Leistungen: was weiterläuft, was neu beginnt
Viele Bewilligungen hängen nicht an der Adresse, die Dienste und Plätze, die sie umsetzen, dagegen oft. Die Krankenkasse musst du bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht wechseln, und die Pflegekasse ist bei ihr errichtet (§ 48 Abs. 1 SGB XI): Beide bleiben dieselben. Der festgestellte Pflegegrad gilt also weiter, du meldest nur die neue Adresse.
Eingliederungshilfe nach SGB IX ist der Weg bei körperlicher oder geistiger Behinderung oder einer Sinnesbeeinträchtigung. Dafür bleibt der Träger zuständig, in dessen Bereich dein Kind beim ersten Antrag lebte, und zwar bis der Leistungsbezug endet (§ 98 Abs. 1 SGB IX). Neu festgestellt wird die Zuständigkeit erst, wenn sechs Monate am Stück keine Leistung bezogen wurde. Bei seelischer Behinderung leistet dagegen das Jugendamt nach § 35a SGB VIII, und zuständig ist das Jugendamt am Wohnort der Eltern (§ 86 Abs. 1 SGB VIII). Mit dem Umzug wechselt es, aber ohne Lücke: Das bisherige Jugendamt bleibt zur Leistung verpflichtet, bis das neue sie fortsetzt, und übergibt den Fall in einem Gespräch, an dem du und dein Kind beteiligt werden (§ 86c SGB VIII).
Neu organisieren musst du alles, was an einen Ort gebunden ist. Die Übersicht gilt für einen Umzug in eine andere Stadt; bleibt dein Kind in seiner Kita oder Schule, ändern sich dort vor allem Weg und Fahrdienst.
Übersicht
Was ein Umzug in eine andere Stadt auslöst
| Leistung | Zuständige Stelle | Nach dem Umzug | Darauf achten |
|---|---|---|---|
| Pflegegrad, Pflegegeld, Pflegesachleistung | Pflegekasse, bleibt dieselbe | läuft weiter | Adresse melden, Pflegedienst am Zielort suchen |
| Eingliederungshilfe nach SGB IX | bisheriger Träger der Eingliederungshilfe | läuft weiter | Träger früh informieren, Hilfen für den neuen Ort abstimmen |
| Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII | Jugendamt am neuen Wohnort | wird übergeben | Altes Jugendamt leistet bis zur Fortsetzung weiter |
| Hilfsmittel der Krankenkasse | Krankenkasse, bleibt dieselbe | läuft weiter | Wartung und Reparatur über Vertragspartner der Kasse |
| Kita-Platz und zusätzliches Kita-Personal | Jugendamt und Kita am Zielort | neu | In Berlin Kita-Gutschein spätestens 2 Monate vor dem Start |
| Schulplatz | Schulamt am Zielort | neu | Zeugnisse und Förderunterlagen mitbringen |
| Assistenz in der neuen Schule | Schule, ergänzend Eingliederungshilfe | neu | In Berlin beantragt die Schule beim SIBUZ |
| Fahrdienst zur Schule | Schulträger am Zielort | neu | In Berlin Entscheidung binnen acht Wochen |
Übergangsplan: was du wann anstößt
Die Stationen rechnen vom Umzugstag rückwärts; Kita oder Schule beginnen kurz danach.
- Sechs Monate vorher: Informiere den Träger der Eingliederungshilfe oder das Jugendamt, frag Kita oder Schule am Zielort an und kläre, welche Unterstützung dort beantragt werden muss.
- Drei Monate vorher: Hol die Zustimmung des Vermieters zu Umbauten ein und beantrage den Zuschuss der Pflegekasse, bevor du Handwerker beauftragst.
- Zwei Monate vorher: Spätestens jetzt beantragst du in Berlin den Kita-Gutschein; frühestens geht das neun Monate vor dem Kita-Start.
- Acht Wochen vorher: Reiche den Antrag auf Fahrdienst vollständig ein, denn in Berlin hat der Bezirk dafür acht Wochen Zeit.
- Vier Wochen vorher: Vereinbare die erste Therapiestunde in der neuen Praxis und lass die neue Verordnung erst ausstellen, wenn dieser Termin höchstens 28 Tage entfernt ist.
- Umzugstag: Begleitperson, Tasche und Hilfsmittel stehen bereit; am Ziel richtest du zuerst Schlaf-, Pflege- und Kommunikationsplatz ein.
Ein Beispiel: Ziehst du am 1. August 2027 um, ergeben sich diese Daten. Mit deinem Umzugstag rechnet der Rechner unter dem Rechenweg.
So rechnest du
- Träger, Kita oder Schule anfragensechs Monate vorher1. Februar 2027
- Umbau und Zuschuss der Pflegekassedrei Monate vorher1. Mai 2027
- Kita-Gutschein in Berlin spätestenszwei volle Monate vorher31. Mai 2027
- Fahrdienst-Antrag vollständigacht Wochen vorher6. Juni 2027
- Erste Therapiestunde vereinbarenvier Wochen vorher4. Juli 2027
Dein Übergangsplan mit Datum
- Träger, Kita oder Schule anfragen01.02.2027
- Umbau und Zuschuss der Pflegekasse01.05.2027
- Kita-Gutschein in Berlin spätestens31.05.2027
- Fahrdienst-Antrag vollständig06.06.2027
- Erste Therapiestunde vereinbaren04.07.2027
Wohnung und Wege am neuen Ort prüfen
Bevor du unterschreibst, gehst du den Tagesablauf deines Kindes in der neuen Wohnung durch: Ankommen mit Rollstuhl oder Reha-Buggy, Umsetzen ins Bett, Waschen, Toilette, Essen, Spielen, Schlafen. Schreib zu jedem Schritt auf, welche Hilfe und welches Hilfsmittel gebraucht wird, konkret wie „Umsetzen vom Rollstuhl auf den Toilettensitz mit einer Person“ statt „barrierefreies Bad“. Diese Liste brauchen später auch Pflegedienst, Kita und Schule.
Miss selbst, statt dem Exposé zu glauben: die lichte Breite jeder Tür, also zwischen Zarge und geöffnetem Türblatt, und die Gesamtbreite des Rollstuhls samt Greifreifen und Händen daran. Prüf die Wendefläche vor Bett, Toilette und Dusche, jede Schwelle und jede Stufe vom Gehweg bis zur Wohnungstür. In Berliner Altbauten halten nachgerüstete Aufzüge manchmal auf dem Zwischenpodest, eine halbe Treppe unter der Wohnung, und mancher Hinterhof hat Kopfsteinpflaster. Ein Aufzug nützt wenig, wenn der Rollstuhl danach nicht durch die Badtür passt.
Umbau: Zustimmung einholen, Zuschuss beantragen
Gesetz
§ 554Absatz 1 BGB
Als Mieter kannst du verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, etwa eine Rampe am Hauseingang oder eine bodengleiche Dusche.
Ablehnen darf er nur, wenn ihm die Veränderung auch unter Würdigung deiner Interessen nicht zugemutet werden kann; du kannst dich zu einer zusätzlichen Sicherheit verpflichten (§ 554 Abs. 1 BGB).
Lass dir die Zustimmung schriftlich geben, bevor jemand bohrt. Für solche Umbauten kann die Pflegekasse bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 € je Maßnahme zahlen, etwa für Türverbreiterungen, fest installierte Rampen oder den pflegegerechten Umbau des Bads (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Die Kasse leistet auf Antrag und ab Antragstellung (§ 33 Abs. 1 SGB XI), also beantragst du den Zuschuss, bevor du Aufträge vergibst; entscheiden muss sie innerhalb von drei Wochen, mit Gutachten innerhalb von fünf. Den Investitionszuschuss der KfW zum Abbau von Barrieren (455-B) kannst du dagegen derzeit nicht beantragen: Die Bundesmittel sind ausgeschöpft (Stand: Oktober 2026), und neue Anträge sind erst möglich, wenn der Bund wieder Geld bereitstellt. Für solche Umbauten bietet die KfW weiter den zinsverbilligten Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159). Ob die Pflegekasse auch den Umzug selbst bezuschusst, erklärt der Ratgeber Antrag auf Zuschuss zum Umzug bei der Pflegekasse. Welche Zuschüsse mit Schwerbehindertenausweis infrage kommen, klärt der Ratgeber Zuschuss zum Umzug für Schwerbehinderte.
Ärzte, Therapien, Pflege und Hilfsmittel übergeben
Vereinbare mit Kinderarztpraxis, Sozialpädiatrischem Zentrum und Therapeuten ein Übergabegespräch: Welche Befunde, Arztbriefe und Pläne braucht die neue Stelle, wer stellt bis zum Wechsel Rezepte und Verordnungen aus? Sag bestehende Termine erst ab, wenn der erste neue Termin steht. Ziehst du innerhalb derselben Stadt um, fragst du jeden Dienst, ob er die neue Adresse noch anfährt.
Bei Physio-, Ergo- oder Sprachtherapie gilt die Heilmittel-Richtlinie.
Neue Verordnung
Eine neue Verordnung verliert ihre Gültigkeit, wenn die Behandlung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen beginnt
Dringliche Verordnung
Ist sie als dringlich gekennzeichnet, sind es 14
Pause in laufender Behandlung
Eine laufende Behandlung darf höchstens 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen werden, sonst wird die Verordnung ebenfalls ungültig.
Termin muss in diesem Zeitraum liegenVerordnung ungültig
Plane den Wechsel deshalb so, dass zwischen der letzten Stunde am alten und der ersten am neuen Ort nicht mehr als 14 Tage liegen.
Hilfsmittel wie Rollstuhl, Stehständer oder Kommunikationsgerät nimmt dein Kind mit. Zum Anspruch gehören auch Anpassung, Reparatur, Wartung und Ersatz, und versorgt wirst du über Leistungserbringer, die Vertragspartner deiner Krankenkasse sind. Frag die Kasse vor dem Umzug, welcher Versorger am neuen Ort für dich da ist, und gib ihm Modell und Seriennummer. Ein neues Hilfsmittel muss die Kasse grundsätzlich vorher genehmigen, auch wenn es ärztlich verordnet ist.
Für Pflegesachleistungen brauchst du am Zielort einen Pflegedienst; pflegebedürftige Kinder betreuen oft Spezialdienste für Kinder, frag gezielt danach. Bei der Suche hilft die Pflegeberatung deiner Pflegekasse, die den Hilfebedarf erfasst und einen individuellen Versorgungsplan erstellt (§ 7a SGB XI). Bei Eingliederungshilfe begleitet dich der Verfahrenslotse des Jugendamts vom Antrag, bis die Leistung läuft (§ 10b SGB VIII).
In Berlin: Pflegestützpunkte für Kinder
In Berlin gibt es in den Pflegestützpunkten jedes Bezirks geschulte Ansprechpartner für Familien mit pflegebedürftigen Kindern; sie helfen bei der Suche nach Behandlung, Betreuung und Förderung. Die Beratung dort steht gesetzlich Versicherten offen; wer privat versichert ist, wendet sich an die private Pflegeberatung compass. Das Servicetelefon der Pflegestützpunkte, 0800 59 500 59, ist kostenfrei. Das Informationsportal Kinderversorgungsnetz Berlin bietet eine Adressdatenbank mit Diensten und Beratungsstellen.
Übergabematrix zum Ausfüllen
Trag jeden Bedarf in eine eigene Zeile ein. Bestätigt ist eine Zeile erst mit Datum und Namen; eine Warteliste bleibt offen, und eine Ersatzlösung zählt erst nach Zusage.
| Bedarf | Bisherige Stelle | Neue Stelle | Bestätigung | Ersatzlösung |
|---|---|---|---|---|
| Kinderarzt, SPZ, Fachärzte | Praxis, Telefon | Praxis, Telefon | Erster Termin am …, Befunde übergeben am … | Bisherige Praxis stellt Rezepte bis … aus |
| Therapie: Physio, Ergo, Logopädie | Praxis, Verordnung vom … | Praxis, Telefon | Erste Stunde am …, Verordnung vom … | Weiter in der alten Praxis bis …, Fahrt geklärt |
| Pflegedienst | Dienst, Einsätze pro Woche | Dienst, Telefon | Vertrag ab …, Aufgaben, Zeiten | Vertretungsdienst oder Verhinderungspflege durch … |
| Hilfsmittel und Verbrauchsmaterial | Versorger, Kundennummer | Versorger mit Kassenvertrag | Transport und Aufbau am …, Lieferadresse geändert | Leihgerät des Versorgers bis … |
| Kita oder Schule mit Assistenz | Einrichtung, Assistenzdienst | Einrichtung, Assistenzdienst | Platz ab …, Assistenz bewilligt am …, Stunden | Übergangsplan mit Einrichtung und Schulaufsicht |
| Fahrt zu Kita oder Schule | Fahrdienst, Kostenträger | Fahrdienst, Telefon | Bescheid vom …, Abholzeit, Begleitung | Person mit passendem Fahrzeug an festen Tagen |
Checkliste für die Versorgungsübergabe
0 von 5 erledigtAlles erledigt
Kita und Schule: Platz und Assistenz klären
Ein zugesagter Platz beantwortet noch nicht, wer dein Kind beim Essen, auf der Toilette, im Unterricht und auf dem Heimweg unterstützt. Kläre Aufnahme und Unterstützung getrennt und lass dir beides schriftlich bestätigen. Schulrecht ist Landesrecht; die Kultusministerkonferenz verlinkt für jedes Bundesland eine eigene Infoseite zum Schulwechsel. Bring Zeugnisse, Förderpläne, Gutachten zum Förderbedarf und den letzten Bescheid zur Assistenz zum ersten Gespräch mit.
In Berlin: Kita-Gutschein und Förderbedarf
Für einen Kita-Platz brauchst du in Berlin einen Kita-Gutschein vom Jugendamt deines Wohnbezirks; Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Berlin. Den Erstantrag stellst du frühestens neun und spätestens zwei Monate vor dem Kita-Start. Zusätzliches Fachpersonal für dein Kind beantragst du mit dem Gutschein als erhöhten Förderbedarf, nach einem Gespräch mit der Kita. Bezahlt wird dieses Personal frühestens ab dem Tag, an dem dein Antrag eingeht. Das fachärztliche Gutachten erstellt der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst oder der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst des Gesundheitsamts; mit einem Schwerbehindertenausweis ab einem GdB von 50 braucht es keines. So beschreibt das Jugendamt Pankow das Verfahren nach der Berliner Kita-Verordnung.
In Berlin: Schulplatz und Assistenz
Für einen Schulplatz wendest du dich mit der Meldebescheinigung an das Schulamt des Bezirks; pädagogische Fragen beantwortet die Schulaufsicht. Fragen zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs klärst du mit dem SIBUZ, dem Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum, das auch Eltern berät. Frag dort, ob ein Förderbedarf aus einem anderen Bundesland übernommen oder neu festgestellt wird. Ob dein Kind stattdessen an seiner bisherigen Schule bleiben kann und wie du das beantragst, steht im Ratgeber Antrag auf Schulverbleib nach Umzug.
Begleitung im Schulalltag heißt in Berlin schulische Inklusionsassistenz. Den Antrag stellt die Schule beim SIBUZ, wenn ihr eigenes Personal die nötige Pflege und Hilfe nicht leisten kann. Schulassistenz als Eingliederungshilfe kommt erst danach: Schulische Hilfen sind laut Senat vorrangig, und das Jugendamt prüft das bei jedem Antrag der Eltern. Wie lange es dafür braucht, hängt nach Angaben des Senats von der Mitwirkung der Eltern, der Schule und der Kapazität der Anbieter ab; für eine Familie, die dem Jugendamt noch nicht bekannt ist, nennt ein Bezirk rund drei Monate. Für Anträge auf Schulassistenz nach SGB IX an Oberschulen meldeten die Bezirke im Juli 2025 diese Bearbeitungszeiten:
Zahlen im Vergleich
Bearbeitungszeit für Schulassistenz nach Bezirk
Monate
- Reinickendorf4 Wochen, also rund 1 Monat
- Spandau2 Monate
- Treptow-Köpenick2 bis 4 Monate
- Mitte3 bis 6 Monate
Schulweg und Fahrdienst
In Berlin beantragst du Fahrdienst oder Schulwegbegleitung bei der Schule, die dein Kind besucht oder besuchen wird, schriftlich und mit Begründung: warum es den Weg nicht allein schafft und warum du es nicht selbst bringen kannst. Dazu gehört in der Regel eine schulärztliche Stellungnahme, und über den vollständigen Antrag entscheidet der Bezirk der Schule innerhalb von acht Wochen. Genehmigt wird die Fahrt grundsätzlich nur zur nächstgelegenen, aufnahmefähigen und geeigneten Schule.
Außerhalb Berlins regelt jedes Land die Schülerbeförderung selbst. Frag den Schulträger, meist Stadt oder Landkreis, nach Antrag, Frist und Nachweisen.
Umzugstag und erste Tage
Trenne die Begleitung deines Kindes vom Tragen und Auspacken. Benenne eine vertraute Person und eine Ersatzperson, die Abläufe, Medikamente und Notfallplan kennen. Ob dein Kind beim Umzug dabei ist oder den Tag an einem vertrauten Ort verbringt, richtest du nach ihm und nach der Unterstützung, die es an diesem Tag braucht. Allgemeine Tipps für den Familienumzug stehen im Ratgeber Umzug mit Kindern.
Kann die Person, die dein Kind sonst pflegt, an diesem Tag nicht pflegen, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 eine Ersatzpflege. Verhinderungspflege gibt es, wenn die Pflegeperson wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, und sie geht auch stundenweise (§ 39 SGB XI). Dafür stehen 2026 zusammen mit der Kurzzeitpflege bis zu 3.539 € im Jahr bereit (§ 42a SGB XI). Pflegen nahe Angehörige nicht erwerbsmäßig, erstattet die Kasse im Jahr höchstens das Doppelte des monatlichen Pflegegelds, aufgestockt um nachgewiesene Kosten wie Fahrkosten oder Verdienstausfall. Einen Antrag vorher brauchst du nicht; die Erstattung beantragst du mit Belegen bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres.
Pack eine Tasche, die den ganzen Tag bei der Begleitperson bleibt:
Bereitlegen
- Sprachcomputer oder Bildkartenmit Ladegerät und Powerbank
- Medikamentefür den Tag und die erste Nacht, dazu eine Kühltasche
- Pflegematerialwie Windeln oder Sondennahrung
- Medikationsplan, Notfallplan, ArztbriefeVersichertenkarte und Kontaktliste
- Kopfhörer gegen Lärmund ein vertrauter Gegenstand
Richte am Ziel zuerst Schlafplatz, Pflegeplatz und Kommunikationsecke ein und lass das Pflegebett aufbauen, bevor die Kartons kommen. Eine Halteverbotszone vor dem Haus hält den Weg für Rollstuhl und Pflegebett frei; wie du sie beantragst, steht im Ratgeber Parkplatz für den Umzug reservieren. In der ersten Woche gleichst du die Übergabematrix ab: Kam jede Lieferung, jeder Einsatz, jede Fahrt wie vereinbart? Fällt etwas aus, nutzt du die vereinbarte Ersatzlösung und meldest es der eingetragenen Stelle. Gibt es für einen unverzichtbaren Bedarf keine Lösung, verschiebst du den Einzug deines Kindes und vereinbarst eine befristete Versorgung am bisherigen Ort.
