Zwei 100-Euro-Scheine, Euromünzen und zwei Taschenrechner liegen auf einer hellen Fläche
Kosten

Lesedauer 12 Minuten

Doppelt Miete zahlen bei Umzug: Überschneidung berechnen und verkürzen

Kündigst du am 2. Juni und startet der neue Vertrag am 1. Juli, zahlst du Juli und August doppelt. Mit Rechner.

Warum sich die Mieten überschneiden

Als Mieter kündigst du einen unbefristeten Vertrag immer mit derselben Frist, ganz gleich, wie lange du schon dort wohnst. Nach § 573c Absatz 1 BGB ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die längeren Fristen nach fünf und acht Jahren gelten nur für den Vermieter, und eine längere Kündigungsfrist für dich als Mieter ist nach Absatz 4 unwirksam. Ausnahmen betreffen alte Verträge und Kündigungsverzichte, mehr dazu unter den Sonderfällen.

Den Beginn des neuen Vertrags vereinbarst du dagegen mit dem neuen Vermieter. Kündigst du die alte Wohnung erst, wenn die neue sicher ist, laufen beide Verträge zwangsläufig eine Weile nebeneinander.

Ein Beispiel aus Berlin: Du wohnst in einer Altbauwohnung in Friedrichshain für 830 € warm und hast eine Wohnung in Pankow für 1.000 € warm gefunden.

Kündigung, Mietbeginn und Mietende im BeispielMaßstabsgetreu vom 1. Juni bis 30. September.

Alte Wohnung

Deine Kündigung ist am 2. Juni beim Vermieter, die alte Wohnung läuft deshalb bis zum 31. August.

Neue Wohnung

Die neue Wohnung mietest du ab dem 16. Juli.

Doppelte Miete

Vom 16. Juli bis 31. August zahlst du beide Mieten.

beide Mieten fällignur eine Miete fällig

Vertragsdaten zählen, nicht der Umzugstag

Für die Rechnung zählen nur die Vertragsdaten: der erste Tag des neuen und der letzte Tag des alten Mietverhältnisses. Wann du die Kartons trägst und wann du die Schlüssel übergibst, ändert daran nichts.

Irrtum

„Wer früher auszieht und die Schlüssel abgibt, zahlt ab dann keine Miete mehr.“

Richtig

Ziehst du schon im Juli aus und gibst die Schlüssel ab, bleibt die Miete bis zum 31. August fällig. Nach § 537 Absatz 1 BGB befreit es dich nicht von der Miete, wenn du die Wohnung aus persönlichen Gründen nicht mehr nutzt.

Umgekehrt wird es teuer, wenn du die Wohnung nach dem Mietende nicht zurückgibst. Für die Dauer der Vorenthaltung kann der Vermieter nach § 546a Absatz 1 BGB als Entschädigung die vereinbarte oder die ortsübliche Miete verlangen. Lege die Übergabe deshalb spätestens auf den letzten Vertragstag.

Diese Angaben brauchst du für die Rechnung:

AngabeWo du sie findest
Letzter Tag des alten VertragsKündigungsbestätigung des Vermieters oder Aufhebungsvertrag
Erster Tag des neuen VertragsNeuer Mietvertrag, Abschnitt Mietbeginn
Warmmiete der alten WohnungGrundmiete plus Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten, dazu Stellplatz oder Garage, nach Vertrag und letzter Mieterhöhung
Zahlbetrag für den ersten, angebrochenen MonatNeuer Mietvertrag oder Übergabevereinbarung
Kaution der neuen WohnungNeuer Mietvertrag

Die Kaution gehört nicht in die doppelte Miete, aber in deine Geldplanung. Die neue Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Betriebskosten betragen, und du darfst sie in drei gleichen Monatsraten zahlen: die erste zu Beginn des Mietverhältnisses, die beiden anderen mit den folgenden Mieten (§ 551 Absatz 1 und 2 BGB). Die Kaution der alten Wohnung sichert die Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis und kommt deshalb erst nach dem Auszug zurück.

Überschneidung und doppelte Miete berechnen

Die Überschneidung beginnt am ersten Tag des neuen Vertrags und endet am letzten Tag des alten; beide Tage zählen mit. Als doppelte Miete zählt die Miete der alten Wohnung für diese Tage, denn die neue zahlst du ab Mietbeginn ohnehin. Volle Kalendermonate rechnest du mit der ganzen Monatsmiete, angebrochene nach Kalendertagen: 16 von 31 Julitagen sind 16/31 einer Monatsmiete. Wohnst du in der Überschneidung noch in der alten Wohnung und ziehst erst später um, setzt du stattdessen die Miete der neuen ein.

Hast du noch nicht gekündigt, ermittelt der Rechner unter dem Rechenweg das alte Vertragsende aus dem Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter ankommt; er zählt dabei die Berliner Feiertage.

So rechnest du

  1. Letzter Tag des alten VertragsKündigung am 2. Juni angekommen, also bis zum dritten Werktag31. August
  2. Überschneidung16. Juli bis 31. August, beide Tage mitgezählt47 Tage
  3. Juli, angebrochen830 € × 16/31428,39 €
  4. August, voller Monat830 € × 1830,00 €
  5. Doppelte Miete428,39 € + 830,00 €1.258,39 €

Was im Juli insgesamt von deinem Konto geht, hängt zusätzlich am ersten Teilmonat der neuen Wohnung. Wie er abgerechnet wird, steht im neuen Mietvertrag oder in der Übergabevereinbarung. Ist eine anteilige Miete nach Kalendertagen vereinbart, sind es 1.000 € × 16/31 = 516,13 €; teilt der Vertrag durch 30 Tage, sind es 1.000 € × 16/30 = 533,33 €. Verlangt der neue Vermieter die höchste zulässige Kaution von drei Grundmieten, bei 780 € Grundmiete also 2.340 €, kommen drei Raten von je 780 € dazu.

MonatAlte WohnungNeue WohnungKautionsrateSumme
Juli830,00 €516,13 €780,00 €2.126,13 €
August830,00 €1.000,00 €780,00 €2.610,00 €
September–1.000,00 €780,00 €1.780,00 €

Ein Teil der Vorauszahlungen fließt später zurück. Heizkosten werden zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach Verbrauch verteilt (§ 7 Absatz 1 HeizkostenV); was du in der leeren Wohnung nicht heizt, senkt deine Abrechnung. Über die Vorauszahlungen rechnet der Vermieter jährlich ab (§ 556 Absatz 3 BGB). Wie das bei einem Auszug mitten im Jahr läuft, erklärt der Ratgeber zur Nebenkostenabrechnung bei Auszug mitten im Jahr.

Wechseltermine vergleichen

Rechne vor der Unterschrift durch, was dich jeder mögliche Mietbeginn kostet. Mit der Kündigung am 2. Juni und 830 € Warmmiete der alten Wohnung ergibt sich:

Zahlen im Vergleich

Doppelte Miete je nach Beginn des neuen Vertrags

Euro, bei 830 € Warmmiete

  • Neuer Vertrag ab 1. Juli2 Monatsmieten, 1.660 €
  • Neuer Vertrag ab 16. Juli1,52 Monatsmieten, 1.258,39 €
  • Neuer Vertrag ab 1. August1 Monatsmiete, 830 €
  • Neuer Vertrag ab 1. Septemberkeine Überschneidung, 0 €
  • Kündigung erst nach dem dritten Werktag, neuer Vertrag ab 16. Juli2,52 Monatsmieten, 2.088,39 €

Null ist aber nicht automatisch das Ziel. Ohne Überschneidung musst du am selben Tag ausziehen und einziehen, hast keine Zeit, die alte Wohnung für die Übergabe zu streichen und zu putzen, und keinen Puffer, falls die neue nicht pünktlich frei ist. Eine Woche Überschneidung im Juli kostet im Beispiel 830 € × 7/31 = 187,42 €. Diesen Betrag vergleichst du mit den Alternativen, etwa zwei getrennten Umzugstagen oder Möbeln, die du zwischenlagerst.

Rechne Wunschtermine nur als Szenario. Ein späterer Mietbeginn zählt erst, wenn er im neuen Vertrag steht, ein früheres Ende erst, wenn der alte Vermieter es schriftlich bestätigt hat.

Kündigung: Schriftform und Zugangstag

Die Kündigung braucht die Schriftform (§ 568 Absatz 1 BGB), also ein Schreiben mit deiner eigenhändigen Unterschrift (§ 126 Absatz 1 BGB). Eine E-Mail oder eine Messenger-Nachricht reicht nicht. Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, lass alle unterschreiben. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn sie dem Vermieter zugeht (§ 130 Absatz 1 BGB), nicht schon mit dem Absenden.

Samstage zählen mit. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Sonnabend bei der Karenzzeit von drei Werktagen als Werktag mitzuzählen ist, wenn nicht der letzte Tag der Frist auf ihn fällt (Urteil vom 27. April 2005, VIII ZR 206/04). Ob die Frist in diesem Fall bis Montag reicht, hat er offengelassen. Sonntage und Feiertage zählen nicht.

Der 1. des Monats ist ein …Spätester Tag für den Zugang
MontagMittwoch, der 3.
DienstagDonnerstag, der 3.
MittwochFreitag, der 3.
DonnerstagSamstag, der 3. – ob Montag reicht, ist offen, plane mit Freitag, dem 2.
FreitagMontag, der 4.
SamstagDienstag, der 4.
SonntagMittwoch, der 4.

Ein Feiertag in den ersten Tagen schiebt den Termin weiter. In Berlin sind das Neujahr, der 1. Mai und der 3. Oktober, außerdem Karfreitag, Ostermontag, Himmelfahrt und Pfingstmontag, wenn sie auf einen Monatsanfang fallen. Kommt die Kündigung nur einen Tag zu spät, endet der Vertrag einen ganzen Monat später; im Beispiel kostet das 830 €. Gib sie deshalb persönlich ab und lass dir den Empfang mit Datum bestätigen, oder lass sie von einem Boten einwerfen, der das Schreiben gelesen hat und den Einwurf protokolliert – so früh, dass ein Werktag Puffer bleibt. Ein Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Beweis: Unterschreibt der Zusteller schon vor dem Einwurf auf seinem Scanner, begründet der Auslieferungsbeleg nach dem Bundesarbeitsgericht keinen Anscheinsbeweis für den Zugang (Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25). Den spätesten Zugangstag für jeden Monat, mit den Berliner Feiertagen gerechnet, nennt die Stichtagstabelle im Ratgeber Kündigungsfrist Wohnung.

Bevor du den neuen Vertrag unterschreibst

0 von 7 erledigtAlles erledigt

Früher aus dem alten Vertrag: Aufhebung und Nachmieter

Wer die Überschneidung verkürzen will, braucht das Einverständnis des Vermieters. Mit einem Aufhebungsvertrag vereinbart ihr ein früheres Ende; dafür ist ein Vertrag zwischen euch beiden nötig (§ 311 Absatz 1 BGB). Schreib hinein: das neue Enddatum, den Termin für Übergabe und Schlüssel, was mit Schönheitsreparaturen und Kaution geschieht und dass ab dem neuen Ende keine Miete mehr geschuldet ist. Bis die Unterschrift des Vermieters vorliegt, rechnest du mit dem alten Ende weiter.

Ein Nachmieter ist dabei dein stärkstes Argument, aber kein Recht. Das Risiko, die Wohnung nicht mehr zu brauchen, trägt nach § 537 Absatz 1 BGB der Mieter. Eine vorzeitige Entlassung gegen Stellung eines Nachmieters kommt nach dem Bundesgerichtshof wegen besonderer Umstände des Einzelfalls aus einem längerfristigen Mietverhältnis in Betracht; auch dann musst du selbst einen geeigneten Nachmieter suchen und dem Vermieter alle Angaben zu dessen Zuverlässigkeit und Zahlungsfähigkeit geben (Urteil vom 7. Oktober 2015, VIII ZR 247/14). Steht im Vertrag eine Nachmieterklausel, gilt sie: Lies genau, ob der Vermieter einen geeigneten Nachmieter annehmen muss oder nur annehmen kann.

Vermietet der Vermieter die Wohnung vor Ablauf deiner Frist an jemand anderen, sparst du trotzdem Geld.

Gesetz

§ 537BGB

Solange er die Wohnung einem Dritten überlassen hat und sie dir deshalb nicht gewähren kann, musst du keine Miete zahlen (§ 537 Absatz 2 BGB).

Was er durch eine anderweitige Verwertung erlangt oder an Aufwendungen spart, muss er sich auf deine Miete anrechnen lassen (§ 537 Absatz 1 Satz 2 BGB).

So kannst du dem Vermieter ein früheres Ende vorschlagen:

Musterbrief

0 von 9 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Sehr geehrte/r Name des Vermieters, das Mietverhältnis über die Wohnung Adresse, Lage im Haus habe ich fristgerecht zum Mietende gekündigt. Ich biete Ihnen an, es einvernehmlich bereits zum Wunschdatum zu beenden. Als Nachmieter schlage ich Name des Nachmieters vor, der die Wohnung ab Einzugsdatum übernehmen möchte; Selbstauskunft und Einkommensnachweise lege ich bei. Die Wohnung übergebe ich Ihnen am Übergabetermin mit allen Schlüsseln. Bitte bestätigen Sie mir das neue Vertragsende schriftlich bis zum Antwortfrist. Mit freundlichen Grüßen, Dein Name

Lehnt der Vermieter ab, kannst du die Kosten mit einer Untervermietung senken, aber nur mit seiner Erlaubnis (§ 540 Absatz 1 BGB).

Sonderfälle: wenn der Vertrag länger bindet

Prüfe den alten Vertrag, bevor du mit drei Monaten planst. Diese Klauseln und Rechte verschieben das Ende:

  • Kündigungsverzicht: Ein Verzicht im Formularvertrag ist nach dem Bundesgerichtshof unwirksam, wenn er länger als vier Jahre bindet, gerechnet vom Vertragsschluss bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du den Vertrag erstmals beenden kannst (Urteil vom 8. Dezember 2010, VIII ZR 86/10). Ist er wirksam, kündigst du frühestens zum Ende der Bindung.
  • Staffelmiete: Das Kündigungsrecht darf höchstens für vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden; die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieser Zeit zulässig (§ 557a Absatz 3 BGB).
  • Zeitmietvertrag: Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit, sofern er nicht außerordentlich gekündigt wird (§ 542 Absatz 2 BGB); ordentlich kündigen kannst du vorher nicht.
  • Verträge von vor dem 1. September 2001: Damals vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen können weiter gelten. Standen im Formularvertrag nur die früheren gesetzlichen Staffelfristen, gilt für Kündigungen seit dem 1. Juni 2005 die Dreimonatsfrist (Art. 229 § 3 Absatz 10 EGBGB).
  • Mieterhöhung: Verlangt der Vermieter eine Erhöhung nach § 558 oder § 559 BGB, kannst du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; die Erhöhung tritt dann nicht ein (§ 561 Absatz 1 BGB).
  • Modernisierung: Nach einer Modernisierungsankündigung kannst du bis zum Ablauf des Folgemonats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 555e Absatz 1 BGB).

Die beiden Sonderkündigungsrechte kann der Vertrag nicht ausschließen (§ 561 Absatz 2, § 555e Absatz 3 BGB). Beide wirken also auch, wenn ein Kündigungsverzicht die normale Kündigung sperrt.

Einen weiteren Ausweg öffnet die Untervermietung. Verweigert der Vermieter dir die Erlaubnis, die Wohnung einem bestimmten Untermieter zu überlassen, kannst du außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, also spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten, es sei denn, in der Person des Untermieters liegt ein wichtiger Grund vor (§ 540 Absatz 1 Satz 2, § 573d Absatz 2 BGB). Der Bundesgerichtshof hat dieses Kündigungsrecht in einem Fall anerkannt, in dem Mieter eines Hauses einen dreijährigen Kündigungsverzicht unterschrieben hatten und ihre Eltern als Untermieter benannten; es gilt auch, wenn der Untermieter die ganze Wohnung allein nutzen soll. Weißt du aber, dass der Benannte gar nicht mieten will, ist die Kündigung rechtsmissbräuchlich (Urteil vom 11. November 2009, VIII ZR 294/08).

Wer die doppelte Miete übernimmt

Ziehst du aus beruflichen Gründen um, kann die doppelte Miete als Werbungskosten zählen. Der Bundesfinanzhof erkennt sie zeitanteilig an: die Miete der neuen Wohnung bis zum Umzugstag und die der alten ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (Urteil vom 13. Juli 2011, VI R 2/11). Wann ein Umzug beruflich veranlasst ist und welche Kosten dazugehören, erklärt der Ratgeber Umzug steuerlich absetzen.

Beziehst du Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (bis Juni 2026 Bürgergeld), kann das Jobcenter im Umzugsmonat die Kosten beider Wohnungen übernehmen, wenn du in diesem Monat beide genutzt hast, beide Mieten angemessen sind und sich die Überschneidung nicht vermeiden ließ (Bundessozialgericht, Urteil vom 30. Oktober 2019, B 14 AS 2/19 R). Für eine Wohnung, die du nicht mehr oder noch nicht nutzt, brauchst du vorher eine Zusicherung (§ 22 Absatz 6 SGB II). Ob die Überschneidung vermeidbar war, prüft das Gericht unter anderem daran, ob du die Verträge zeitlich hättest abstimmen oder dem Vermieter einen Nachmieter anbieten können. Heb deshalb Absagen, Anfragen und Nachmieter-Versuche auf.

Privatsphäre-Einstellungen ändern
Angebotszähler mit Variation

Kostenloses und unverbindliches Angebot – wir geben Ihre Daten nicht weiter!

Cookie Consent mit Real Cookie Banner