählerstände und Mängel, meldest Strom und Internet an und hältst für Kinder den Schul- oder Kitastart fest.

Für die Anmeldung im Zielstaat gelten dessen Fristen; halte Pass, Mietvertrag, Arbeitsvertrag und Versicherungsnachweis bereit. Braucht ein Amt schon eine örtliche Adresse, du wohnst aber noch zur Zwischenmiete, frag vorher, ob es die Bestätigung der Zwischenunterkunft annimmt. Sonst wartet jede Stelle auf den Nachweis der anderen.

Trag dich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amts ein; die Liste gilt ausdrücklich auch für einen Daueraufenthalt im Ausland, und die Auslandsvertretung kann dich im Krisen- oder Katastrophenfall schnell informieren. Die Registrierung dauert etwa fünf Minuten.

Offene Vorgänge nach dem Umzug abschließen

Führe eine Liste offener Vorgänge mit Stelle, fehlender Unterlage und Nachfragetag; erledigt ist ein Vorgang erst mit der Bestätigung, nicht mit dem abgeschickten Formular. Prüfe Kündigungsbestätigungen auf das richtige Enddatum und gleiche Schlussrechnungen und Kautionsrückzahlung mit deinem Übergabeprotokoll ab. Behalte dein deutsches Konto und deine E-Mail-Adressen, bis alles abgerechnet ist.

Beziehst du Kindergeld, musst du der Familienkasse jede Änderung, die für die Zahlung zählt, unverzüglich mitteilen (§ 68 Absatz 1 EStG), also auch den Wegzug; was dann gilt, erklärt Kindergeld beim Umzug ins Ausland abmelden. Was der Wegzug für deine Einkommensteuer bedeutet, steht unter Steuererklärung nach dem Umzug ins Ausland. Was mit deiner Rente und deinen Beitragszeiten geschieht, erklärt Deutsche Rentenversicherung beim Umzug ins Ausland.

Wählen kannst du weiter, aber nur auf Antrag: Vor jeder Bundestagswahl beantragst du schriftlich die Eintragung ins Wählerverzeichnis bei der Gemeinde, in der du zuletzt gemeldet warst. Wahlberechtigt bist du nach § 12 Absatz 2 Bundeswahlgesetz zum Beispiel, wenn du nach deinem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gewohnt hast und das höchstens 25 Jahre zurückliegt.

Checkliste: Nach dem Umzug

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