Person im grauen Blazer unterschreibt am dunklen Schreibtisch ein Schreiben, die zweite Hand hält das Blatt fest
Rechtliches

Lesedauer 15 Minuten

Kündigung Wohnung Vorlage: kostenloses Muster und sichere Zustellung

Vorlage ausfüllen, alle Mieter unterschreiben lassen, Zugang beweisen – E-Mail reicht nicht. Mit Rechner fürs Mietende.

Kostenlose Vorlage: Kündigungsschreiben für die Mietwohnung

Leg den Mietvertrag neben dich, bevor du anfängst. Aus ihm übernimmst du die Namen aller Mieter und Vermieter, das Vertragsdatum und die genaue Bezeichnung der Wohnung. Das Muster ist für die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Mietvertrags durch den Mieter gemacht, also für den Normalfall beim Umzug. So füllst du es aus:

  1. Namen übernehmen. Trag alle Mieter und alle Vermieter so ein, wie sie im Mietvertrag samt Nachträgen stehen. Wurde das Haus oder die Wohnung seit deinem Einzug verkauft, ist der neue Eigentümer dein Vermieter (§ 566 Abs. 1 BGB). Ist im Mietvertrag eine Hausverwaltung als Vertreterin des Vermieters genannt, adressierst du die Kündigung an sie.
  2. Wohnung eindeutig bezeichnen. Straße, Hausnummer, Geschoss und Lage (etwa „3. OG links“) und das Datum des Mietvertrags zeigen, welches Mietverhältnis endet. Hast du Garage oder Stellplatz mit eigenem Vertrag gemietet, nennst du ihn im Kündigungssatz mit; regelt dieser Vertrag nichts anderes, gilt bei monatlicher Miete dieselbe Frist wie für die Wohnung (§ 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB).
  3. Mietende eintragen. Rechne das Datum mit dem Rechner im Abschnitt „Mietende richtig berechnen“ aus und trag den letzten Tag des Monats ein, zum Beispiel „30. April“. Den Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ lässt du stehen.
  4. Ausdrucken und unterschreiben. Jede Person, die im Mietvertrag als Mieter steht, unterschreibt mit der Hand. Seid ihr mehrere, wählt im Kündigungssatz „kündigen wir“.
  5. Kopieren und zustellen. Kopiere oder fotografiere das unterschriebene Schreiben und wähle einen Versandweg, mit dem du den Zugang beweisen kannst.

Muster: Mietvertrag kündigen als Mieter

0 von 14 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Vor- und Nachnamen aller Mieter
Straße und Hausnummer der Wohnung
PLZ und Ort

An
Namen aller Vermieter oder Name der Hausverwaltung
Anschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung

Ort und Datum des Schreibens

Betreff: Kündigung des Mietvertrags vom Datum des Mietvertrags über die Wohnung Straße, Hausnummer, Geschoss und Lage, PLZ und Ort

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich / kündigen wir das Mietverhältnis über die oben genannte Wohnung ordentlich und fristgerecht zum Mietende, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie den Eingang dieser Kündigung und das Mietende schriftlich.

Als Termin für die Übergabe der Wohnung und aller Schlüssel wird der Wunschtermin für die Übergabe vorgeschlagen. Bitte bestätigen Sie ihn oder nennen Sie einen anderen Termin bis zum Mietende.

Die Mietkaution samt Zinsen überweisen Sie bitte nach der Abrechnung auf das Konto Kontoinhaber und IBAN.

Ab dem Auszugsdatum lautet die Anschrift für Post und Abrechnungen: neue Anschrift.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________
(eigenhändige Unterschriften aller Mieter)
Vor- und Nachnamen aller Mieter

Dasselbe Muster gibt es als PDF zum Ausdrucken und als Word-Datei zum Bearbeiten. Jede Formulierung hat einen Zweck. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ zeigt, dass du in jedem Fall kündigen willst, auch wenn dein Datum falsch berechnet ist. Nennt eine ordentliche Kündigung einen zu frühen Termin, beendet sie das Mietverhältnis nach dem Bundesgerichtshof zum nächsten zulässigen Termin, wenn dieser Wille erkennbar ist (Urteil vom 10. April 2024, VIII ZR 286/22, zu einer Kündigung des Vermieters). Die Bitte um Bestätigung ist keine Bedingung: Wirksam wird die Kündigung, sobald sie dem Vermieter zugeht (§ 130 Abs. 1 BGB), ob er antwortet oder nicht. Kontoverbindung und neue Anschrift braucht der Vermieter für die Kaution und die letzte Betriebskostenabrechnung. Erklärungen zum Zustand der Wohnung gehören nicht hinein.

Wann du ein anderes Schreiben brauchst

Das Muster ist eine ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist. In diesen Fällen passt es nicht oder nur mit Änderungen:

  • Fristlose Kündigung, etwa weil die Wohnung die Gesundheit gefährdet: Gründe, Abmahnung und Formulierung erklärt der Ratgeber zur fristlosen Kündigung der Wohnung.
  • Sonderkündigung nach einer Mieterhöhung, einer Modernisierungsankündigung oder als Erbe: Fristen und Wortlaut stehen im Ratgeber zum Sonderkündigungsrecht.
  • Zeitmietvertrag, Kündigungsverzicht oder Vertrag von vor September 2001: Hier kann eine längere Bindung oder eine andere Frist gelten. Prüfe das vor dem Absenden; die Sonderfälle erklärt der Ratgeber zur Kündigungsfrist der Wohnung.
  • Kündigung durch den Vermieter: Der Vermieter braucht in der Regel ein berechtigtes Interesse samt Gründen im Schreiben (§ 573 Abs. 1 und 3 BGB) und hat je nach Wohndauer längere Fristen; dafür ist das Muster nicht gemacht.
  • Genossenschaftswohnung: Mit dem Muster kündigst du den Nutzungsvertrag. Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft endet dadurch nicht; sie kündigst du gesondert zum Schluss eines Geschäftsjahres, mindestens drei Monate vorher und in Textform – die Satzung kann die Schriftform und eine längere Frist von höchstens fünf Jahren vorschreiben (§ 65 GenG).

Pflichtangaben und Schriftform

Gesetz

§ 568Absatz 1 BGB

Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form (§ 568 Abs. 1 BGB).

Schriftform heißt: Das Blatt, das beim Vermieter ankommt, trägt die eigenhändige Unterschrift jedes Kündigenden (§ 126 Abs. 1 BGB).

Bei einer E-Mail, einer WhatsApp-Nachricht, einem Fax oder einem eingescannten Brief kommt beim Vermieter nur ein Abbild der Unterschrift an, deshalb wahren sie die Form nicht. Das gilt auch, wenn die Hausverwaltung den Eingang bestätigt: Fehlt die gesetzliche Form, ist die Kündigung nichtig (§ 125 Satz 1 BGB). Ersetzen kann die Schriftform zwar die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126 Abs. 3, § 126a BGB); im Alltag bleibt der unterschriebene Brief der sichere Weg. Eine mündliche Kündigung beendet den Mietvertrag nicht, auch nicht vor Zeugen.

Inhaltlich braucht die Kündigung wenig. Aus ihr muss hervorgehen, wer kündigt, wem gegenüber, welches Mietverhältnis und dass es enden soll; das Wort „kündigen“ macht das unmissverständlich. Einen Grund nennst du als Mieter nicht. Für die ordentliche Kündigung verlangt das Gesetz Gründe im Kündigungsschreiben nur vom Vermieter (§ 573 Abs. 3 BGB), und die Berliner Senatsverwaltung schreibt in ihrem Mietratgeber ausdrücklich, dass Mieter ohne Begründung kündigen können. Das Datum auf dem Brief entscheidet nichts: Für die Frist zählt allein, wann die Kündigung ankommt.

Alle Mieter unterschreiben, alle Vermieter sind Empfänger

Haben mehrere Personen den Mietvertrag als Mieter unterschrieben, bilden sie gemeinsam die Mieterseite, und das Mietverhältnis kann nur als Ganzes enden. Nach dem Bundesgerichtshof kann ein Mietvertrag mit mehreren Mietern grundsätzlich nur von allen gemeinsam gekündigt werden (Urteil vom 13. März 2013, XII ZR 34/12), und wirksam ist eine Kündigung nur gegenüber allen Vertragspartnern (Urteil vom 16. März 2005, VIII ZR 14/04). Deshalb unterschreiben alle Mieter, und das Schreiben richtet sich an alle Vermieter aus dem Vertrag, etwa an beide Eheleute, denen das Haus gehört. Wer nur bei dir wohnt, aber nicht im Mietvertrag steht, unterschreibt nicht.

Will ein Mitmieter nicht mitkündigen, etwa nach einer Trennung, reicht deine Unterschrift allein nicht. Dann brauchst du seine Mitwirkung oder eine Vereinbarung mit Vermieter und Mitmieter, dass du allein aus dem Vertrag ausscheidest. Habt ihr als Lebensgefährten oder Wohngemeinschaft gemeinsam gemietet und ziehst du aus, kannst du von deinem Mitmieter verlangen, an der gemeinsamen Kündigung mitzuwirken, sofern nicht berechtigte Interessen von ihm dagegenstehen; will er allein weiterwohnen, kann er das mit dem Vermieter vereinbaren (Bundesgerichtshof, VIII ZR 14/04).

Kann ein Mitmieter nicht selbst unterschreiben, etwa weil er im Ausland ist, unterschreibst du für ihn mit einer schriftlichen Vollmacht. Schreib zu deiner Unterschrift „zugleich in Vollmacht für“ und seinen Namen, damit erkennbar ist, dass die Kündigung auch in seinem Namen erklärt wird (§ 164 Abs. 1 BGB), und leg die Vollmacht im Original bei. Fehlt die Vollmachtsurkunde, darf der Vermieter die Kündigung unverzüglich zurückweisen, und sie ist unwirksam (§ 174 BGB) – es sei denn, der Mitmieter hat den Vermieter vorher selbst über die Vollmacht informiert.

Schickst du die Kündigung an eine Hausverwaltung, muss sie befugt sein, Erklärungen für den Vermieter entgegenzunehmen (§ 164 Abs. 3 BGB). Davon kannst du ausgehen, wenn der Mietvertrag oder der Vermieter sie dafür benennt. Bist du unsicher, schickst du ein zweites unterschriebenes Exemplar direkt an den Vermieter.

Mietende richtig berechnen

Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig (§ 573c Abs. 1 BGB). Die drei Werktage am Monatsanfang wirken wie eine Schonfrist: Kommt die Kündigung bis dahin an, zählt der laufende Monat schon als erster Monat der Frist. Als Mieter gilt diese Frist für dich, ganz gleich, wie lange du in der Wohnung wohnst; die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren betreffen nur den Vermieter.

Werktage sind alle Tage außer Sonntagen und Feiertagen. Der Samstag zählt als Werktag mit (Bundesgerichtshof, Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04). Offen gelassen hat das Gericht nur den Fall, dass der dritte Werktag selbst ein Samstag ist; dann plane mit dem Werktag davor. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt, nicht der Tag, an dem du sie abschickst.

Ein Beispiel: Im Februar 2027 ist Mittwoch, der 3. Februar, der dritte Werktag.

Ein Tag später – ein Monat Miete mehrMaßstabsgetreu ab dem dritten Werktag im Februar 2027: wann das Mietverhältnis je nach Zugang endet.

Zugang am Mittwoch, 3. Februar

Kommt deine Kündigung bis dahin an, endet das Mietverhältnis am 30. April 2027.

Zugang am Donnerstag, 4. Februar

Kommt sie einen Tag später an, am Donnerstag, dem 4. Februar, endet es erst am 31. Mai 2027 – das kostet eine Monatsmiete mehr.

Monatsmiete mehrKündigungsfrist

Ein Feiertag am Monatsanfang schiebt den Stichtag nach hinten. Im Januar 2027 zählt der Neujahrstag nicht, Samstag, der 2. Januar, aber schon. Mit deinem eigenen Datum rechnet der Rechner unter dem Rechenweg; er zählt die Berliner Feiertage, in anderen Ländern kann ein weiterer Feiertag den Stichtag verschieben.

So rechnest du

  1. Erster Werktag im Januar 2027Freitag, 1. Januar, ist Neujahr und zählt nichtSamstag, 2. Januar 2027
  2. Dritter WerktagSonntag zählt nicht, Montag und Dienstag zählen mitDienstag, 5. Januar 2027
  3. Fristmonate bei Zugang bis zum 5. JanuarJanuar, Februar und März3 Monate
  4. MietendeAblauf des übernächsten Monats31. März 2027

Alle Stichtage bis Dezember 2027 mit den Berliner Feiertagen, die Fristen des Vermieters und Sonderfälle wie Kündigungsverzicht und Zeitmietvertrag stehen im Ratgeber Kündigungsfrist Wohnung.

Zugang beweisen: welcher Versandweg was belegt

Wirksam wird die Kündigung in dem Moment, in dem sie dem Vermieter zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Ein Brief geht mit dem Einwurf in den Briefkasten zu, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist; ob der Vermieter gerade verreist oder krank ist, spielt keine Rolle (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Juni 2024, 2 AZR 213/23). Im Streit muss derjenige den Zugang beweisen, der sich auf die Kündigung beruft – also du. Am besten belegst du auch, was im Umschlag war.

Übersicht

Was welcher Versandweg beweist

VersandwegZugang belegtInhalt belegtKosten (Stand: Oktober 2026)
Persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung auf deiner Kopiejaja0 €
Einwurf durch einen Boten, der das Schreiben gelesen hatjaja0 €
Einwurf-Einschreiben mit Auslieferungsbelegteilweisenein3,30 €
Einschreiben mit Rückscheinteilweisenein5,80 €
Normaler Briefneinnein0,95 €

Einwurf-Einschreiben: Auslieferungsbeleg sichern

Beim Einwurf-Einschreiben legt der Zusteller den Brief in den Briefkasten und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Als Standardbrief kostet es 3,30 € (0,95 € Porto plus 2,35 €, Stand: Oktober 2026). Den Auslieferungsbeleg mit Zustelldatum stellt die Post kostenlos in der Sendungsverfolgung bereit, die Daten sind 15 Monate abrufbar. Lade ihn herunter, sobald die Zustellung angezeigt wird, und heb ihn mit dem Einlieferungsbeleg auf. Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus allein reichen nicht (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Januar 2025, 2 AZR 68/24). Beide Belege zusammen begründen nach dem Bundesgerichtshof einen Anscheinsbeweis für den Zugang, wenn der Zusteller das vorgeschriebene Verfahren eingehalten und erst nach dem Einwurf unterschrieben hat (Beschluss vom 11. Mai 2023, V ZR 203/22). Im Fall des Bundesarbeitsgerichts unterschrieb der Zusteller der Deutschen Post aber schon vor dem Einwurf auf seinem Scanner; für dieses Scanverfahren hat das Gericht den Anscheinsbeweis verneint (Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25). Ein sicherer Beweis ist das Einwurf-Einschreiben deshalb nicht – ist der Stichtag knapp, nimm lieber einen Boten.

Was im Umschlag war, beweist kein Einschreiben. Lass deshalb jemanden zusehen, wie du das unterschriebene Schreiben eintütest, und notiere seinen Namen. Plane die Laufzeit großzügig: Die Post nennt für das Einwurf-Einschreiben in der Regel die Zustellung am nächsten Werktag, das Postgesetz verlangt aber nur, dass im Jahresdurchschnitt 95 % der Briefe am dritten und 99 % am vierten Werktag nach der Einlieferung ankommen (§ 18 PostG). Gib die Kündigung deshalb spätestens eine Woche vor dem Stichtag auf.

Einschreiben mit Rückschein: das Risiko bei Abwesenheit

Das Einschreiben mit Rückschein kostet 5,80 €, und der Zusteller händigt es nur gegen Unterschrift aus.

Irrtum

„Das Einschreiben mit Rückschein ist der sicherste Weg.“

Richtig

Trifft er niemanden an, hinterlässt er eine Benachrichtigung, und der Brief liegt sieben Werktage in der Filiale. Holt der Vermieter ihn nicht ab, ist ihm nur der Benachrichtigungsschein zugegangen, nicht die Kündigung (Bundesgerichtshof, Urteil vom 26. November 1997, VIII ZR 22/97).

Erfährst du, dass der Brief nicht abgeholt wurde, unternimm sofort einen neuen Zustellversuch, etwa mit einem Boten. Darauf, dass der Vermieter den rechtzeitigen Zugang vereitelt hat, kannst du dich nach dem Urteil in der Regel nur berufen, wenn du unverzüglich einen neuen Versuch unternommen hast.

Bote, persönliche Übergabe, Gerichtsvollzieher

Am besten belegst du Zugang und Inhalt mit einem Boten. Er liest die Kündigung, steckt sie selbst in den Umschlag, wirft sie in den Briefkasten des Vermieters und hält danach im Protokoll fest, was er wann wo eingeworfen hat. Nimm dafür am besten jemanden, der nicht selbst im Mietvertrag steht. Der Einwurf sollte tagsüber erfolgen, zu den Zeiten, in denen auch die Post zustellt: Was spät abends im Briefkasten landet, geht erst zu, wenn wieder mit einer Entnahme zu rechnen ist.

Wohnt der Vermieter in der Nähe oder hat die Hausverwaltung ein Büro, gibst du die Kündigung persönlich ab. Lass dir auf deiner Kopie mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift bestätigen: „Original erhalten am …, … Uhr“.

Nimmt der Vermieter keine Post an oder ist er nicht erreichbar, bleibt die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher: Eine so zugestellte Kündigung gilt als zugegangen (§ 132 Abs. 1 BGB). Die Gebühr für die persönliche Zustellung beträgt 12 €, dazu kommen weitere Gebühren und Auslagen wie das Wegegeld (Stand: Oktober 2026). Beauftrage ihn rechtzeitig vor dem Stichtag.

Vorlage: Zustellprotokoll für den Boten

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Typische Fehler und was dann gilt

Eine unwirksame Kündigung kannst du jederzeit wiederholen. Die Frist rechnest du dann vom Zugang der neuen Kündigung an, und jeder Monat Verzögerung verlängert die Zeit, in der du Miete zahlst. Die meisten Fehler lassen sich vor dem Absenden ausschließen:

Problem und Lösung

  • Nur einer von zwei Mietern, etwa von Eheleuten, hat unterschrieben

    Schreiben mit allen Unterschriften neu zustellen

    Die Frist läuft ab dem Zugang des neuen Schreibens

  • Kündigung per E-Mail, Fax oder WhatsApp geschickt

    Unterschriebenen Brief zustellen

    Die Frist läuft ab dem Zugang des Briefs

  • Kündigung nur an einen von zwei Vermietern gerichtet

    An alle Vermieter adressieren und neu zustellen

    Die Frist läuft ab dem Zugang bei allen Vermietern

  • Unterschrift für den Partner ohne Vollmacht im Original

    Vollmacht im Original beilegen oder selbst unterschreiben lassen

    Der Vermieter kann nicht mehr nach § 174 BGB zurückweisen

  • Brief kommt nach dem dritten Werktag an

    Übergabe und Beginn des neuen Mietvertrags einen Monat später planen

    Das Mietverhältnis endet einen Monat später

  • Mietende zu früh berechnet

    Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“ stehen lassen

    Die Kündigung wirkt zum nächsten zulässigen Termin

Wie teuer ein verspäteter Zugang werden kann, zeigt der Fall, den der Bundesgerichtshof 2005 entschied: Der Juni begann mit einem Samstag, der als Werktag mitzählte, und die Kündigung kam erst am Mittwoch an, einen Werktag zu spät. Weil der alte Mietvertrag nur eine Kündigung zum Ende jedes Vertragsjahres zuließ, endete er erst ein Jahr später (VIII ZR 206/04).

Hält der Vermieter deine Kündigung für unwirksam, lass dir schriftlich sagen, woran es liegt. Ist der Einwand berechtigt, kündigst du sofort noch einmal richtig; bist du unsicher, schadet eine zweite, fehlerfreie Kündigung nicht. Kommt sie bis zum dritten Werktag des nächsten Monats an, endet das Mietverhältnis höchstens einen Monat später als geplant.

Checkliste vor dem Absenden

0 von 8 erledigtAlles erledigt

Nach der Kündigung: Bestätigung, Übergabe, Kaution

Zu einer Bestätigung verpflichtet das Gesetz den Vermieter nicht; die Kündigung wirkt auch ohne Antwort. Kommt eine, vergleiche das genannte Mietende mit deiner Rechnung. Nennt der Vermieter ein späteres Datum, antworte schriftlich mit deinem Zugangsbeleg und dem nach § 573c Abs. 1 BGB berechneten Termin.

Bis zum Mietende schuldest du die Miete, auch wenn du früher ausziehst: Wer die Wohnung aus einem persönlichen Grund nicht mehr nutzt, ist von der Miete nicht befreit (§ 537 Abs. 1 BGB). Umgekehrt gibst du die Wohnung spätestens zum Mietende zurück. Nutzt du sie danach weiter, verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn keine Seite binnen zwei Wochen widerspricht und dein Mietvertrag das nicht ausschließt (§ 545 BGB) – dann müsstest du erneut kündigen. Deine zwei Wochen beginnen mit der Weiternutzung, die des Vermieters erst, wenn er davon erfährt.

Den Termin für die Übergabe stimmst du am besten gleich nach der Kündigung ab. Wie du ihn legst, besonders wenn das Mietende auf ein Wochenende fällt, erklärt der Ratgeber Wann ist die Wohnungsübergabe. Den Zustand von Räumen, Zählern und Schlüsseln hältst du im Übergabeprotokoll fest, das beide unterschreiben.

Die Kaution bekommst du nicht zwingend am Übergabetag zurück. Der Vermieter darf einen angemessenen Teil bis zum Ablauf seiner Abrechnungsfrist für die Betriebskosten einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05). Die Zinsen und anderen Erträge der Kaution stehen dir zu (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Betriebskostenabrechnung muss dir spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen (§ 556 Abs. 3 BGB) – auch deshalb gehört deine neue Anschrift ins Kündigungsschreiben.

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