Ein offener roter Koffer mit Kleidung liegt auf dem Parkett eines möblierten Wohnzimmers, daneben stehen Schuhe
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Lesedauer 10 Minuten

Zweitwohnsitz abmelden: So gibst du deine Nebenwohnung auf

Bis zwei Wochen nach Auszug, in Berlin gratis per Post. Der Rechner zeigt Frist und Steuererstattung – mit Vorlage.

Wann du die Nebenwohnung abmeldest – und wann nicht

„Zweitwohnsitz“ ist das Alltagswort, das Bundesmeldegesetz spricht von Nebenwohnung: Hast du mehrere Wohnungen in Deutschland, ist die vorwiegend benutzte deine Hauptwohnung und jede weitere eine Nebenwohnung (§ 21 Abs. 1 bis 3 BMG). Typisch sind das WG-Zimmer am Studienort, das du nach dem Abschluss räumst, oder die Pendlerwohnung, die du mit dem Jobwechsel aufgibst. Abmelden musst du dich nur, wenn du aus einer Wohnung ausziehst und keine neue Wohnung in Deutschland beziehst (§ 17 Abs. 2 BMG). Was zu tun ist, hängt davon ab, was nach dem Auszug übrig bleibt:

Deine LageWas du meldest
Du ziehst aus der Nebenwohnung aus, deine Hauptwohnung bleibtAbmeldung der Nebenwohnung – darum geht es hier
Du ziehst aus der Nebenwohnung in eine neue Wohnung in DeutschlandAnmeldung der neuen Wohnung; im Formular gibst du die bisherige Nebenwohnung als aufgegeben an, eine Abmeldung brauchst du nicht
Du gibst die Hauptwohnung auf und behältst die NebenwohnungAbmeldung der Hauptwohnung; die Nebenwohnung ist danach deine alleinige Wohnung
Du ziehst ins Ausland und gibst alle Wohnungen in Deutschland aufAbmeldung aller Wohnungen
Du behältst die Wohnung, bist aber seltener dortNichts – du wohnst dort weiter

Die letzte Zeile ist die heikelste.

Irrtum

„Ich bin kaum noch dort – dann kann ich mich abmelden.“

Richtig

Die Abmeldung setzt einen Auszug voraus: Gemeldet bist du dort, wo du wohnst oder schläfst, und eine Wohnung, die du behältst und weiter nutzt, bleibt deine Nebenwohnung (§ 20 BMG).

Irrtum

„Ohne Meldung zahle ich keine Zweitwohnungsteuer mehr.“

Richtig

In Berlin spart eine Abmeldung ohne Auszug auch keine Zweitwohnungsteuer. Dort gilt eine bewohnte Wohnung ohne Meldung trotzdem als Nebenwohnung, wenn du dich mit ihr hättest melden müssen (§ 2 Abs. 4 BlnZwStG). Wie oft du dort übernachtest, spielt für die Steuer keine Rolle.

Willst du nur den Status tauschen, weil du inzwischen vorwiegend in der Nebenwohnung lebst, ist das keine Abmeldung; wie das geht, steht unter Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz tauschen. Ziehst du ins Ausland, gilt der eigene Ablauf der Abmeldung bei einem Umzug ins Ausland.

Zuständige Meldebehörde und Unterlagen

Für die Abmeldung einer Nebenwohnung hast du die Wahl.

Gesetz

§ 21Absatz 4 Satz 3 BMG

Ziehst du aus einer Nebenwohnung aus und beziehst keine neue Wohnung, teilst du das der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Meldebehörde deiner Hauptwohnung beziehungsweise alleinigen Wohnung mit (§ 21 Abs. 4 Satz 3 BMG).

Für das WG-Zimmer in Leipzig musst du also nicht noch einmal hinfahren, wenn deine Hauptwohnung in Berlin liegt: Das Berliner Bürgeramt nimmt die Abmeldung entgegen.

Die Unterlagen sind schnell beisammen.

Bereitlegen

  • Abmeldeformular
  • Personalausweis oder ReisepassKopie
  • Auszugsdatum
  • Anschriften aller Wohnungendie bleiben

Das Formular heißt in Berlin „Abmeldung bei der Meldebehörde“ und steht im ServicePortal zum Herunterladen. Du trägst die aufgegebene Wohnung mit dem Tag des Auszugs ein und darunter jede Wohnung in Deutschland, die bleibt, mit ihrem künftigen Status. Diese Angaben musst du bei jeder Abmeldung machen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 BMG).

Als Auszugsdatum zählt der Tag, an dem du die Wohnung räumst und nicht mehr dort schläfst. Das Ende des Mietvertrags oder des Arbeitsvertrags ist dafür kein Maßstab: Läuft die Miete bis Ende November, du hast aber am 30. Oktober die letzten Kartons abgeholt und schläfst wieder in der Hauptwohnung, trägst du den 30. Oktober ein.

Eine Bestätigung des Vermieters brauchst du nicht. Die Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Abs. 1 BMG gibt es nur für den Einzug. Ziehen Partnerin, Partner oder Kinder mit aus, passen in Berlin bis zu drei Personen auf ein Formular. Die Abmeldung von Kindern unter 16 Jahren übernehmen die Erwachsenen, aus deren Wohnung sie ausziehen (§ 17 Abs. 3 BMG).

Frist, Kosten und Bußgeld

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich und muss spätestens zwei Wochen danach erledigt sein (§ 17 Abs. 2 BMG). Das Melderegister wird zum Tag des Auszugs fortgeschrieben, nicht zu dem Tag, an dem du das Formular abschickst.

Beispiel: Auszug am Freitag, 30. OktoberAbmelden kannst du ab einer Woche vor dem Auszug, erledigt sein muss es zwei Wochen danach.

Abmeldung der Nebenwohnung

Räumst du deine Nebenwohnung am Freitag, 30. Oktober, kannst du dich ab dem 23. Oktober abmelden und musst es bis zum 13. November erledigt haben.

Frist: zwei Wochen nach dem Auszugfrühestens eine Woche vorher

Schickst du die Abmeldung per Post, plane den Versand so, dass sie vor Fristende ankommt, und heb eine Kopie des Formulars auf.

Die Abmeldung kostet in Berlin keine Gebühr. Die Abmeldebestätigung bekommst du überall unentgeltlich, schriftlich oder bei einer elektronischen Abmeldung elektronisch (§ 24 Abs. 2 BMG).

Wer sich nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, handelt ordnungswidrig. Das kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 € kosten (§ 54 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 3 BMG). Hast du die Frist verpasst, melde dich trotzdem sofort ab und trag das echte Auszugsdatum ein, auch wenn es Wochen zurückliegt – ein späteres Datum wäre eine falsche Angabe.

Abmeldung abschicken und Bestätigung prüfen

Wie du die Abmeldung einreichst, bestimmt die Meldebehörde.

Außerhalb Berlins findest du die angebotenen Wege im Portal der Stadt. So gehst du vor:

  1. Weg im Portal der Stadt finden. Such auf der Website der Stadt nach „Nebenwohnung abmelden“ oder „Abmeldung einer Wohnung“. Nutze einen Online-Dienst nur, wenn er ausdrücklich die Abmeldung einer Nebenwohnung nennt, während eine andere Wohnung in Deutschland bleibt; ein Dienst für den Wegzug ins Ausland passt nicht.
  2. Formular ausfüllen und unterschreiben. Trag die aufgegebene Wohnung, den Tag des Auszugs und alle verbleibenden Wohnungen mit ihrem künftigen Status ein und leg die Ausweiskopie bei, wenn die Stadt sie verlangt.
  3. Abschicken oder vorsprechen. Schick das Formular an die Anschrift, die die Stadt ausdrücklich für Abmeldungen nennt, oder buch einen Termin und bring den Ausweis mit. Bekommst du keinen Termin innerhalb der Frist, nimm den schriftlichen Weg, wenn die Stadt ihn anbietet.
  4. Bestätigung prüfen. Die amtliche Meldebestätigung enthält Name, Geburtsdatum, Auszugsdatum, Datum der Abmeldung, Anschrift und den Status der Wohnung (§ 24 Abs. 2 BMG). Stimmen Auszugsdatum oder Anschrift nicht, lass sie berichtigen – am Auszugsdatum hängt in Berlin das Ende der Zweitwohnungsteuer.

Eine Eingangsbestätigung im Portal oder eine Terminbuchung ist noch keine Abmeldung. Bleibt die Bestätigung aus, frag bei der Meldebehörde nach und nenne das Datum, an dem du das Formular abgeschickt hast.

Zweitwohnungsteuer beenden

Für die Zweitwohnungsteuer ist eine andere Stelle zuständig als für die Abmeldung: die Steuerstelle der Gemeinde, in Berlin das Finanzamt Mitte/Tiergarten. Erhebt eine Gemeinde die Steuer, regelt sie das meist in einer eigenen Satzung; in Berlin gilt ein Landesgesetz. Rechne nicht damit, dass die Meldebehörde die Steuerstelle informiert. Was in deiner Stadt gilt, findest du so heraus: Such auf ihrer Website nach „Zweitwohnungsteuer“, öffne die Satzung und lies die Paragrafen zu Beginn und Ende der Steuerpflicht und zu den Anzeigepflichten. Teile der Steuerstelle das Auszugsdatum mit, leg die Abmeldebestätigung bei und nenne das Aktenzeichen aus deinem Bescheid.

In Berlin: Finanzamt Mitte/Tiergarten

Für die Zweitwohnungsteuer ist in Berlin zentral das Finanzamt Mitte/Tiergarten zuständig, Zweitwohnungsteuerstelle, Otto-Braun-Straße 70, 10178 Berlin. Die Steuer beträgt seit 2025 20 % der Nettokaltmiete und wird als Jahresbetrag am 15. Juli fällig. Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung als deine Zweitwohnung gilt, und dafür zählt der Status im Melderegister (§ 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 2 BlnZwStG). Ziehst du nicht am letzten Tag eines Monats aus, endet sie bereits am letzten Tag des Vormonats.

Das Ende teilst du dem Finanzamt selbst mit; so sieht es § 3 Abs. 2 Satz 4 BlnZwStG vor. Das Finanzamt ändert daraufhin den Bescheid, und zu viel gezahlte Steuer wird verrechnet oder erstattet (§ 9 und § 10 Abs. 4 und 5 BlnZwStG). Ein Beispiel: Deine Nebenwohnung in Friedrichshain kostet 600 € Nettokaltmiete, du ziehst am 30. Oktober aus und hast den Jahresbetrag am 15. Juli schon bezahlt. Mit deinem Auszugstag und deiner Miete rechnet der Rechner unter dem Rechenweg, dazu das Zeitfenster für die Abmeldung.

So rechnest du

  1. Abmelden frühestenseine Woche vor dem Auszug am 30. Oktober23. Oktober
  2. Abmelden spätestenszwei Wochen nach dem Auszug13. November
  3. Steuer je Monat20 % von 600 € Nettokaltmiete120 €
  4. Steuerpflichtige MonateJanuar bis September, Auszug am 30. Oktober9 Monate
  5. Steuer im Auszugsjahr9 × 120 €1.080 €
  6. Am 15. Juli gezahlt12 × 120 €1.440 €
  7. Erstattung nach geändertem Bescheid1.440 € − 1.080 €360 €

Mit einem Auszug am 31. Oktober hätte der Oktober noch gezählt. Ziehst du vor dem 15. Juli aus, teil das Ende sofort mit: Das Finanzamt ändert dann den Bescheid, und du zahlst nur die steuerpflichtigen Monate statt des ganzen Jahresbetrags. Die Rechnung gilt, wenn die Steuerpflicht schon am 1. Januar bestand und der Bescheid über das ganze Jahr lautet; maßgeblich ist die Nettokaltmiete aus deinem Bescheid. Studierende sind nicht ausgenommen: Wer in Berlin eine Wohnung hat und anderswo, etwa im Kinderzimmer bei den Eltern, mit Hauptwohnung gemeldet ist, zahlt Zweitwohnungsteuer – und meldet ihr Ende ebenso.

Die Mitteilung kann kurz sein. Diese Vorlage passt für das Finanzamt Mitte/Tiergarten und für jede andere Steuerstelle:

Musterbrief

0 von 7 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

An: Name und Anschrift der Steuerstelle

Betreff: Zweitwohnungsteuer – Ende der Steuerpflicht, Nebenwohnung Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Steuernummer oder Nebenwohnungsnummer aus dem Bescheid

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin am Datum des Auszugs aus meiner Nebenwohnung ausgezogen und habe sie am Datum der Abmeldung bei der Meldebehörde abgemeldet. Die Abmeldebestätigung liegt bei. Bitte ändern Sie den Zweitwohnungsteuerbescheid für das laufende Jahr und erstatten Sie zu viel gezahlte Steuer auf mein Konto IBAN.

Mit freundlichen Grüßen

Vor- und Nachname, Anschrift der Hauptwohnung

Verträge und Rundfunkbeitrag getrennt beenden

Die Abmeldung beendet keinen Mietvertrag. Einen unbefristeten Vertrag kündigst du als Mieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB): Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag im August beim Vermieter ein, endet der Vertrag am 31. Oktober. Wohnst du allein in einem Zimmer der Wohnung deines Vermieters, das er überwiegend möbliert hat, ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zulässig (§ 573c Abs. 3 mit § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Das Kündigungsschreiben selbst gibt es als Vorlage zur Wohnungskündigung.

Für den Rundfunkbeitrag gilt: Läuft für die Nebenwohnung ein eigenes Beitragskonto, meldest du die Wohnung beim Beitragsservice ab. Im Formular „Wohnung abmelden“ wählst du den Grund, dass du mehrere Wohnungen hast und eine davon vollständig aufgibst, und gibst deine Beitragsnummer an; Nachweise kannst du als Datei anhängen, etwa die Abmeldebestätigung. Was sonst beim Umzug zu ändern ist, erklärt der Ratgeber Rundfunkbeitrag beim Umzug.

Strom, Internet und andere Verträge der Nebenwohnung laufen weiter, bis du sie kündigst oder umziehst; wie du den Stromvertrag der alten Wohnung beendest und den Zählerstand festhältst, steht unter Strom ummelden. Kommt an die alte Anschrift noch Post, fängt ein Nachsendeauftrag sie ab.

Abmelde-Datenblatt

Halte in diesem Blatt fest, was erledigt ist. Es ersetzt kein Formular, zeigt dir aber auf einen Blick, wo noch eine Bestätigung fehlt:

VorgangStelleErledigt am, Nachweis
Abmeldung der NebenwohnungMeldebehörde, Weg: Post, Termin oder onlineAuszug am …, abgeschickt am …, Bestätigung erhalten am …
Auszugsdatum in der Bestätigung geprüftMeldebehördestimmt oder Berichtigung angefragt am …
Zweitwohnungsteuer: Ende mitgeteiltSteuerstelle, Aktenzeichenmitgeteilt am …, geänderter Bescheid vom …
Mietvertrag gekündigtVermieterKündigung zugegangen am …, Übergabe am …
Rundfunkbeitrag abgemeldetBeitragsservice, Beitragsnummerabgemeldet am …
Strom, Internet, weitere VerträgeAnbieter, Kundennummergekündigt zum …
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