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Entfernungspauschale beim Umzug: alten und neuen Arbeitsweg richtig abrechnen

Umzug heißt getrennt rechnen, Fahrtage und Kilometer je Wohnung, neu 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Mit Rechner.

Umzugsjahr in zwei Zeiträume teilen

Die Einkommensteuer wird nach dem Kalenderjahr berechnet, dem Veranlagungszeitraum (§ 25 Absatz 1 EStG). Für das Jahr deines Umzugs legst du deshalb zwei Zeiträume an: vom 1. Januar bis zum letzten Arbeitstag, an dem du noch von der alten Wohnung losgefahren bist, und vom ersten Arbeitstag ab der neuen Wohnung bis zum 31. Dezember. Die Grenze setzt der erste Arbeitsweg von der neuen Adresse, nicht der Mietbeginn, die Schlüsselübergabe oder die Ummeldung. Ziehst du am letzten Juniwochenende um und fährst ab Montag von der neuen Wohnung ins Büro, beginnt dort der zweite Zeitraum.

Erste Tätigkeitsstätte bestimmen

Gerechnet wird der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Das ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der du dauerhaft zugeordnet bist (§ 9 Absatz 4 EStG). Die Zuordnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag und den Weisungen des Arbeitgebers. Fehlt sie, ist es die Einrichtung, an der du dauerhaft typischerweise jeden Arbeitstag, zwei volle Tage pro Woche oder mindestens ein Drittel deiner Arbeitszeit tätig sein sollst.

Zwei Wohnungen gleichzeitig

Hast du in den Wochen um den Umzug zwei Wohnungen, zählen Fahrten von der Wohnung, die weiter von der Arbeit entfernt ist, nur, wenn sie der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen ist und du sie nicht nur gelegentlich aufsuchst (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 6 EStG). Wie lange zwei Mieten nebeneinander laufen und was das kostet, zeigt der Ratgeber Doppelt Miete zahlen bei Umzug.

Fahrtage zählen

Zählt der Tag als Fahrtag?

Trifft zu

  • Die Pauschale gibt es für jeden Arbeitstag, an dem du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst, auch an einem Samstag.
  • Mit ihr sind Hin- und Rückweg abgegolten.

Trifft nicht zu

  • Urlaub, Krankheit, Dienstreisen und Tage ganz im Homeoffice zählen nicht.
  • Fährst du an einem Tag zweimal ins Büro, zählt der Tag trotzdem nur einmal.
  • Fallen Hin- und Rückfahrt auf verschiedene Arbeitstage, setzt du je Arbeitstag nur die Hälfte an.

Für die Homeoffice-Tage gibt es einen eigenen Betrag: 6 € je Kalendertag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufsuchst, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG, für Arbeitnehmer über § 9 Absatz 5 EStG). Steht dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, darfst du die Tagespauschale auch an Tagen ansetzen, an denen du zusätzlich ins Büro fährst.

Wie viele Fahrtage bei einer Fünf-Tage-Woche zusammenkommen, zeigt das Bundesfinanzministerium in seinen Beispielen zur Pauschale ab 2026: Für einen Arbeitsweg von 5 Kilometern nennt es 418 € im Jahr, das entspricht 220 Fahrtagen. Wer zwei Tage pro Woche zu Hause arbeitet, kommt entsprechend auf deutlich weniger. Zähle deshalb nach, statt zu schätzen: Kalender, Zeiterfassung und Urlaubsliste zeigen, an welchen Tagen du ins Büro gefahren bist.

Einfache Entfernung messen

Maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, und zwar unabhängig davon, ob du mit dem Auto, dem Rad oder der S-Bahn fährst. Eine längere Strecke darfst du nehmen, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und du sie regelmäßig fährst (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 4 EStG). Verkehrsgünstiger ist sie, wenn du die Arbeit auf ihr in der Regel schneller und pünktlicher erreichst. Speichere für beide Wohnungen die Route mit Start- und Zieladresse, am besten als Ausdruck aus dem Routenplaner.

Angesetzt werden nur volle Kilometer, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Aus 32,8 km werden 32 km, aus 6,4 km werden 6 km.

Irrtum

„Ich fahre jeden Tag 12 km, also setze ich 12 km an.“

Richtig

Es zählt nur die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg zusammen: Bei 6 km Arbeitsweg setzt du 6 km an, nicht 12.

Pauschale je Zeitraum berechnen

Welcher Kilometersatz gilt, hängt vom Steuerjahr ab, nicht vom Tag, an dem du die Erklärung abgibst:

Im Vergleich

Steuerjahre 2022 bis 2025

Ab Steuerjahr 2026

0,30 € für jeden der ersten 20 Kilometer

0,38 € für jeden vollen Kilometer ab dem ersten Kilometer

0,38 € für jeden weiteren vollen Kilometer

0,38 € auch ab dem 21. Kilometer

Ein Beispiel: Du arbeitest in einem Büro in Berlin-Mitte. Bis Ende Juni wohnst du im Berliner Umland, 32,8 km Straßenverbindung entfernt, und fährst an 100 Tagen mit dem Auto. Ab Juli wohnst du in Prenzlauer Berg, 6,4 km entfernt, und fährst an 95 Tagen. An 40 weiteren Tagen arbeitest du ganz zu Hause.

Beispiel: alter und neuer ArbeitswegFür die Anlage N der Steuererklärung brauchst du je Wohnung genau die Werte deiner Aufstellung: Entfernung und Fahrtage.
bis Ende Juni32,8 kmab Juli6,4 kmBerliner UmlandPrenzlauer BergBerlin-Mittebis Ende Juni32,8 kmab Juli6,4 kmBerliner UmlandPrenzlauerBergBerlin-Mitte

So rechnest du

  1. Alte Wohnung, Januar bis Juni100 Fahrtage × 32 km × 0,38 €1.216,00 €
  2. Neue Wohnung, Juli bis Dezember95 Fahrtage × 6 km × 0,38 €216,60 €
  3. Entfernungspauschale im Jahr1.216,00 € + 216,60 €1.432,60 €

Dieselben Wege nach den Sätzen bis 2025 ergeben weniger: 100 × (20 × 0,30 € + 12 × 0,38 €) = 1.056,00 € für die alte und 95 × 6 × 0,30 € = 171,00 € für die neue Strecke, zusammen 1.227,00 €. Den höheren Satz darfst du dabei nicht auf die ganze Strecke anwenden; er gilt erst ab dem 21. Kilometer, und das für jeden Arbeitsweg getrennt.

Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt. Mehr darfst du ansetzen, soweit du ein eigenes oder dir zur Nutzung überlassenes Auto fährst; wer nur mitfährt, Rad oder Bahn fährt, bleibt bei der Pauschale an die 4.500 € gebunden (§ 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 EStG). Der Umzug bringt keinen zweiten Höchstbetrag, die Grenze gilt für das ganze Kalenderjahr.

Steuerersparnis erst über dem Pauschbetrag

Die Entfernungspauschale wird nicht ausgezahlt, sondern gehört zu deinen Werbungskosten. Ohne Nachweis berücksichtigt das Finanzamt ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a EStG). Erst was darüber liegt, senkt dein zu versteuerndes Einkommen. Wie viel Steuer du sparst, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab und lässt sich aus Kilometern und Fahrtagen allein nicht ablesen. Im Beispiel:

Zahlen im Vergleich

Werbungskosten im Beispiel neben dem Pauschbetrag

Euro im Jahr

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230,00 €
  • Arbeitswege nach den Sätzen bis 20251.227,00 €
  • Arbeitswege nach den Sätzen ab 20261.432,60 €
  • Arbeitswege ab 2026 plus 40 Homeoffice-Tage zu je 6 €1.672,60 €

Nach den alten Sätzen hätten die Arbeitswege allein den Pauschbetrag nicht erreicht. Ab 2026 liegen sie 202,60 € darüber, mit den Homeoffice-Tagen 442,60 €; weitere Werbungskosten wie Arbeitsmittel oder ein beruflich veranlasster Umzug kommen hinzu.

Ziehst du näher an die Arbeit, kann der Umzug selbst beruflich veranlasst sein. Das Finanzamt nimmt das an, wenn sich die Dauer deiner täglichen Hin- und Rückfahrt insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzt; private Gründe wie mehr Platz für ein Kind sind dann unbeachtlich. Die Umzugskosten zählen in diesem Fall ebenfalls als Werbungskosten, mehr dazu im Ratgeber Umzug steuerlich absetzen.

Bus und Bahn: Ticketkosten gegen die Pauschale

Fährst du mit Bus und Bahn, vergleichst du am Jahresende: Sind deine Ticketkosten höher als die gesamte Entfernungspauschale des Jahres, darfst du den übersteigenden Betrag zusätzlich ansetzen (§ 9 Absatz 2 Satz 2 EStG). Im Umzugsjahr zählt dabei die Pauschale beider Wege zusammen. Das Bundesfinanzministerium rechnet genau diesen Fall vor: bis September mit dem eigenen Auto 80 km zur Arbeit, nach dem Umzug 5 km mit dem Bus – die 210 € für den Bus liegen unter der Pauschale des ganzen Jahres, es bleibt bei der Pauschale. Fährst du im Beispiel oben ab Juli mit dem Deutschlandticket, kosten sechs Monate im VBB 6 × 63 € = 378 € (Stand: Oktober 2026) und liegen weit unter 1.432,60 €.

Anders, wenn du das ganze Jahr mit dem Ticket 6 km zur Arbeit fährst: 756 € für das Ticket stehen 501,60 € Pauschale an 220 Fahrtagen gegenüber, die Differenz von 254,40 € setzt du zusätzlich an; heb dafür die Abo-Rechnungen auf. Zahlt dein Arbeitgeber das Ticket steuerfrei oder gibt er einen steuerfreien Zuschuss, mindert das deine abziehbare Pauschale (§ 3 Nummer 15 Satz 3 EStG).

Wenig Einkommen: Mobilitätsprämie

Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag, 2026 sind das 12.348 €, läuft der Abzug ins Leere. Dann kannst du zusätzlich eine Mobilitätsprämie beanspruchen: 14 Prozent der Pauschale für die Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer, begrenzt auf den Betrag, um den dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, und nur soweit deine Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen (§ 101 EStG). Laut Bundesfinanzministerium ist die Befristung aufgehoben, die Prämie gibt es auch nach 2026.

Jobwechsel, Fahrgemeinschaft, Zweitwohnung

Die Rechnung oben passt, wenn du eine erste Tätigkeitsstätte hast, nacheinander in zwei Wohnungen lebst und am selben Tag hin- und zurückfährst. Wechselst du im selben Jahr auch den Arbeitsplatz, brauchst du für jede Kombination aus Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen eigenen Zeitraum; liegen Jobwechsel und Umzug auf verschiedenen Tagen, sind es drei.

Fährst du in einer Fahrgemeinschaft, setzt jeder Teilnehmer die Pauschale für seine eigene Entfernung an; Umwege zum Abholen der Mitfahrer zählen nicht mit. Für die Tage, an denen du nicht dein eigenes Auto einsetzt, gilt die Grenze von 4.500 €. Nach einem Umzug in die Stadt kann sich genau das ändern: Steigst du vom eigenen Auto auf Bahn oder Rad um, gilt für die Pauschale dieser Tage die Höchstgrenze. In diesen Fällen gilt außerdem etwas anderes:

SituationWas gilt
Teils Auto, teils Bahn, etwa Park and RideDie Entfernung wird in Teilstrecken je Verkehrsmittel aufgeteilt; nur für die Autostrecke gilt die Grenze von 4.500 € nicht.
Mehrere Arbeitsverhältnisse mit verschiedenen ersten TätigkeitsstättenKehrst du zwischendurch nach Hause zurück, zählt jeder Weg einzeln.
Zweitwohnung am Arbeitsort, dein Hausstand bleibt am alten OrtDoppelte Haushaltsführung: eine Familienheimfahrt pro Woche mit 0,38 € je Entfernungskilometer ab 2026, dazu Unterkunftskosten bis 1.000 € im Monat.
Grad der Behinderung ab 70, oder ab 50 mit erheblich beeinträchtigter Bewegungsfähigkeit im StraßenverkehrStatt der Pauschale die angefallenen Kosten; die Voraussetzungen belegst du mit amtlichen Unterlagen.
Keine erste Tätigkeitsstätte, aber ein fester Treffpunkt oder ein weiträumiges TätigkeitsgebietFahrten zu dem Ort, den du nach Weisung des Arbeitgebers typischerweise jeden Arbeitstag aufsuchst, oder zum nächstgelegenen Zugang des Gebiets werden wie Wege zur ersten Tätigkeitsstätte behandelt.

Ziehst du wegen eines neuen Jobs um und behältst vorübergehend die alte Wohnung, lohnt der Blick in den Ratgeber Umzug wegen Arbeit.

Steuererklärung: Anlage N und Finanzamt

Für die Anlage N der Steuererklärung brauchst du je Wohnung genau die Werte deiner Aufstellung: Entfernung und Fahrtage. Bewahre sie zusammen mit den Routen auf, falls das Finanzamt nachfragt.

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