Hände klappen einen Laptop am Schreibtisch zu, dahinter stehen Kartonboxen mit Hängemappen voller Unterlagen
Umzug ins Ausland

Lesedauer 12 Minuten

Steuererklärung nach Umzug ins Ausland: was im Wegzugsjahr gilt

Für Arbeitnehmer bei über 410 € Einkünften unter Progressionsvorbehalt Pflicht. Mit Rechner.

Steuerpflicht vor und nach dem Wegzug

Solange du in Deutschland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). Fallen beide weg, bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig – und auch das nur, wenn du inländische Einkünfte im Sinne von § 49 EStG hast, zum Beispiel Miete aus einer Wohnung in Deutschland (§ 1 Abs. 4 EStG). Im Jahr des Umzugs gilt meist beides nacheinander.

Den Ausschlag gibt die Wohnung, nicht das Melderegister.

Irrtum

„Mit der Abmeldung endet die deutsche Steuerpflicht.“

Richtig

Die Abmeldung beim Bürgeramt ist nur ein Beleg. Einen Wohnsitz hast du dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst (§ 8 AO).

Behältst du deine eingerichtete Berliner Wohnung und übernachtest bei Besuchen weiter dort, spricht das für einen fortbestehenden Wohnsitz – auch wenn du abgemeldet bist.

Ohne Wohnsitz kann der gewöhnliche Aufenthalt die Steuerpflicht halten: Wer sich zusammenhängend mehr als sechs Monate in Deutschland aufhält, hat ihn hier von Beginn an (§ 9 Satz 2 AO), außer bei reinen Besuchs-, Erholungs- oder Kuraufenthalten von höchstens einem Jahr (§ 9 Satz 3 AO). Notiere deshalb neben Adressen auch die Tage je Land.

Hast du nach dem Wegzug fast nur deutsche Einkünfte, kannst du beantragen, weiter als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt zu werden: wenn mindestens 90 % deiner Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die übrigen den Grundfreibetrag nicht übersteigen – für 2026 sind das 12.348 €, je nach Wohnsitzstaat gekürzt (§ 1 Abs. 3, § 32a Abs. 1 EStG).

Erklärungspflicht und Frist im Wegzugsjahr

Das Finanzamt veranlagt das Wegzugsjahr in einem einzigen Bescheid. Besteht in einem Kalenderjahr sowohl unbeschränkte als auch beschränkte Steuerpflicht, werden die inländischen Einkünfte aus der Zeit nach dem Wegzug in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen (§ 2 Abs. 7 Satz 3 EStG). Deine ausländischen Einkünfte aus dieser Zeit wirken über den Progressionsvorbehalt auf den Steuersatz (§ 32b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Ob du abgeben musst, hängt von deinen Einkünften ab:

  • Als Arbeitnehmer, wenn deine Einkünfte und Leistungen unter Progressionsvorbehalt oder deine Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, etwa Miete, jeweils mehr als 410 € betragen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Wer nach dem Umzug im Ausland arbeitet, liegt mit einem Monatsgehalt darüber.
  • Ohne Arbeitslohn, etwa als Rentner, wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt, bei Zusammenveranlagung den doppelten (§ 56 Satz 1 EStDV).
  • Freiwillig kannst du die Veranlagung beantragen, etwa damit einbehaltene Lohnsteuer angerechnet wird (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG).

Für eine Pflichterklärung gilt eine Frist von sieben Monaten nach Jahresende (§ 149 Abs. 2 AO).

Abgabefristen für das WegzugsjahrGerechnet ab Jahresende, Beispiel Wegzug 2026 – Zeitachse maßstabsgetreu.

Pflichterklärung ohne Steuerberater

Für das Wegzugsjahr 2026 fällt der 31. Juli 2027 auf einen Samstag, darum endet die Frist am Montag, 2. August 2027 (§ 108 Abs. 3 AO).

Pflichterklärung mit Steuerberater

Erstellt ein Steuerberater die Erklärung, läuft die Frist bis zum 29. Februar 2028 (§ 149 Abs. 3 AO).

Zeit für die Pflichterklärung

Eine freiwillige Erklärung kannst du vier Jahre lang abgeben, für 2026 also bis zum 31. Dezember 2030 (§ 169 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, § 170 Abs. 1 AO).

Bist du 2025 weggezogen, ist die Frist ohne Steuerberater am 31. Juli 2026 abgelaufen; mit Steuerberater läuft sie bis zum 1. März 2027. Schon nach Ablauf der Frist kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen (§ 152 Abs. 1 AO). Liegt eine Pflichterklärung 14 Monate nach Jahresende noch nicht vor und ergibt sich eine Nachzahlung, muss es ihn festsetzen: für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der Nachzahlung, mindestens 25 € (§ 152 Abs. 2, 3 und 5 AO). Ob du die Umzugskosten absetzen kannst, klärt der Beitrag Umzug steuerlich absetzen.

In den Jahren nach dem Wegzug

Danach wirst du nur noch mit deinen inländischen Einkünften veranlagt. Für Arbeitslohn mit Lohnsteuerabzug und Kapitalerträge mit Kapitalertragsteuer ist die Einkommensteuer in der Regel mit dem Abzug abgegolten (§ 50 Abs. 2 Satz 1 EStG). Für Mieteinnahmen aus einer deutschen Wohnung gibst du dagegen jedes Jahr eine Erklärung ab (§ 25 Abs. 1 und 3 EStG) – ohne Grundfreibetrag, denn das zu versteuernde Einkommen wird für den Tarif um ihn erhöht (§ 50 Abs. 1 Satz 2 EStG). Bei 5.000 € Mieteinkünften sind das nach dem Tarif für 2026 schon 928 € Einkommensteuer; unbeschränkt steuerpflichtig wären es ohne weitere Einkünfte 0 €.

Zeitachse für das Wegzugsjahr anlegen

Lege zuerst eine Zeitachse an, bevor du Einkünfte zuordnest: Auszug, Schlüsselübergabe, Einzug im Zielstaat und alle längeren Aufenthalte. Eine Übergangsunterkunft oder eine Rückkehr nach Deutschland bekommt einen eigenen Abschnitt. Mietvertragsende, Möbelabholung und letzte Übernachtung fallen oft auf verschiedene Tage – notiere alle drei, denn nach § 8 AO zählt, ab wann du die Wohnung nicht mehr innehast.

Das Beispiel zeigt einen Umzug von Berlin ins Ausland zum 1. Mai:

ZeitraumWohnung und AufenthaltEinkunftsquelleNachweis
01.01. bis 30.04.Berliner WohnungArbeitslohn, Arbeit in DeutschlandLohnsteuerbescheinigung, Arbeitsvertrag
01.05. bis 31.05.Berliner Wohnung noch verfügbar, Wohnung im Zielstaat bezogenArbeitslohn, Arbeitstage je Staat getrenntMietverträge, Übergabeprotokoll, Arbeitskalender
01.06. bis 31.12.Wohnung im Zielstaat, Berliner Wohnung vermietetArbeitslohn für Arbeit im ZielstaatAusländische Gehaltsabrechnungen
01.06. bis 31.12.Wohnung im ZielstaatMieteinnahmen aus der Berliner WohnungMietvertrag, Einnahmen und Ausgaben

Was der Progressionsvorbehalt kostet

Das Finanzamt berechnet den Steuersatz, der sich ergäbe, wenn deine ausländischen Einkünfte zum deutschen zu versteuernden Einkommen hinzukämen. Diesen besonderen Steuersatz wendet es nur auf das deutsche Einkommen an (§ 32b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG). Besteuert wird also nur das deutsche Einkommen, aber mit einem höheren Satz.

Angenommen, dein deutsches zu versteuerndes Einkommen im Wegzugsjahr beträgt 18.000 € und du hast nach dem Wegzug 36.000 € ausländische Einkünfte (Lohn nach Abzug der Werbungskosten). Gerechnet ist mit dem Grundtarif für 2026 nach § 32a Abs. 1 EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer:

So rechnest du

  1. Steuer ohne ProgressionsvorbehaltGrundtarif auf 18.000 €1.083 €
  2. Einkommen für den Steuersatz18.000 € + 36.000 €54.000 €
  3. Steuer auf dieses EinkommenGrundtarif auf 54.000 €11.980 €
  4. Besonderer Steuersatz11.980 € ÷ 54.000 €22,1852 %
  5. Steuer mit Progressionsvorbehalt18.000 € × 22,1852 %3.993 €

In diesem Beispiel kostet der Progressionsvorbehalt 2.910 € mehr Einkommensteuer. Ob du nachzahlst, hängt von der in Deutschland einbehaltenen Lohnsteuer ab; der Bescheid kommt erst im Folgejahr, wenn du im Zielstaat schon Steuern zahlst. Bei Zusammenveranlagung gilt der Splittingtarif: das Doppelte der Steuer auf die Hälfte des gemeinsamen Einkommens (§ 32a Abs. 5 EStG).

Einkünfte nach Staat und Quelle erfassen

Lege für jede Einkunftsquelle eine eigene Zeile an. Beim Arbeitslohn gehören Arbeitgeber, dessen Sitz, Beschäftigungszeitraum, Bruttobeträge und Zahlungstage dazu, außerdem ein Kalender, an welchen Tagen du in welchem Staat gearbeitet hast. Eine Bonuszahlung nach dem Umzug bekommt den Zeitraum, für den sie gezahlt wurde. Bei Renten notierst du Rentenart, Zahlstelle und Beträge, bei einer vermieteten Wohnung Lage, Mietzeitraum, Einnahmen und Ausgaben.

Welche dieser Einkünfte nach dem Wegzug in Deutschland erfasst werden, regelt § 49 EStG: Arbeit, die im Inland ausgeübt oder verwertet wird (Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a), Renten der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung (Nr. 7), Miete aus inländischem Grundbesitz (Nr. 6) und Dividenden einer Gesellschaft mit Sitz in Deutschland (Nr. 5 Buchst. a). Zinsen auf einem deutschen Konto zählen nur dazu, wenn die Forderung zum Beispiel durch inländischen Grundbesitz gesichert ist (Nr. 5 Buchst. c). Was sich bei der Rente sonst ändert, steht im Beitrag zur Rentenversicherung beim Umzug ins Ausland.

Die Übersicht fasst das zusammen und zeigt, wo die Steuer schon mit einem Abzug erledigt ist. Ein Doppelbesteuerungsabkommen kann das deutsche Besteuerungsrecht danach noch einschränken.

Übersicht

Was nach dem Wegzug in Deutschland erfasst wird

Einkunft nach dem WegzugInländische EinkunftMit dem Steuerabzug erledigt
Miete aus einer Wohnung in DeutschlandJaNein
Gesetzliche Rente aus DeutschlandJaNein
Lohn für Arbeitstage in DeutschlandJaJa, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde
Lohn für Arbeit im ZielstaatNein, nur in Sonderfällen (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG)–
Dividenden deutscher AktiengesellschaftenJaJa
Zinsen auf einem deutschen KontoNein, außer bei Sicherung durch Grundbesitz–

Für alles, was im Ausland geschieht, musst du den Sachverhalt selbst aufklären und die Belege beschaffen (§ 90 Abs. 2 AO). Die Anlage WA-ESt, das Formular für Fälle mit Auslandsbezug, bittet deshalb um Belege in Kopie. Dort trägst du auch die Zeiträume deines Wohnsitzes in Deutschland und die ausländischen Einkünfte außerhalb dieser Zeiträume ein.

Datenmappe zusammenstellen

Ordne deine Mappe nach Zeitachse, Staaten und Einkunftsquellen. Gib jedem Beleg eine kurze Kennung und trag sie in die passende Zeile der Zeitachse ein; so landet eine Gehaltsnachzahlung nach dem Umzug beim richtigen Zeitraum und nicht doppelt in der Erklärung.

Beträge bleiben zunächst in der Originalwährung; notiere zu jeder Umrechnung Kursquelle und Datum. Trenne Bruttoeinnahmen, einbehaltene Steuern und Erstattungen – ein Nettobetrag auf dem Konto zeigt diese Teile nicht. Bei ausländischen Bescheiden erfasst du Zeitraum, Einkunftsart, festgesetzte und gezahlte Steuer getrennt. Was sonst vor dem Umzug zu erledigen ist, sammelt die Checkliste für den Umzug ins Ausland.

Checkliste: Unterlagen für die Datenmappe

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Deutschland, Zielstaat und Abkommen zuordnen

Ob Deutschland eine Einkunft besteuern darf, klärst du in zwei Schritten: erst nach deutschem Recht, dann nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), falls es mit deinem Zielstaat eines gibt. Nach Erläuterung des Bundesfinanzministeriums (BMF) verteilen DBA Besteuerungsrechte zwischen den Staaten; sie lassen keinen eigenen Steueranspruch entstehen. Deutschland hat solche Abkommen mit mehr als 90 Staaten. Ob es eines mit deinem Zielstaat gibt und ab wann es anzuwenden ist, zeigt die BMF-Übersicht „Stand der Doppelbesteuerungsabkommen“, zuletzt zum 1. Januar 2026; manche Abkommen gelten nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend.

Hast du im Wegzugsjahr in beiden Staaten einen Wohnsitz, legt das Abkommen fest, in welchem Staat du als ansässig giltst. In der deutschen Verhandlungsgrundlage für DBA, die das BMF veröffentlicht, ist die Reihenfolge so geregelt (Artikel 4 Absatz 2):

  1. Ständige Wohnstätte. Du giltst als in dem Staat ansässig, in dem du über eine ständige Wohnstätte verfügst.
  2. Mittelpunkt der Lebensinteressen. Hast du in beiden Staaten eine, zählt der Staat, zu dem du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hast.
  3. Gewöhnlicher Aufenthalt. Lässt sich das nicht bestimmen oder hast du nirgends eine ständige Wohnstätte, entscheidet der gewöhnliche Aufenthalt.
  4. Staatsangehörigkeit. Hast du ihn in beiden Staaten oder in keinem, zählt die Staatsangehörigkeit; bleibt es offen, verständigen sich die Behörden beider Staaten.

Die Verhandlungsgrundlage ist laut BMF kein starres Muster; Form und Inhalt eines konkreten Abkommens unterscheiden sich je nach Verhandlungssituation. Lies deshalb im Abkommen mit deinem Zielstaat nach. Nach dem deutschen Muster darf Arbeitslohn grundsätzlich der Staat besteuern, in dem du arbeitest, mit einer Ausnahme für Einsätze von insgesamt nicht mehr als 183 Tagen unter weiteren Bedingungen (Artikel 14). Mieteinkünfte darf der Staat besteuern, in dem die Immobilie liegt (Artikel 6).

Erklärungspflicht, Steuerjahr und Fristen des Zielstaats notierst du aus den amtlichen Informationen der dortigen Steuerverwaltung auf dem Deckblatt deiner Mappe, zusammen mit deiner ausländischen Steuernummer.

Zuständiges Finanzamt nach dem Wegzug

Bis zum Wegzug ist das Finanzamt deines Wohnsitzes zuständig (§ 19 Abs. 1 AO). Hast du im Wegzugsjahr nach dem Umzug keine deutschen Einkünfte mehr, bleibt es auch für dieses Jahr zuständig (§ 19 Abs. 2 Satz 3 AO). Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach deinem Vermögen hier, bei mehreren Finanzämtern nach dem wertvollsten Teil; ohne Vermögen nach dem Ort, an dem du überwiegend tätig warst (§ 19 Abs. 2 AO). Beziehst du aus Deutschland nur Renten, ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg zuständig; bei weiteren Einkünften kann es ein anderes sein.

Teile deinem bisherigen Finanzamt den Wegzug, das Datum und deine neue Anschrift mit: Die Zuständigkeit wechselt erst, wenn eines der beiden Finanzämter von der Veränderung erfährt (§ 26 Satz 1 AO). Ziehst du in einen Staat außerhalb von EU und EWR, kann das Finanzamt verlangen, dass du einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland benennst. Tust du das nicht, gilt ein Brief einen Monat nach der Aufgabe zur Post als zugegangen, ein elektronisches Dokument am vierten Tag nach der Absendung (§ 123 AO). Eine Person in Deutschland, die deine Steuerpost annimmt, verhindert, dass eine Einspruchsfrist unbemerkt abläuft.

Doppelter Wohnsitz, Anteile und Erbschaft

Markiere einen doppelten Wohnsitz ausdrücklich und notiere, wo Partner und Kinder leben und welche Wohnungen du nutzen kannst – genau diese Angaben braucht die Prüfung der Ansässigkeit. Bei grenzüberschreitender Arbeit gehört ein Kalender mit Arbeitsort, Dienstreisen und Homeoffice-Tagen dazu, bei Selbstständigen eine Liste der Betriebsstätten und Aufträge je Staat.

Anteile an Kapitalgesellschaften brauchen einen eigenen Prüfpunkt: die Wegzugsbesteuerung.

Auf Antrag zahlst du die Steuer in sieben gleichen Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG). Warst du nur vorübergehend weg und kehrst innerhalb von sieben Jahren zurück, kann der Steueranspruch unter weiteren Voraussetzungen entfallen; das Finanzamt kann die Frist auf Antrag um höchstens fünf Jahre verlängern (§ 6 Abs. 3 AStG).

Für Fondsanteile wie ETFs gilt eine ähnliche Regel nur, wenn deine Gewinne daraus insgesamt positiv sind und du in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile eines Fonds gehalten hast oder beim Wegzug Anteile an einem Fonds mit Anschaffungskosten von mindestens 500.000 € hältst (§ 19 Abs. 3 InvStG). Die Anlage WA-ESt fragt beide Fälle ab; lege Anschaffungskosten, Beteiligungsquoten der letzten Jahre und Unterlagen zum Wert beim Wegzug bereit.

Auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer endet nicht mit dem Umzug: Deutsche Staatsangehörige gelten dort noch fünf Jahre nach dem Wegzug als Inländer, wenn sie keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG).

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