Wann die Pflegekasse einen Umzug bezuschusst
Grundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI: Pflegekassen können Zuschüsse für Maßnahmen zahlen, die das „individuelle Wohnumfeld“ eines Pflegebedürftigen verbessern, meist Umbauten wie eine bodengleiche Dusche. Das Gemeinsame Rundschreiben der Pflegekassen wertet aber auch den Umzug in eine Wohnung, die zum Pflegebedarf passt, als solche Maßnahme, etwa aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung; dann kann die Kasse die Umzugskosten bezuschussen. Zuständig ist die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person; sie ist bei ihrer Krankenkasse angesiedelt, du erreichst sie über deren Kontaktdaten.
Der Zuschuss kommt infrage, wenn drei Dinge zusammenkommen:
Kommt der Zuschuss für dich infrage?
Trifft zu
- Die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad von 1 bis 5
- Die neue Wohnung wird ihr dauerhafter Lebensmittelpunkt, als eigene Wohnung oder im Haushalt von Angehörigen
- Der Umzug ermöglicht die häusliche Pflege, erleichtert sie erheblich oder stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her
Trifft nicht zu
- Keinen Zuschuss gibt es für den Umzug ins Pflegeheim oder in eine Einrichtung, die nur an Pflegebedürftige vermietet und dabei Leistungen wie ein Heim bietet
Beim Umzug ins betreute Wohnen kommt es deshalb darauf an, ob du dort eine eigene Wohnung mietest oder in einer heimähnlichen Einrichtung lebst.
Das Einkommen spielt keine Rolle: Der Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt. Alter oder ein Schwerbehindertenausweis allein reichen dagegen nicht, entscheidend ist der Pflegegrad. Und die 4.180 € sind eine Obergrenze, keine Pauschale: Die Kasse zahlt höchstens die Kosten, die für den Umzug anfallen.
Umzug statt Umbau
Die Pflegekasse prüft, ob eine einfachere Lösung genügt, zum Beispiel Hilfsmittel. Deine Begründung zeigt deshalb auch, warum ein Umbau der bisherigen Wohnung nicht reicht oder nicht geht: Im engen Treppenhaus passt kein Treppenlift, das Bad ist zu klein für eine bodengleiche Dusche, oder es gibt keinen Aufzug und die Pflegeperson schafft die Treppen mit dir nicht mehr. Besprich das vor dem Antrag in der Pflegeberatung, auf die du nach § 7a SGB XI Anspruch hast.
Kein Pflegegrad oder andere Zuständigkeit
- Noch kein Pflegegrad: Ohne Pflegegrad lehnt die Kasse den Antrag ab. Stell zuerst den Antrag auf Pflegegrad und sprich den geplanten Umzug bei der Begutachtung an. Empfiehlt der Medizinische Dienst im Gutachten eine Anpassung des Wohnumfelds, gilt das als Antrag auf den Zuschuss, solange du nichts anderes erklärst.
- Privat pflegeversichert: Du stellst den Antrag bei deinem privaten Versicherungsunternehmen. Seine Leistungen müssen nach § 23 Abs. 1 SGB XI denen der sozialen Pflegeversicherung nach Art und Umfang gleichwertig sein.
- Berufstätig mit Schwerbehinderung: Bei einem Grad der Behinderung ab 50 sind für die behinderungsgerechte Wohnung das Integrationsamt oder die Träger der beruflichen Rehabilitation vorrangig zuständig; ein Zuschuss der Pflegekasse kommt dann grundsätzlich nicht in Betracht. Wege und Zuständigkeiten stehen im Ratgeber Zuschuss zum Umzug für Schwerbehinderte.
- Nach einem Arbeitsunfall: Wird die Wohnung wegen der Unfallfolgen ungeeignet, leistet die gesetzliche Unfallversicherung vorrangig Wohnungshilfe.
Wie viel die Pflegekasse zahlt
Je Maßnahme sind höchstens 4.180 € möglich (§ 40 Abs. 4 Satz 2 SGB XI); innerhalb dieses Rahmens entscheidet die Kasse nach Ermessen. Als eine Maßnahme zählt alles, was zum Zeitpunkt des Zuschusses wegen derselben Pflegesituation nötig ist. Umzug und Anpassungen der neuen Wohnung teilen sich also den Betrag, auch wenn der Handwerker erst Wochen nach dem Umzug kommt. Ändert sich die Pflegesituation später so, dass weitere Maßnahmen nötig werden, ist ein neuer Zuschuss bis 4.180 € möglich.
Ziehen zwei Pflegebedürftige gemeinsam um, etwa ein Ehepaar mit jeweils eigenem Pflegegrad, kann jede Pflegekasse bis zu 4.180 € geben, wenn die neue Wohnung die Pflege beider erleichtert. Jede Kasse übernimmt dann den gleichen Anteil der Gesamtkosten; zusammen sind so bis zu 8.360 € möglich, bei vier und mehr Pflegebedürftigen in einer Wohnung höchstens 16.720 € (§ 40 Abs. 4 Sätze 3 und 4 SGB XI). Jede Person stellt ihren eigenen Antrag.
Welche Kosten zählen
Zu den Kosten einer Maßnahme zählt das Rundschreiben Arbeitslohn, Material – auch wenn keine Fachleute arbeiten – und Gebühren. Helfen Angehörige, Nachbarn oder Bekannte, setzt die Kasse deren nachgewiesene Aufwendungen an, zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall. Was zur normalen Ausstattung gehört oder die Wohnung nur verschönert, bezuschusst sie nicht.
Übersicht
Welche Umzugskosten zum Zuschuss zählen
| Kostenposition | Zählt mit | Was du vorlegst |
|---|---|---|
| Umzugsfirma: Transport, Tragen, Ab- und Aufbau | ja | Aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag, später die Rechnung |
| Selbst organisiert: Mietwagen, Kartons, Material | ja | Mietvertrag und Quittungen |
| Helfende Angehörige, Nachbarn, Bekannte | teilweise | Nachweise über Fahrkosten oder Verdienstausfall |
| Anpassungen der neuen Wohnung, etwa bodengleiche Dusche oder Türverbreiterung | ja | Kostenvoranschlag des Handwerksbetriebs |
| Streichen, Tapezieren, neue Bodenbeläge | nein | – |
| Kühlschrank, Waschmaschine oder Telefon für die neue Wohnung | nein | – |
So rechnest du deinen Anteil aus, hier als Beispielrechnung mit angenommenen Angeboten: Frau K. hat Pflegegrad 3, wohnt im 4. Stock eines Altbaus in Berlin-Friedrichshain ohne Aufzug und zieht in eine Erdgeschosswohnung mit stufenlosem Zugang, in der die Badewanne einer bodengleichen Dusche weichen soll.
So rechnest du
- Umzug laut Angebotangenommener Betrag2.400 €
- Bodengleiche Dusche laut Kostenvoranschlagangenommener Betrag3.100 €
- Kosten der Maßnahme2.400 € + 3.100 €5.500 €
- Höchstbetrag1 Pflegebedürftige × 4.180 €4.180 €
- Zuschuss der Pflegekassekleinerer Wert aus 5.500 € und 4.180 €4.180 €
- Selbst zu zahlen5.500 € − 4.180 €1.320 €
Zuschuss und Eigenanteil für deinen Umzug
- Kosten der Maßnahme5.500 €
- Höchstbetrag4.180 €
- Zuschuss der Pflegekasse4.180 €
- Selbst zu zahlen1.320 €
Hätte ihr Mann, der mit umzieht, ebenfalls einen Pflegegrad und erleichtert die neue Wohnung auch seine Pflege, läge der Höchstbetrag bei 8.360 €. Für jede der beiden Personen kämen dann 2.750 € von der Pflegekasse, und die Kosten wären gedeckt. Reicht der Zuschuss nicht und kannst du den Rest nicht aufbringen, kommt Sozialhilfe nach Bedürftigkeitsprüfung infrage; die Pflegekasse muss dich darauf hinweisen und deine Unterlagen weiterleiten. Welche Hilfen es sonst gibt, steht im Ratgeber finanzielle Unterstützung für Rentner bei Umzug.
Antrag rechtzeitig und nachweisbar stellen
Stell den Antrag, bevor du Aufträge erteilst.
Irrtum
„Den Antrag kann ich nach dem Umzug mit den Rechnungen nachreichen.“
Richtig
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag und ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI), und das Verwaltungsportal des Bundes rät, den Bescheid abzuwarten, bevor die Maßnahme beginnt. Wer erst nach dem Umzug beantragt, riskiert die Ablehnung.
Plane zwischen Antrag und Umzugstag mindestens sechs Wochen ein, dann endet auch die Frist von fünf Wochen vorher.
Ein bestimmtes Formular schreibt das Gesetz nicht vor; das Verwaltungsverfahren ist nach § 9 SGB X an keine Form gebunden. Frag trotzdem, ob deine Kasse ein Formular hat, und lege die Begründung bei; eilt der Umzug, nenn Termin und Grund gleich am Anfang. Einreichen kannst du per Post, bei vielen Kassen auch in der Geschäftsstelle oder online. Halte das Eingangsdatum fest, denn die Fristen laufen ab dem Eingang bei der Pflegekasse: Lass dir bei der Abgabe in der Geschäftsstelle den Eingang auf deiner Kopie vermerken, speichere nach dem Hochladen die Eingangsbestätigung oder lass den Antrag von einem Boten einwerfen, der ihn liest, selbst in den Umschlag steckt und danach im Protokoll festhält, was er wann wo eingeworfen hat. Ein Einwurf-Einschreiben ist dafür kein sicherer Beweis (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25).
Antrag, Bedarfsblatt und Kostenübersicht gibt es zusammen als PDF zum Ausfüllen und als Word-Datei zum Herunterladen, jedes Blatt auf einer eigenen Seite.
Muster: Antrag auf Zuschuss zum Umzug bei der Pflegekasse
Deine Angaben
Dein Brief
Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person
An
Name und Anschrift der Pflegekasse
Ort und Datum
Betreff: Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI – pflegebedingter Umzug
Versichertennummer: Versichertennummer, Pflegegrad: Pflegegrad
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage einen Zuschuss für den geplanten Umzug von bisherige Anschrift, Etage nach neue Anschrift, Etage am Umzugstermin.
In der bisherigen Wohnung erschweren konkrete Barrieren die häusliche Pflege. Bei Pflegehandlung oder Alltagstätigkeit benötige ich dadurch konkrete Unterstützung. Ein Umbau der bisherigen Wohnung ist nicht möglich oder reicht nicht aus, weil Grund.
Die neue Wohnung verbessert die Situation durch nachprüfbare Eigenschaften. Dadurch wird
☐ die häusliche Pflege ermöglicht
☐ die häusliche Pflege erheblich erleichtert
☐ eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt.
Pflegeorganisation nach dem Umzug: wer übernimmt welche Hilfe.
Kosten laut beiliegendem Kostenvoranschlag: Gesamtbetrag; zusätzlich erforderliche Anpassungen der neuen Wohnung: Maßnahmen und Betrag oder „keine“. Andere Hilfen: Stelle, Betrag, Stand oder „nicht beantragt“. Frühere Wohnumfeldzuschüsse: Jahr, Maßnahme, Betrag oder „keine“.
Bitte entscheiden Sie schriftlich über den Zuschuss und seine Höhe und teilen Sie mir mit, welche Nachweise Sie für die Auszahlung benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Anlagen:
☐ Bedarf vorher und nachher
☐ Kostenübersicht und Kostenvoranschläge
☐ Pflegegradbescheid und Auszüge aus dem Gutachten
☐ Grundrisse, Fotos und gemessene Türbreiten beider Wohnungen
☐ Erlaubnis des Vermieters für Umbauten in der neuen Wohnung
☐ Vollmacht oder Betreuerausweis
☐ weitere Anlagen
Begründung: Hindernis und Verbesserung
Die Kasse prüft im Einzelfall, ob der Umzug die Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert – genau das muss deine Begründung zeigen. Beginne mit dem Pflegealltag, nicht mit dem Wunsch nach einer schöneren Wohnung: Welche Tätigkeit scheitert an welcher Stelle? „Die Wohnung ist ungeeignet“ ist zu ungenau. Aussagekräftig ist: „Beim Gang zur Toilette muss eine zweite Person helfen, weil der Rollator nicht durch die Badtür passt.“
Stelle jedem Hindernis eine überprüfbare Verbesserung gegenüber und beschreibe den ganzen Weg: von der Straße über Hauseingang, Treppenhaus oder Aufzug bis in Bad, Schlafzimmer und Küche. Auch eine Erdgeschosswohnung kann Stufen am Eingang haben; in vielen Berliner Altbauten liegt das Hochparterre einen halben Stock über dem Gehweg. Fotos, gemessene Türbreiten und ein einfacher Grundriss machen den Unterschied nachvollziehbar.
Schreib auf, wer welche Pflegeaufgaben übernimmt und was sich nach dem Umzug daran ändert. Ziehst du zu Angehörigen, benenne das Zimmer und die Hilfe, die sie dann übernehmen. Die bloße Nähe zur Familie erklärt noch nicht, welche Pflegehandlung leichter wird.
Vorlage: Bedarf vorher und nachher
Kosten aufschlüsseln, andere Hilfen nennen
Lass das Angebot der Umzugsfirma nach Transport, Tragen sowie Ab- und Aufbau aufschlüsseln und führe Umbauten in der neuen Wohnung getrennt auf. Begründe Zusatzleistungen: Kann niemand aus der Familie packen, schreib das hin, statt den Packservice ohne Erklärung mitzubeantragen. Bei einem selbst organisierten Umzug listest du Mietwagen, Material und die Auslagen der Helfer einzeln auf.
Nenne andere beantragte oder zugesagte Hilfen mit Stelle, Betrag und Kostenposition, denn die Pflegekasse zahlt nur nachrangig. Der KfW-Investitionszuschuss für Barrierereduzierung (455-B) ist ausgeschöpft und kann nicht mehr beantragt werden (Stand: Oktober 2026); für Umbauten bietet die KfW noch den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). Ob du deinen Eigenanteil steuerlich ansetzen kannst, klärt der Ratgeber Umzug steuerlich absetzen.
Vorlage: Kostenübersicht für die Mappe
Unterlagen für die Antragsmappe
Ordne die Mappe so, dass die Kasse den Zusammenhang zwischen Bedarf, neuer Wohnung und Kosten in einem Durchgang versteht: vorn Antrag und „Bedarf vorher und nachher“, dann der Wohnungsvergleich, dann die Angebote. Vergib Anlagennummern und verwende sie im Antrag.
Für beide Wohnungen notierst du Adresse, Etage, Stufen am Eingang, Aufzug, Türbreiten und die Räume für Pflege und Alltag. Prüfe, ob der Aufzug die Etage erreicht oder ob zwischen Aufzug und Wohnungstür noch Stufen liegen. Das Wort „barrierearm“ in einer Wohnungsanzeige ersetzt diese Angaben nicht.
Lege Pflegeunterlagen bei, soweit sie den Umzug stützen: Pflegegradbescheid, passende Auszüge aus dem Gutachten des Medizinischen Dienstes, eine Stellungnahme des Pflegedienstes. Verlangt wird ein Kostenvoranschlag. Ein zweites Angebot zeigt, dass der Preis angemessen ist, denn die Kasse darf nur notwendige und wirtschaftliche Kosten übernehmen. Was ein Umzug mit Firma oder selbst organisiert kostet, rechnet der Ratgeber Was kostet ein Umzug vor. Soll in einer neuen Mietwohnung umgebaut werden, brauchst du die Erlaubnis des Vermieters, am besten mit dem Zusatz, dass du beim Auszug nicht zurückbauen musst. Auf die Erlaubnis für bauliche Veränderungen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, hast du nach § 554 BGB Anspruch, wenn sie dem Vermieter zumutbar sind.
Unterlagen zum Abhaken
0 von 9 erledigtAlles erledigt
Bescheid, Fristen und Auszahlung
Regelfall
spätestens drei Wochen nach Antragseingang
Mit Pflegefachperson oder Medizinischem Dienst
zieht sie eine Pflegefachperson oder den Medizinischen Dienst hinzu, innerhalb von fünf Wochen
Zeit für die EntscheidungOhne Mitteilung: gilt als genehmigt
Normalerweise dauert die Bearbeitung laut Verwaltungsportal des Bundes etwa 2 bis 8 Werktage.
Schafft die Kasse die Frist nicht, muss sie dir das rechtzeitig schriftlich mitteilen und einen hinreichenden Grund nennen; Arbeitsüberlastung zählt nicht. Fehlt diese Mitteilung, gilt der Zuschuss nach Ablauf der Frist als genehmigt (§ 40 Abs. 7 Satz 4 SGB XI) – bis zu 4.180 €, sofern du den Umzug für erforderlich halten durftest. Das setzt einen festgestellten Pflegegrad und einen hinreichend bestimmten Antrag voraus; ein Antrag mit Kostenvoranschlag und Betrag benennt genau, was genehmigt werden soll.
Vergleiche den Bescheid mit deiner Kostenübersicht: Welche Positionen sind bewilligt, in welcher Höhe, und welche Nachweise verlangt die Kasse? Unklares klärst du schriftlich, bevor du den Auftrag erteilst. Ändern sich Zieladresse oder Leistungsumfang, stimme das ab, bevor neue Kosten entstehen. Ausgezahlt wird nach dem Umzug: Du reichst die Rechnungen ein, ordnest sie den bewilligten Positionen zu, und die Kasse überweist den Zuschuss.
Lehnt die Kasse ab oder kürzt sie, kannst du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegen (§ 84 Abs. 1 SGG), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Pflegekasse. Stütze ihn auf das, was im Bescheid fehlt, etwa den Pflegebezug einer Barriere oder einen Beleg, und reiche das nach.
Nachweisablage nach dem Umzug
0 von 5 erledigtAlles erledigt
