Schwarzer Aktenordner, Notizblock und Schreiben liegen neben Kaffeetassen auf einem hellen Holztisch
Umzug ins Ausland

Lesedauer 13 Minuten

Private Krankenversicherung kündigen bei Umzug ins Ausland

In der EU läuft sie weiter, in Drittstaaten endet sie meist. Mit Rechner und Muster.

Wohin du ziehst, entscheidet über den Vertrag

Für deinen Vertrag zählt, wo du künftig deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, also nicht nur vorübergehend lebst. Die günstigere Regel gilt für die 27 EU-Staaten und die drei übrigen EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich gehören nicht dazu: Für die Regeln deiner PKV sind sie Drittstaaten wie die USA oder Thailand.

EU und EWR: Nach § 207 Abs. 3 VVG setzt sich der Vertrag fort, mit der Maßgabe, dass der Versicherer höchstens leistet, was er bei einem Aufenthalt in Deutschland zahlen müsste. Diese Regel steht im Gesetz, kein Versicherer darf sie zu deinem Nachteil ändern (§ 208 VVG). Liegen die Arzthonorare im Zielland über dem deutschen Niveau, bleibt die Differenz bei dir.

Drittstaaten: Hier endet die Krankheitskostenversicherung nach § 15 Abs. 3 MB/KK mit dem Wegzug, ohne dass du kündigen musst – es sei denn, du vereinbarst mit dem Versicherer eine Fortführung. Dafür darf er einen angemessenen Beitragszuschlag verlangen, und er muss sich laut PKV-Verband auf eine solche Vereinbarung nicht einlassen. Frag deshalb vor der Abreise. Ziehst du nur vorübergehend in einen Drittstaat, kannst du nach derselben Vorschrift verlangen, dass der Vertrag in eine Anwartschaft umgewandelt wird.

Die einzelnen Teile deines Vertrags folgen eigenen Regeln:

Übersicht

Was mit den Teilen deines Vertrags beim Wegzug passiert

VertragsteilUmzug in EU oder EWRUmzug in einen Drittstaat
Krankheitskostenversicherungläuft weiterendet ohne Vereinbarung
Krankentagegeldeingeschränktendet ohne Vereinbarung
Pflegepflichtversicherungendet ohne Vereinbarungendet ohne Vereinbarung
Zahn-, Pflege- und andere Zusatztarifeje nach Tarifje nach Tarif
Fundstelle§ 207 Abs. 3 VVG, § 1 Abs. 5 MB/KK, § 1 Abs. 8 MB/KT, § 15 Abs. 3 und 4 MB/PPV§ 15 Abs. 3 MB/KK, § 15 Abs. 1 Buchst. e MB/KT, § 15 Abs. 3 und 4 MB/PPV

Für Reisen vor dem Umzug, etwa zur Wohnungssuche, gilt dein Schutz in ganz Europa; außerhalb Europas besteht er im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts auch ohne besondere Vereinbarung (§ 1 Abs. 4 MB/KK).

Versicherungspflicht im Zielland klären

Ob du im neuen Land pflichtversichert wirst, regelt dessen Recht. Innerhalb der EU gilt als Grundregel: Wer in einem Mitgliedstaat angestellt oder selbstständig arbeitet, unterliegt den Rechtsvorschriften dieses Staats (Art. 11 Abs. 3 Buchst. a VO (EG) Nr. 883/2004). Wer nicht arbeitet, unterliegt grundsätzlich denen des Wohnstaats. Entsendet dich dein deutscher Arbeitgeber und dauert die Arbeit voraussichtlich höchstens 24 Monate, und löst du keinen anderen Entsandten ab, bleibt es beim deutschen Recht (Art. 12 Abs. 1).

Manche europäischen Staaten verlangen den Beitritt zu ihrem eigenen System; eine Ausnahme ist dort möglich, wenn du deine bestehende Krankenversicherung in Deutschland nachweist. Privatversicherte nutzen dafür das „Certificate of Entitlement“, einen Vordruck, den der PKV-Verband mit dem Bundesarbeitsministerium abgestimmt hat. Frag deinen Versicherer danach, bevor du dich im Zielland anmeldest.

Ein Beispiel aus Österreich: Arbeitnehmer mit einem Monatsverdienst über der Geringfügigkeitsgrenze, 2026 sind das 551,10 €, sind dort kranken-, unfall- und pensionsversichert. Mit einer Vollzeitstelle in Wien bist du dort also pflichtversichert, und der deutsche Vertrag läuft daneben weiter, bis du ihn beendest. In der Schweiz muss jede Person, die sich dort niederlässt, eine Krankenversicherung abschließen, jedes Familienmitglied einzeln. Bestimmte Personengruppen befreit die kantonale Behörde auf Gesuch, wenn sie während der ganzen Geltungsdauer der Befreiung gleichwertig versichert sind. Wer in der Schweiz wohnt und zum Beispiel in Deutschland arbeitet, kann nach den europäischen Koordinierungsregeln stattdessen in Deutschland versicherungspflichtig sein.

Schließt du für einen anderen Drittstaat eine Reise- oder Expat-Versicherung ab, frag nach Wohnsitzvoraussetzungen, Höchstdauer, Heimataufenthalten und Vorerkrankungen.

Deutscher Wohnsitz und Abmeldung

Die Versicherungspflicht in Deutschland hängt am Wohnsitz: Jede Person mit Wohnsitz im Inland muss eine Krankheitskostenversicherung bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer haben, wenn sie nicht gesetzlich versichert ist oder eine andere Ausnahme greift (§ 193 Abs. 3 VVG). Eine Police eines ausländischen Versicherers ohne Zulassung in Deutschland erfüllt diese Pflicht nicht. Behältst du deine Wohnung in Deutschland und willst sie weiter nutzen, kann dein Wohnsitz hier fortbestehen, denn ein Wohnsitz kann an mehreren Orten zugleich bestehen (§ 7 Abs. 2 BGB) – dann läuft auch die Pflicht weiter.

Aus dieser Pflicht folgt die Sperre in § 205 Abs. 6 VVG: Erfüllt dein Vertrag die Versicherungspflicht, kannst du ihn nur kündigen, wenn du bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag abschließt, der diese Pflicht erfüllt – eine Police aus dem Zielland genügt also nicht. Wirksam wird die Kündigung erst, wenn du innerhalb von zwei Monaten nachweist, dass du dort ohne Unterbrechung versichert bist. Ziehst du ganz weg, endet mit dem Wohnsitz auch die Pflicht. Den Wegzug belegst du am einfachsten mit der Abmeldebestätigung der Meldebehörde. Was du außer der Krankenversicherung beim Wegzug abmelden musst, zeigt der Ratgeber Abmelden bei Umzug ins Ausland.

Kündigen, weiterlaufen lassen oder ruhen lassen

Welcher der drei Wege passt, hängt an zwei Fragen: Brauchst du den deutschen Vertrag im Zielland noch, und willst du irgendwann zurück?

Welcher Weg passt zu deinem Auslandsplan?

  1. Du ziehst in die EU oder den EWR und unterliegst dort keiner Pflichtversicherung.

    Weiterlaufen lassen

    Du zahlst den vollen Beitrag und behältst Tarif und Alterungsrückstellungen.

  2. Du bist im Zielland anderweitig versichert, willst aber zurückkommen.

    Anwartschaft

    Der Vertrag ruht: Du bekommst keine Leistungen und zahlst einen eigenen Anwartschaftsbeitrag, den dir der Versicherer nennt.

    Muster: Anwartschaft beantragen
  3. Du willst nicht zurückkommen, und der neue Schutz im Zielland steht fest.

    Kündigen

    Mit der Kündigung gehen die Alterungsrückstellungen aus deinem Vertrag verloren. Kehrst du doch zurück, prüft ein Versicherer deine Gesundheit neu und kann Risikozuschläge verlangen oder dich ablehnen, außer im Basistarif.

    Muster: Kündigung

Kleine oder große Anwartschaft

Die Anwartschaft hält dir den Weg zurück in deinen Tarif offen.

Gesetz

§ 204Absatz 5 VVG

Soweit die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben wird, hast du das Recht, einen gekündigten Vertrag als Anwartschaftsversicherung fortzuführen (§ 204 Abs. 5 VVG).

Das gilt für die private Vollversicherung, denn sie muss mit Alterungsrückstellungen kalkuliert sein (§ 146 Abs. 1 VAG).

Die kleine Anwartschaft erspart dir bei der Rückkehr eine neue Gesundheitsprüfung. Die große Anwartschaft bildet zusätzlich während der Ruhezeit Alterungsrückstellungen; dein Beitrag nach der Rückkehr richtet sich dann nach dem ursprünglichen Eintrittsalter. Die große kostet mehr, dafür ist der spätere Beitrag niedriger als nach der kleinen. Lass dir für beide Varianten den Monatsbeitrag nennen und dazu den Beitrag nach der Rückkehr; erst mit diesen vier Zahlen kannst du sauber vergleichen.

Zurück nach Deutschland

Mit Anwartschaft meldest du dem Versicherer deine Rückkehr und den Tag, ab dem der volle Schutz wieder laufen soll; eine Gesundheitsprüfung entfällt. Bis wann du die Rückkehr melden musst, steht in deinem Anwartschaftstarif.

Ohne Anwartschaft brauchst du einen neuen Vertrag, sobald du wieder einen Wohnsitz in Deutschland hast und nicht gesetzlich versichert bist. Beantrage ihn innerhalb eines Monats. Wer später kommt, zahlt einen einmaligen Prämienzuschlag: einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat ohne Versicherung, ab dem sechsten Monat ein Sechstel davon (§ 193 Abs. 4 VVG). Im Basistarif muss dich ein Versicherer aufnehmen, wenn du nicht gesetzlich versicherungspflichtig bist (§ 193 Abs. 5 VVG). Ob du stattdessen gesetzlich versichert wirst, erklärt der Ratgeber zur Abmeldung bei der Krankenkasse.

Kündigungstermin und Form

Ordentlich kündigen kannst du zum Ende jedes Versicherungsjahres mit drei Monaten Frist (§ 205 Abs. 1 VVG); eine vereinbarte Mindestvertragsdauer geht vor. Ob dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, steht in deinen Vertragsunterlagen. Ist es das Kalenderjahr, muss die Kündigung zum 31. Dezember spätestens am 30. September beim Versicherer sein. Ziehst du am 1. November nach Amsterdam und kündigst erst im Oktober, endet der Vertrag deshalb erst am 31. Dezember des folgenden Jahres, wenn kein Sonderkündigungsrecht greift. Die Kündigung lässt sich auf einzelne Personen oder Tarife beschränken.

Kommt die Kündigung am 15. Oktober 2026 an und entspricht dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr, rechnest du so:

So rechnest du

  1. Nächstes Ende des VersicherungsjahresVersicherungsjahr = Kalenderjahr31.12.2026
  2. Kündigung dafür beim Versicherer bis31.12.2026 − 3 Monate30.09.2026
  3. Vertrag endet amZugang 15.10.2026 ist zu spät, also ein Jahr später31.12.2027

Beginnt dein Versicherungsjahr in einem anderen Monat, wählst du ihn im Rechner aus. Eine Mindestvertragsdauer kennt der Rechner nicht; steht eine in deinem Vertrag, geht sie vor. Fällt der Tag, bis zu dem die Kündigung beim Versicherer sein muss, auf ein Wochenende oder einen Feiertag, sorg dafür, dass sie schon am letzten Werktag von Montag bis Freitag davor ankommt: Der 30. September 2028 ist ein Samstag, die Kündigung zum 31. Dezember 2028 sollte also bis Freitag, 29. September, da sein.

Nach § 16 MB/KK genügt die Textform, eine eigenhändige Unterschrift brauchst du also nicht. Schick die Kündigung trotzdem so, dass du den Zugang belegen kannst, und lass dir den Beendigungstermin bestätigen. Kündigst du auch für Partner oder Kinder, die in deinem Vertrag versichert sind, wird die Kündigung nur wirksam, wenn sie davon wissen; sie dürfen den Vertrag dann selbst fortführen (§ 207 Abs. 2 VVG). Lass volljährige Mitversicherte deshalb mit unterschreiben.

Pflichtversicherung im Zielland: rückwirkend kündigen?

Wirst du kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, darfst du nach § 205 Abs. 2 VVG binnen drei Monaten nach Eintritt der Pflicht rückwirkend zu diesem Tag kündigen. Ob eine Pflichtversicherung im Ausland dieses Recht auslöst, sagt der Gesetzestext nicht ausdrücklich. Die Musterbedingungen nennen in § 13 Abs. 3 MB/KK nur die gesetzliche Krankenversicherung, dürfen § 205 VVG aber nicht zu deinem Nachteil einschränken (§ 208 VVG). Nimmst du etwa eine Stelle in Wien an und wirst in Österreich pflichtversichert, kündige innerhalb der drei Monate unter Berufung auf § 205 Abs. 2 VVG, leg den Nachweis bei und erkläre hilfsweise die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Fordert der Versicherer den Nachweis in Textform an, hast du dafür zwei Monate Zeit. Sind die drei Monate verstrichen, kannst du nach demselben Absatz noch zum Ende des Monats kündigen, in dem du die Versicherungspflicht nachweist – dann ohne Rückwirkung.

Pflegeversicherung, Tagegeld und Zusatztarife

Die Pflegepflichtversicherung hat eigene Bedingungen und endet mit der Verlegung des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, auch in die EU, außer du triffst eine besondere Vereinbarung (§ 15 Abs. 3 und 4 MB/PPV). Stellst du den Antrag rechtzeitig, muss der Versicherer ihn annehmen. Dann zahlst du den vollen Beitrag, während die Leistungen im Ausland ruhen; nur das Pflegegeld läuft in EU, EWR und Schweiz weiter (§ 5 Abs. 1 MB/PPV). Die Alternative, eine Anwartschaft für die Pflegeversicherung, kannst du nur unmittelbar im Anschluss an ihr Ende abschließen.

Das Krankentagegeld ersetzt Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Ziehst du in die EU oder den EWR, zahlt es nur noch für akute Krankheiten oder Unfälle in diesem Staat und nur für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (§ 1 Abs. 8 MB/KT). Bei einem Umzug in einen Drittstaat endet es ohne Vereinbarung (§ 15 Abs. 1 Buchst. e MB/KT). Wiege ab, ob dir dieser Restschutz den vollen Beitrag wert ist; sonst kündige den Tarif einzeln.

Zahn-, Pflege- oder Krankenhauszusatztarife haben eigene Tarifbedingungen. Frag für jeden Tarif einzeln, ob er im Zielland weiterläuft und was er dort erstattet. Nicht jeder PKV-Vertrag deckt außerdem einen Rücktransport nach Deutschland ab; frag danach, wenn du den Vertrag weiterlaufen lässt.

Anfrage und Kündigung vorbereiten

Lege Versicherungsschein, Tarifbedingungen und spätere Vereinbarungen nebeneinander und übernimm Versicherungsnummer und Tarifnamen genau. Kennzeichne einen beantragten Anschlussvertrag als beantragt, nicht als bestätigt. Eine Antwort wie „Ausland ist versichert“ hilft dir nicht, solange Staat, Zeitraum und Tarif fehlen. Im Kündigungsmuster lässt du den Absatz zu § 205 Abs. 2 VVG weg, wenn du im Zielland nicht pflichtversichert bist. Die Übersicht für die Anfrage:

AngabeEintrag für deine Anfrage
Verträge und PersonenVersicherungsnummer, Tarife, mitversicherte Personen
Zielland und WohnsitzStaat, neue Anschrift, ob eine Wohnung in Deutschland bleibt
ZeitplanAuszug, Umzugstag, geplante Dauer, Rückkehrplan
ErwerbssituationArbeitgeber im Zielland, Entsendung, selbstständig, Studium oder Rente
Neuer SchutzTräger oder Versicherer, Beginn, bestätigt oder beantragt
Gewünschte AntwortFortführung mit Beitrag und Leistungen, Anwartschaft, Beendigungstermin

Muster: Wegzug melden und Anwartschaft beantragen

0 von 10 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Betreff: Wegzug ins Ausland – Versicherungsnummer Versicherungsnummer

Guten Tag,

ich verlege meinen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt am Umzugstag nach Staat. Meine Rückkehr nach Deutschland ist geplant zum Datum / noch offen. Im Zielland bin ich ab Beginn des neuen Schutzes über Träger oder Versicherer versichert.

Für die Tarife Tarifnamen beantrage ich ab dem Wegzug die Umwandlung in eine kleine / große Anwartschaftsversicherung. Bitte nennen Sie mir die Monatsbeiträge für die kleine und die große Anwartschaft sowie die Bedingungen der Wiederaufnahme.

Für die private Pflegepflichtversicherung beantrage ich Fortführung / Anwartschaft.

Bitte bestätigen Sie mir alle Änderungen schriftlich. Die Abmeldebestätigung reiche ich nach.

Mit freundlichen Grüßen

Name, Anschrift, Geburtsdatum

Muster: Kündigung beim Umzug in die EU

0 von 8 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Betreff: Kündigung – Versicherungsnummer Versicherungsnummer

Guten Tag,

hiermit kündige ich die Tarife Tarifnamen für mich / mich und Namen der Mitversicherten zum Ende des Versicherungsjahres, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Seit dem Beginn der Pflichtversicherung bin ich in Staat kraft Gesetzes krankenversichert. Vorrangig kündige ich deshalb nach § 205 Abs. 2 VVG rückwirkend zu diesem Tag; den Nachweis füge ich bei.

Mein Wohnsitz in Deutschland endet am Umzugstag, die Abmeldebestätigung liegt bei. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und den Beendigungstermin schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

Name, Unterschriften volljähriger Mitversicherter

Übergang ohne Lücke

Trag den letzten Tag des alten und den ersten Tag des neuen Schutzes in einen Kalender ein. In der EU läuft der deutsche Vertrag weiter, bis du ihn beendest; dort droht eher ein doppelter Beitrag als eine Lücke. In einem Drittstaat endet er mit dem Wegzug.

Ab dem Umzugstag laufen drei Fristen.

Drei Fristen rund um den UmzugstagGerechnet ab dem Umzugstag, wenn Auszug und Ankunft auf denselben Tag fallen – Zeitachse maßstabsgetreu.

Abmeldung bei der Meldebehörde

Abmelden musst du dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG).

Pflegepflichtversicherung fortführen

Den Antrag auf Fortführung der Pflegepflichtversicherung stellst du spätestens innerhalb eines Monats nach dem Wegzug.

Schweiz: Krankenversicherung abschließen

In der Schweiz versicherst du dich innerhalb von drei Monaten nach der Wohnsitznahme; der Schutz gilt dann rückwirkend, die Prämien ebenso.

Frist läuftschon möglich

Verschiebt sich der Umzugstermin, schick den neuen Zeitplan an beide Versicherer. Alle weiteren Aufgaben vor der Ausreise sammelt die Checkliste für den Umzug ins Ausland.

Kontrolle vor der Ausreise

0 von 6 erledigtAlles erledigt

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