Vor dem Umzug: Wohnung, Betreuung und Hundetasche
Kläre schon vor dem Mietvertrag, ob der Hund in die neue Wohnung darf. Ein Formularmietvertrag darf Hunde und Katzen nicht generell verbieten; ob die Haltung erlaubt ist, entscheidet eine Abwägung im Einzelfall, bei der auch die anderen Hausbewohner und die Nachbarn zählen (BGH, Urteil vom 20. März 2013 – VIII ZR 168/12). Lass dir die Zustimmung des Vermieters deshalb schriftlich geben, mit Rasse und Größe deines Hundes.
Liegt die neue Wohnung in Reichweite, nimm deinen Hund vorher ein- oder zweimal mit und geh dort eine ruhige Runde; so kennt er am Einzugstag schon einen Weg.
Bestimme für den Umzugstag eine Hauptperson und eine Vertretung für die Betreuung. Die Hauptperson trägt an diesem Tag nichts und kennt den Umgang mit deinem Hund. Findet die Betreuung an einem fremden Ort statt, macht ihr vorher eine Probe: Hund hinbringen, Ausstattung zeigen, gemeinsam die geplante Gassirunde gehen und besprechen, welchen Hunden ihr besser ausweicht. Auch ein Hundesitter oder eine Hundepension kommen infrage, nach einem Kennenlernen und einem Probetag; frag dort, welche Impfungen verlangt werden.
Pack eine beschriftete Hundetasche, die bei der Betreuungsperson bleibt und nicht zwischen den Kartons verschwindet:
Bereitlegen
- Gewohntes Futterfür zwei Tage, Näpfe und Wasser
- Leine und GeschirrKotbeutel
- Vertraute Deckeund ein Handtuch
- Medikamenteund den EU-Heimtierausweis
- Zettelmit deiner Handynummer und der Nummer der Tierarztpraxis
Das Körbchen bleibt bis zuletzt an seinem Platz. Hat dein Hund Vorerkrankungen oder wird ihm beim Autofahren übel, besprich mit der Tierarztpraxis die Strecke, die Pausen und eine mögliche Behandlung. Zieht noch eine Katze mit um, hilft der Ratgeber Umzug mit Katze, bei Kleintieren der Ratgeber zum Umzug mit Tieren.
Betreuungsplan zum Ausfüllen
Trag Namen, Orte und die gewohnten Gassizeiten ein und richte die Zeiten nach deinem Hund und dem Ablauf des Tages.
| Phase | Wer übernimmt? | Wo bleibt der Hund? | Was liegt griffbereit? | Gassirunde und Übergabe |
|---|---|---|---|---|
| Vor Ankunft der Helfer | Name, Telefon | Vertrauter Betreuungsort oder vorbereitetes Zimmer | Hundetasche, Decke, Wasser | Gewohnte Morgenrunde um Uhrzeit; Übergabe durch Name |
| Ausräumen und Beladen | Name; Vertretung: Name | Betreuungsort außerhalb der Tragewege | Näpfe, Futter, Leine, Kotbeutel | Runde um Uhrzeit; bei Verzögerung übernimmt Name |
| Fahrt zur neuen Wohnung | Fahrer; Begleitung: Name | Gesicherter Platz im Auto | Wasser, Napf, Leine, Handtuch | Pause bei Ort; Übergabe erst nach Rückmeldung vom Ziel |
| Entladen und Möbelaufbau | Name | Betreuungsort oder vorbereitetes ruhiges Zimmer | Körbchen, Wasser, Hundetasche | Kurze Runde mit Name; keine Übergabe mitten im Tragebetrieb |
| Erster Abend und folgende Tage | Name; Vertretung: Name | Fester Ruheplatz in der neuen Wohnung | Gewohnte Ausstattung | Gassizeiten: Zeiten; Betreuung bei Abwesenheit: Name |
Umzugstag: Hund abseits der Tragewege
Es gibt zwei sichere Lösungen; entscheidend ist, dass der Hund nie zwischen offenen Türen und Tragewegen unterwegs ist.
Bei der Betreuungsperson
Bring deinen Hund vor dem Eintreffen der Helfer zu seiner Betreuungsperson. Dort bleibt er auch während des Entladens, wenn die Betreuung so lange möglich ist.
Wann die Betreuung endet
- Vereinbare als Ende einen konkreten Zustand: Die Haustür bleibt wieder geschlossen, die Tragewege sind frei und der Ruheplatz ist eingerichtet.
- Ein geplanter Feierabend allein ist kein verlässlicher Übergabezeitpunkt, wenn der Möbelaufbau länger dauert.
In einem Zimmer der Wohnung
Bleibt dein Hund in der Wohnung, richte ein ausreichend großes Zimmer abseits der Arbeitswege ein. Räume es zuerst leer, lege Decke und Näpfe hinein und halte die Tür geschlossen.
Absprachen für das Zimmer
- Die Bezugsperson bleibt bei ihm, wenn er sich getrennt von dir nicht beruhigt.
- Ein Zettel „Hund im Zimmer – Tür geschlossen halten“ ergänzt die Absprache mit allen Helfern.
- Muss dieses Zimmer ebenfalls ausgeräumt werden, verlegt die Betreuung den Hund vorher an den vereinbarten Ersatzort.
Die geschlossene Transportbox ist kein Aufenthaltsort für den Umzugstag: Außerhalb einer Fahrt nennen Fachleute eine halbe Stunde als Orientierungswert dafür, wie lange ein Hund darin eingesperrt sein darf. Plane die Gassirunden nach dem bisherigen Tagesablauf; die betreuende Person trägt dabei nichts und sagt Bescheid, bevor sie mit dem Hund durch die offene Haustür geht. Ist es warm, geht ihr in den kühlen Morgen- und Abendstunden und meidet heißen Asphalt, an dem sich Hunde die Pfoten verbrennen können. Wie du den ganzen Umzugstag bei Hitze planst, steht unter Umzug bei Hitze.
Fahrt: Hund gesichert in Box oder Gurt
Im Auto fährt dein Hund in einer fixierten Transportbox oder mit einem dafür gebauten Rückhaltesystem am Brustgeschirr, nie lose auf dem Sitz und nie im Laderaum des Umzugswagens zwischen den Möbeln. Die Box passt, wenn er darin aufrecht stehen und sitzen, sich umdrehen und ausgestreckt auf der Seite liegen kann. Gurtsysteme montierst du nach der Anleitung des Herstellers, beschädigte Teile ersetzt du. Wer fährt, ist dafür verantwortlich, dass Tiere Sicht und Gehör nicht beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit durch Ladung und Besetzung nicht leidet (§ 23 Abs. 1 StVO).
Eine neue Box übst du vorher in kleinen Schritten mit Belohnung: erst offen im Wohnzimmer, dann einige Minuten mit geschlossener Tür, dann eine kurze Probefahrt um den Block. Auf längeren Strecken planst du spätestens alle zwei Stunden eine Pause zum Trinken und Lösen, lüftest gut und achtest auf die wandernde Sonne; Sonnenblenden an den Seitenscheiben helfen. Setz den Hund erst kurz vor der Abfahrt ins Auto.
Starkes Hecheln, Erbrechen, Taumeln oder Krämpfe können auf einen Hitzschlag hindeuten: Bring den Hund sofort in den Schatten, kühl ihn und fahr zur Tierarztpraxis, auch wenn er sich zu erholen scheint.
Ohne Auto, etwa bei einem Umzug ohne Auto innerhalb Berlins, fährt dein Hund in Bus und Bahn des VBB nur angeleint und mit Maulkorb; kleine Hunde dürfen stattdessen in einer geeigneten Box mitfahren und brauchen dann keinen Fahrschein. Für jeden anderen Hund brauchst du einen Fahrschein zum Ermäßigungstarif; mit Zeitkarte, Tageskarte oder 24-Stunden-Karte fährt ein Hund kostenlos mit.
Ankommen: Ruheplatz und erste Wege
Bevor dein Hund hineinkommt, gehst du einmal durch die Wohnung: Balkontür und Fenster zu, Treppen und offene Kellerabgänge gesichert, Kabel, Putzmittel, Schrauben und giftige Zimmerpflanzen außer Reichweite. Die Wohnungstür bleibt zu, solange noch getragen wird.
Richte das Körbchen in einer ruhigen Ecke außerhalb der Laufwege ein, die auch nach dem Auspacken sein Platz bleiben kann. Stell Wasser bereit und lass ihn mit seiner Bezugsperson die zugänglichen Räume erkunden; du musst ihm nicht sofort jedes Zimmer zeigen. Vertraute Decke, Näpfe und Spielzeug bleiben in Gebrauch, auch wenn sie nicht zur neuen Einrichtung passen.
Füttere zur gewohnten Zeit, geh die üblichen Gassirunden zur gewohnten Uhrzeit und lass den Schlafplatz da, wo er bisher war, also bei dir oder außerhalb deines Schlafzimmers. Verschiebe Besuch und größere Umbauten, bis der Alltag wieder überschaubar ist. Musst du gleich wieder zur Arbeit, plane die Betreuung auch für diese Stunden ein.
Draußen beginnst du mit einer ruhigen Strecke an der Leine, etwa einer Nebenstraße mit Grünstreifen statt der belebten Einkaufsstraße. Bis dein Hund den Weg nach Hause kennt, bleibt er draußen angeleint. Das Alleinbleiben übst du in der neuen Wohnung neu: erst kurz aus dem Raum, dann kurz aus der Wohnung. Bellt er oder wird unruhig, verkürze den nächsten Versuch und organisiere für längere Abwesenheiten Betreuung. Wie schnell es weitergeht, entscheidet sein Verhalten, nicht eine feste Frist:
Vom ersten Abend bis zum Alleinbleiben
Zum Ankommen
Ruheplatz einrichten, vertraute Abläufe übernehmen und eine einfache Gassistrecke wählen.
Bei den nächsten Runden
Den bekannten Weg wiederholen, dann einen einzelnen neuen Abschnitt ergänzen.
Betreuung, bis es klappt
Vor längerer Abwesenheit
Kurze Trennungen erproben und Betreuung festlegen, solange diese noch nicht funktionieren.
Adresse, Register und Hundesteuer ändern
Ist dein Hund in einem Haustierregister wie TASSO oder FINDEFIX eingetragen, änderst du dort Anschrift und Handynummer, am besten schon vor dem Umzugstag: Nur mit aktuellen Daten kann ein entlaufener Hund zu dir zurückgebracht werden. Der Chip selbst bleibt, wie er ist. Ans Halsband gehört ein Anhänger mit der neuen Adresse und deiner Handynummer; bestell ihn vor dem Umzug. Sag außerdem Hundehaftpflichtversicherung, Tierarztpraxis und Hundeschule die neue Anschrift.
Ziehst du in eine andere Gemeinde, meldest du den Hund am alten Ort steuerlich ab und am neuen an; Frist und Weg stehen in der jeweiligen Hundesteuersatzung. Manche Länder führen zusätzlich ein eigenes Hunderegister.
Irrtum
„Der Hund ist gechippt und bei TASSO registriert, damit ist er überall gemeldet.“
Richtig
Ein Eintrag im Haustierregister ersetzt diese Meldungen nicht: In Berlin etwa verlangt das Hundegesetz die Anmeldung im zentralen Register des Landes (§ 13 HundeG).
Fristen, Gebühren und Befreiungen im Einzelnen stehen im Ratgeber Hund ummelden.
Mit Hund in Berlin: Leine und Freilauf
In Berlin gehört dein Hund außerhalb des eingefriedeten Grundstücks, auf dem er lebt, an die Leine, in Mehrfamilienhäusern schon vor der Wohnungstür (§ 28 Abs. 1 HundeG). Im Mehrfamilienhaus muss er schon außerhalb der Wohnung, sonst außerhalb des eingefriedeten Grundstücks ein Halsband oder Brustgeschirr mit deinem Namen und deiner Anschrift tragen (§ 12 Abs. 2 HundeG). Wo er wie laufen darf:
Übersicht
Wie frei dein Hund in Berlin laufen darf
| Ort oder Lage | Ohne Sachkundebescheinigung | Mit Sachkundebescheinigung |
|---|---|---|
| Straßen und Plätze | Leine | frei |
| Parks, Wald, Kleingärten, Sport- und Campingplätze | Leine | Leine |
| Ausgewiesene Hundeauslaufgebiete | frei | frei |
| Treppenhaus, Aufzug, Keller, Hof im Mehrfamilienhaus | kurze Leine | kurze Leine |
| Bus, Bahn, Haltestellen, Fußgängerzonen | kurze Leine | kurze Leine |
| Läufige Hündin auf Straßen und Plätzen | Leine | Leine |
Ohne Leine: Sachkundebescheinigung und Althunde
Ohne Leine darfst du deinen Hund führen, wenn dir das Ordnungsamt deines Bezirks eine Sachkundebescheinigung ausgestellt hat und für den Hund kein Leinenzwang angeordnet ist; die Bescheinigung hast du dabei (§ 29 Abs. 1 HundeG). Sachkundig ist unter anderem, wer die Sachkundeprüfung bestanden hat, wessen Sachkunde eine Behörde eines anderen Bundeslandes anerkannt hat oder wer in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund gehalten hat (§ 6 Abs. 2 HundeG). Für die Bescheinigung nennt Service Berlin mindestens 41 € nach bestandener Prüfung und mindestens 61,50 € über Haltungsjahre oder anerkannte Sachkunde aus einem anderen Bundesland; beantragst du mit ihr die Befreiung von der Leinenpflicht, wird nach Aufwand abgerechnet, 20,50 € je angefangene Viertelstunde und höchstens 164 €. Für Pit-Bull, American Staffordshire Terrier, Bullterrier und ihre Kreuzungen gelten eigene Regeln mit Anzeigepflicht und besonderer Leinenpflicht.
Hast du deinen Hund schon vor dem 22. Juli 2016 gehalten, gilt die allgemeine Leinenpflicht für ihn auch ohne Bescheinigung nicht, solange kein Leinenzwang angeordnet ist; als Nachweis reichen etwa Haftpflichtpolice, Steuerbescheid oder der Eintrag im Heimtierausweis. Er darf dann laufen wie ein Hund mit Sachkundebescheinigung und hat dieselben Grenzen (§ 28 Abs. 2 HundeG).
Kurze Leine, Parks und Auslaufgebiete
Die kurze Leine ist höchstens einen Meter lang (§ 29 Abs. 4 HundeG). In Parks und Grünanlagen, im Wald, in Kleingärten und auf Sport- und Campingplätzen darf die Leine höchstens zwei Meter lang sein, und dort hilft auch die Sachkundebescheinigung nicht, außer auf Flächen, die ausdrücklich als Auslauf ausgewiesen sind (§ 28 Abs. 4 und § 29 Abs. 2 HundeG). Im Auslaufgebiet muss dein Hund in deiner Nähe bleiben, sich jederzeit zurückrufen lassen und darf niemanden gefährden oder erheblich belästigen (§ 28 Abs. 3 HundeG). In Erholungsgebieten kann die Behörde einzelne Bereiche für Hunde sperren, erkennbar an Schildern an den Zugängen; auf Kinderspielplätze, in Badeanstalten, an Badestellen außer Hundebadestellen und auf gekennzeichnete Liegewiesen darf kein Hund mit (§ 15 HundeG).
