Aufgeweichte, heruntergebrochene Deckenverkleidung mit braunen Wasserflecken nach einem Wasserschaden
Versicherung

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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt bei welcher Ursache?

Welche Versicherung zahlt – Wohngebäude, Hausrat, Haftpflicht oder Elementar. Mit Übersicht nach Ursache und Sonderfällen wie Abwasser.

Wer bei welcher Ursache zahlt

Bei einem Wasserschaden kommen vier Versicherungen infrage: die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers für das Gebäude mit allem, was fest eingebaut ist, die Hausratversicherung für deine Sachen, der Elementarschutz als Zusatz zu beiden und die Haftpflichtversicherung dessen, der den Schaden verursacht hat.

Welche greift, entscheidet die Ursache. Die Tabelle folgt den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV für Wohngebäude und Hausrat (VGB 2022 und VHB 2022, Stand Juni 2026) und für die Privathaftpflicht (AVB PHV, Stand Mai 2020). Musterbedingungen sind unverbindliche Vorlagen; dein Vertrag kann mehr oder weniger abdecken. „Bedingt“ heißt: nur unter einer Voraussetzung, die im Abschnitt dazu steht. Ein Strich heißt: kommt hier nicht infrage.

Übersicht

Welche Versicherung bei welcher Ursache zahlt

UrsacheWohngebäudeHausratElementarschutzHaftpflicht des Verursachers
Rohr in Wand oder Boden brichtjaja–bedingt
Schlauch der Wasch- oder Spülmaschine platztjaja–bedingt
Badewanne läuft überbedingtbedingt–bedingt
Aquarium oder Wasserbett läuft ausjabedingt–bedingt
Wasser dringt durch eine undichte Silikonfuge an Dusche oder Wanneneinnein–bedingt
Regenfallrohr im Haus wird undichtjaja–bedingt
Abwasserrohr unter der Bodenplatte oder im Garten bricht: Reparatur des Rohrsnein–––
Regen dringt durch undichtes Dach, Fenster oder Fallrohr außenneinneinnein–
Sturm deckt das Dach ab, Regen dringt einjaja––
Starkregen überflutet das Grundstückneinneinja–
Rückstau aus dem Kanal nach Regenneinneinbedingt–
Grundwasser drückt durch Wand oder Bodenplatte, nichts überflutetneinneinnein–
Grundwasser steigt nach Regen oder Hochwasser an die Oberfläche und überflutet das Grundstückneinneinja–

Leitungswasser: Wohngebäude oder Hausrat

Für Leitungswasser zahlen beide Grundversicherungen nebeneinander. Leitungswasser ist nach den Musterbedingungen Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:

  • Rohren der Wasserversorgung, also Zu- und Ableitungen, und damit verbundenen Schläuchen
  • Einrichtungen, die an diese Rohre angeschlossen sind, etwa Waschmaschine, Spüle oder Dusche
  • Heizungs- und Klimaanlagen
  • Wasserlösch- und Berieselungsanlagen wie Sprinkler
  • Wasserbetten und Aquarien

Dazu zählen Wasserdampf und Wasser aus Regenrohren, die innerhalb des Gebäudes verlaufen (VGB A 4.2, VHB A 5.2). Nicht versichert sind Schäden durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und Hausfäulepilze sowie durch Grundwasser, Gewässer, Überschwemmung, Witterungsniederschläge und einen dadurch ausgelösten Rückstau (VGB A 4.5, VHB A 5.4).

Irrtum

„Die Versicherung zahlt nur, wenn das Wasser plötzlich austritt.“

Richtig

Eine Voraussetzung wie „plötzlich“ kennt diese Definition nicht. Auch ein Leck, das wochenlang unbemerkt in die Wand tropft, ist Leitungswasser.

Kritisch wird es erst, wenn du davon wusstest und nichts getan hast: Eigentümer müssen wasserführende Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand halten und Mängel unverzüglich beseitigen (VGB A 20.1.1), und wer das grob fahrlässig versäumt, muss mit einer Kürzung rechnen, soweit das Versäumnis den Schaden verursacht oder vergrößert hat (§ 28 Abs. 2 und 3 VVG). Für eine übergelaufene Badewanne gibt es kein Urteil des Bundesgerichtshofs; nach dem Wortlaut spricht viel für Leitungswasser, weil die Wanne über den Abfluss mit den Rohren verbunden ist. Hast du sie unbeaufsichtigt volllaufen lassen, darf der Versicherer kürzen, wenn er dir grobe Fahrlässigkeit nachweist (§ 81 Abs. 2 VVG).

Wohngebäudeversicherung: das Haus und alles fest Eingebaute

Die Wohngebäudeversicherung zahlt für das Gebäude und seine fest eingefügten Bestandteile: Wände, Decken, Estrich, fest verlegte Böden und Fliesen, auch Einbauküchen, die eigens für das Gebäude gefertigt und aufwendig eingepasst wurden (VGB A 7.2). Bei beschädigten Teilen ersetzt sie die Reparaturkosten, bei zerstörten die Kosten, sie in gleicher Art und Güte neu herzustellen (A 17.1). Dazu kommen Kosten für Aufräumen und Abbruch, für das Bewegen und Schützen anderer Sachen und für das verlorene Wasser, jeweils bis zum vereinbarten Betrag (A 11). Wird die selbst bewohnte Wohnung unbewohnbar, ersetzt sie den ortsüblichen Mietwert für eine vereinbarte Zahl von Monaten und ein Hotel nur, soweit es teurer ist und keine andere Versicherung wie die Hausratversicherung dafür aufkommt; einem Vermieter ersetzt sie den Mietausfall, wenn die Mieter zu Recht weniger zahlen (A 11.2.4, A 12).

Außerdem zahlt sie den Bruch der Rohre selbst: innerhalb des Gebäudes einschließlich der Bodenplatte bei Wasser-, Heizungs- und Regenrohren, außerhalb nur bei Zuleitungen der Wasserversorgung und Heizungsrohren (A 4.3, A 4.4). Rohre unterhalb der Bodenplatte sind nur versichert, wenn das vereinbart ist. An Waschbecken, Toiletten, Armaturen und Heizkörpern ersetzt sie Frostschäden, andere Brüche nicht.

Hausratversicherung: deine Sachen

Die Hausratversicherung zahlt für alles, was deinem Haushalt zur privaten Nutzung dient, von Sofa und Teppich bis zu Kleidung, Laptop und Vorräten (VHB A 8.1). Als Mieter gehören auch Einbauten dazu, die du auf deine Kosten angeschafft oder übernommen hast und für die du damit das Risiko trägst, etwa die eigene Einbauküche (A 8.3.1); ersetzt du nur etwas, das der Vermieter eingebaut hatte, gehört auch das neue Stück nicht dazu (A 9.1.2). Ersetzt wird der Neuwert, also was Sachen gleicher Art und Güte neu kosten, bei Beschädigung die Reparatur (A 14.1.1, A 17.1).

Für Mieter und Wohnungseigentümer übernimmt sie nach einem Leitungswasserschaden auch die Reparatur von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten in der Wohnung (A 13.2.8). Ist die Wohnung unbewohnbar, zahlt sie Hotel sowie Transport und Lagerung deiner Möbel, jeweils für eine vereinbarte Zahl von Tagen (A 13.2.3, A 13.2.4). Gebäudeteile wie Estrich oder Heizkörper ersetzt sie nicht (A 9.1.1). Wie hoch deine Versicherungssumme sein sollte, steht im Ratgeber Hausratversicherung für Mieter.

Wem meldest du den Schaden?

Wer welche Versicherung einschaltet, hängt davon ab, wem Wohnung und Haus gehören.

  1. Mieter

    Melde den Schaden sofort dem Vermieter oder der Hausverwaltung, denn als Mieter musst du einen Mangel unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Den Schaden am Gebäude meldet der Vermieter seiner Wohngebäudeversicherung, deine beschädigten Sachen meldest du deiner Hausratversicherung.

  2. Wohnungseigentümer

    Den Schaden am Gebäude meldest du der Hausverwaltung, denn die Gemeinschaft versichert das gemeinschaftliche Eigentum (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). Deine Möbel und, nach einem Leitungswasserschaden, Böden, Anstriche und Tapeten in deiner Wohnung meldest du deiner Hausratversicherung.

  3. Hauseigentümer

    Den Gebäudeschaden meldest du deiner Wohngebäudeversicherung, die beschädigten Sachen deiner Hausratversicherung. Auch wenn beide beim selben Versicherer liegen, sind es zwei Verträge mit eigenen Bedingungen und eigener Selbstbeteiligung.

Wie es in der Mietwohnung weitergeht und wer die Trocknung bezahlt, erklärt der Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung. Ob du wegen nasser Wände oder lauter Trockner weniger Miete zahlen darfst, steht unter Mietminderung bei Wasserschaden.

Wenn ein anderer schuld ist: Privathaftpflicht

Die Privathaftpflicht zahlt nur, wenn ihr Versicherter dir gegenüber haftet, und dafür braucht es in aller Regel Verschulden: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum eines anderen verletzt, muss den Schaden ersetzen (§ 823 Abs. 1 BGB). Lässt der Nachbar über dir die Wanne überlaufen oder schließt er die Waschmaschine nicht richtig an, haftet er. Seine Versicherung prüft den Anspruch, wehrt unberechtigte Forderungen ab und stellt ihn von berechtigten frei (AVB PHV A1-4.1).

Platzt dagegen ein Rohr in seiner Wand, ohne dass er etwas falsch gemacht hat, haftet er in der Regel nicht, und seine Versicherung lehnt ab. Dann zahlen die Gebäudeversicherung des Hauses für das Gebäude und deine Hausratversicherung für deine Sachen. Eine Ausnahme gilt in Häusern mit Eigentumswohnungen: Kommt das Wasser aus Leitungen oder Geräten im Sondereigentum der anderen Wohnung, etwa aus einem geplatzten Schlauch, kann auch ohne Verschulden ein Ausgleichsanspruch bestehen, auch zwischen den Mietern der beiden Wohnungen (BGH, Urteil vom 25. Oktober 2013, V ZR 230/12). Ist die Schuldfrage offen, meldest du den Schaden deshalb zuerst deiner eigenen Hausratversicherung. Zahlt sie, gehen deine Ersatzansprüche gegen den Verursacher auf sie über, und sie holt sich das Geld selbst zurück (§ 86 Abs. 1 VVG). Gegen jemanden, mit dem du zusammenlebst, geht das nur bei Vorsatz (§ 86 Abs. 3 VVG).

Richtest du selbst als Mieter fahrlässig einen Wasserschaden in der gemieteten Wohnung an, deckt deine Privathaftpflicht Schäden an gemieteten Wohnräumen nach dem GDV-Muster bis zu einer eigenen Versicherungssumme. Ausgeschlossen sind dabei Abnutzung, Schäden an Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Glasschäden, gegen die du dich eigens versichern kannst, und Schäden infolge von Schimmelbildung (A1-6.6).

Starkregen, Rückstau, Hochwasser: nur mit Elementarschutz

Wasser, das von außen kommt, schließen Wohngebäude- und Hausratversicherung aus; dafür gibt es den Elementarschutz. Nach den Musterbedingungen kannst du ihn für das Gebäude nur zusätzlich zu Feuer, Leitungswasser oder Sturm und Hagel vereinbaren (VGB A 1), in der Hausratversicherung ist er ebenfalls ein Zusatz (VHB A 1.4.2). Ist die Musterklausel zur Wartezeit vereinbart, beginnt der Schutz erst nach der dort festgelegten Zahl von Wochen (Klausel PK 7762). Drei Begriffe entscheiden, ob er zahlt:

Begriffe

ÜberschwemmungVGB A 5.4.1
Überschwemmung ist die Überflutung des Grundstücks oder unmittelbar angrenzender Flächen wie Nachbargrundstücke, Straßen und Wege mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser, weil ein Gewässer über die Ufer tritt, weil es regnet oder weil deshalb Grundwasser an die Oberfläche steigt.
RückstauVGB A 5.4.2
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den Abflussrohren des Hauses ins Gebäude dringt, weil Regen oder ein Hochwasser den Kanal überlastet hat.
GrundwasserVGB A 5.5.3
Grundwasser, das nicht auf diesem Weg an die Oberfläche gedrungen ist, bleibt auch mit Elementarschutz ausgeschlossen.

So steht es in VGB A 5.4.1, A 5.4.2 und A 5.5.3, für den Hausrat gleichlautend in VHB A 6.4 und A 6.5. Starkregen allein reicht also nicht: Entscheidend ist, dass sich auf dem Grundstück oder unmittelbar daneben, etwa auf dem Nachbargrundstück oder der Straße, erhebliche Mengen Oberflächenwasser gesammelt haben oder dass das Wasser aus den Abflussrohren kam. Fotografiere bei Unwetter deshalb auch Hof, Garten und Straße.

Als Eigentümer musst du in rückstaugefährdeten Räumen, also unterhalb der Rückstauebene, Rückstausicherungen funktionsbereit und die Abflussleitungen auf dem Grundstück frei halten (VGB A 20.1.4). Verletzt du das grob fahrlässig, darf der Versicherer kürzen, bei Vorsatz die Leistung verweigern, jeweils nur, soweit die Verletzung für den Schaden ursächlich war (§ 28 Abs. 2 und 3 VVG). Deshalb steht der Rückstau in der Übersicht oben nur als „bedingt“. Was bei Wasser aus dem Erdreich zu tun ist, steht im Ratgeber Grundwasser im Keller, welche Naturgefahren der Elementarschutz sonst umfasst, unter Elementarschäden.

Sonderfälle: Abwasser, Aquarium, Dach und feuchte Wände

Abwasserrohr undicht oder gebrochen

Abwasserrohre sind die Ableitungen der Wasserversorgung. Wasser, das aus einem undichten oder gebrochenen Abflussrohr austritt, ist deshalb Leitungswasser (VGB A 4.2.1). Den Bruch des Rohrs selbst ersetzt die Wohngebäudeversicherung, wenn es innerhalb des Gebäudes einschließlich der Bodenplatte liegt. Den Bruch von Grundleitungen unter der Bodenplatte und von Abwasserrohren im Garten ersetzt sie nach dem Muster nicht, denn außerhalb des Gebäudes gilt der Schutz nur für Zuleitungen (A 4.3, A 4.4). Hat dein Haus alte Grundleitungen, frag deinen Versicherer, ob du sie dazu vereinbaren kannst.

Quillt Abwasser wegen einer Verstopfung im Haus aus Toilette oder Bodenablauf, ist das nach dem Wortlaut der Musterbedingungen ebenfalls Leitungswasser. Zum Elementarschutz gehört nur der Rückstau, den Regen oder Hochwasser ausgelöst hat. Die Rohrreinigung selbst zahlt die Gebäudeversicherung nur, wenn das zusätzlich vereinbart ist (Klausel PK 7167).

Aquarium und Wasserbett

Läuft ein Aquarium oder ein Wasserbett aus, ist das Leitungswasser: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Boden und Wände, die Hausratversicherung für Möbel und Teppiche (VGB A 4.2.5, VHB A 5.2.5). Fische gehören zwar zum Hausrat, Schäden am Inhalt des Aquariums, die entstehen, weil Wasser ausgelaufen ist, ersetzt die Hausratversicherung aber nicht (VHB A 8.3.8, A 5.4.8). Trifft das Wasser die Wohnung darunter, haftest du, wenn du fahrlässig warst, etwa weil du eine undichte Silikonnaht kanntest; dann zahlt deine Privathaftpflicht. Hat dein Hausratversicherer beim Abschluss nach Aquarium oder Wasserbett gefragt und schaffst du dir später eines an, kann das eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung sein (VHB A 23.1.1); melde es deshalb.

Undichtes Dach oder Dachfenster

Regen, der durch ein altes Dach oder ein Dachfenster mit spröder Dichtung läuft, ist Witterungsniederschlag und damit kein Leitungswasser (VGB A 4.5.3). Auch die Sturmversicherung zahlt nicht für Regen durch Fenster, Türen oder andere Öffnungen, die nicht ordnungsgemäß geschlossen waren. Anders, wenn ein Sturm ab Windstärke 8 Ziegel abreißt oder Hagel das Dachfenster zerschlägt: Dann ist der Regen, der durch diese neue Öffnung dringt, ein versicherter Folgeschaden, am Gebäude wie am Hausrat (VGB A 5.1, A 5.3.1, A 5.5.2, VHB A 6.3.1). Das Dach dicht zu halten, ist Sache des Eigentümers (VGB A 20.1.1); in der Mietwohnung muss der Vermieter es reparieren (§ 535 Abs. 1 BGB).

Regenfallrohr undicht, Wand feucht

Ein Fallrohr, das innerhalb des Gebäudes verläuft, ist versichert: Tritt dort Wasser aus, zahlt die Wohngebäudeversicherung den Wasserschaden und den Bruch des Rohrs (VGB A 4.2, A 4.3.1.4). Ein Fallrohr an der Fassade oder eine Dachrinne gehört nicht dazu. Läuft dort Regen in die Wand, ist das Witterungsniederschlag, und die Reparatur ist Instandhaltung.

Feuchte Wand ohne sichtbares Leck

Bei einer feuchten Wand hängt alles an der Ursache. Ein verdecktes Leck in einer Wasser- oder Heizungsleitung ist Leitungswasser. Wasser, das durch eine undichte Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand dringt, ist es nicht: Die Fuge ist keine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung, und die Liste der Quellen ist abschließend (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021, IV ZR 236/20, zu den fast wortgleichen VGB 2008). Undichte Fugen zu erneuern, zahlt deshalb keine Versicherung; das ist Instandhaltung, Sache des Eigentümers und in der Mietwohnung des Vermieters (§ 535 Abs. 1 BGB). Kondenswasser, falsches Lüften, eine undichte Fassade oder Feuchtigkeit aus dem Erdreich gehören zu keiner versicherten Gefahr. Melde den Verdacht auf ein Leck trotzdem sofort und frag nach dem weiteren Vorgehen, bevor du Wände öffnen lässt.

Badewanne oder Waschbecken beschädigt

Badewanne, Dusche und Waschbecken gehören zum Gebäude, nicht zum Hausrat (VHB A 9.1.1). Zum Hausrat zählen sie nur, wenn du sie als Mieter auf eigene Kosten eingebaut hast und sie nichts ersetzen, was der Vermieter eingebaut hatte (A 8.3.1, A 9.1.2). Bricht eine Wanne, ersetzt die Wohngebäudeversicherung das über die Gefahr Leitungswasser nur bei Frost (VGB A 4.3.2.1). Beschädigst du als Mieter die Wanne, etwa mit einem herabfallenden Spiegel, kann deine Privathaftpflicht das als Mietsachschaden übernehmen (AVB PHV A1-6.6).

Ohne Versicherung: was ein Wasserschaden kostet

Was ein Wasserschaden kostet, zeigen die Zahlen der Versicherer. Im Schnitt zahlten sie 2025 je Schaden:

Zahlen im Vergleich

Durchschnittlicher Schaden je Fall laut GDV

Euro je Schaden

  • Leitungswasser, Wohngebäudeversicherung4.669 €
  • Elementar, Wohngebäudeversicherung7.696 €
  • Leitungswasser, Hausratversicherung2.602 €
  • Elementar, Hausratversicherung4.068 €

Das sind Durchschnittswerte der Versicherer laut Statistik des GDV, Stand September 2026. Auf der Rechnung stehen Posten wie Leckortung, Öffnen und Schließen von Wand oder Boden, Trocknung mit Gerätemiete und Strom, Entsorgung, Malerarbeiten und neuer Bodenbelag.

Ohne Versicherung zahlt, wer den Schaden tragen muss. Als Eigentümer trägst du Reparatur, Trocknung und Entsorgung selbst. Als Mieter zahlst du deine eigenen Sachen, den Schaden am Gebäude aber muss der Vermieter beseitigen, weil er die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss (§ 535 Abs. 1 BGB), ob er versichert ist oder nicht. Hast du den Schaden selbst verschuldet, entfällt diese Pflicht, und du musst für ihn einstehen; deine Privathaftpflicht kann ihn als Mietsachschaden übernehmen. Warst du nur leicht fahrlässig und deckt eine Gebäudeversicherung den Schaden, deren Kosten du über die Nebenkosten mitträgst, muss der Vermieter diese in Anspruch nehmen und den Schaden beseitigen (BGH, Urteil vom 19. November 2014, VIII ZR 191/13). Hat jemand anderes den Schaden verschuldet, verlangst du den Ersatz von ihm (§ 823 Abs. 1 BGB).

Zahlst du Handwerker selbst, senkt das deine Einkommensteuer um 20 % der Arbeitskosten, höchstens um 1.200 € im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Du brauchst eine Rechnung und musst auf das Konto des Betriebs überweisen; Material zählt nicht mit, und Kosten, die bei einer vermieteten Wohnung Werbungskosten sind, sind ausgeschlossen (§ 35a Abs. 5 EStG). Was eine Versicherung erstattet oder voraussichtlich noch erstatten wird, darfst du nicht ansetzen (BMF-Schreiben zu § 35a, Rn. 41), und für Arbeiten, für die du einen steuerfreien öffentlichen Zuschuss oder einen zinsverbilligten Förderkredit nutzt, gibt es den Abzug gar nicht (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG). Beispiel: Stellt dir die Trocknungsfirma 1.500 € Arbeitskosten in Rechnung und zahlt keine Versicherung, sinkt deine Steuer um 300 €.

Schaden melden: Pflichten, Fristen und Geld

Den Versicherungsfall musst du dem Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem du davon erfahren hast (§ 30 Abs. 1 VVG). Eine Frist in Stunden nennt das Gesetz nicht; ruf am selben Tag an oder schreib eine E-Mail mit Versicherungsnummer, Datum, Ursache und ersten Fotos. Bis dahin hältst du den Schaden so klein wie möglich: Wasser abdrehen, Strom im betroffenen Bereich abschalten, ohne dafür durchs Wasser zu gehen, Sachen hochstellen, nasse Teppiche aufnehmen. Weisungen des Versicherers befolgst du, soweit sie zumutbar sind, und du holst sie ein, wenn die Umstände es erlauben (§ 82 Abs. 1 und 2 VVG).

Bei einem versicherten Schaden musst du die Kosten dafür nicht allein tragen.

Gesetz

§ 83Absatz 1 VVG

Was du dafür ausgibst, muss der Versicherer erstatten, auch wenn es erfolglos bleibt, soweit du es den Umständen nach für geboten halten durftest (§ 83 Abs. 1 VVG).

Dazu können die Pumpe aus dem Baumarkt, der Notdienst am Wochenende oder ein Bautrockner gehören; auf Verlangen muss der Versicherer den Betrag vorschießen.

Verletzt du die Pflicht, den Schaden zu mindern, vorsätzlich, kann er die Leistung verweigern, bei grober Fahrlässigkeit kürzen. Zahlen muss er trotzdem, soweit dein Fehler den Schaden nicht beeinflusst hat (§ 82 Abs. 3 und 4 VVG).

Fotografiere alle Schäden, bevor du aufräumst, markiere den Wasserstand und liste die beschädigten Sachen mit Alter und Kaufpreis auf. Wirf beschädigte Sachen erst weg, wenn der Versicherer sie freigegeben hat; geht es nicht anders, dokumentiere sie vorher genau (GDV-Muster, Allgemeiner Teil B3.3.2.2). Bewahre Belege für Pumpe, Strom und Handwerker auf.

Geld, Fristen und Abtretung

Prüft der Versicherer einen Monat nach deiner Meldung noch, ohne dass du die Verzögerung verschuldet hast, kannst du einen Abschlag in Höhe dessen verlangen, was er voraussichtlich mindestens zahlen muss (§ 14 Abs. 2 VVG). Deine Ansprüche verjähren in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind und du davon wusstest oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest wissen müssen (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB). Solange der Versicherer über einen angemeldeten Anspruch nicht in Textform entschieden hat, ist die Verjährung gehemmt (§ 15 VVG).

Viele Trocknungs- und Sanierungsfirmen bitten darum, dass du ihnen deinen Anspruch gegen den Versicherer abtrittst. Das ist grundsätzlich möglich (§ 398 BGB). Ein Abtretungsverbot in den Versicherungsbedingungen ist bei Verträgen, die seit dem 1. Oktober 2021 geschlossen wurden, für Geldansprüche unwirksam (§ 308 Nr. 9 BGB, Art. 229 § 60 EGBGB); ältere Verträge können die Abtretung wirksam ausschließen (§ 399 BGB). Die GDV-Musterbedingungen für Wohngebäude und Hausrat verbieten sie nicht; such in einem älteren Vertrag trotzdem nach dem Wort „Abtretung“. Bedenke: Du bleibst Auftraggeber und schuldest die vereinbarte Vergütung (§ 631 Abs. 1 BGB). Erlöschen würde deine Schuld nur, wenn ihr vereinbart, dass die Firma die Abtretung an Erfüllungs statt annimmt (§ 364 Abs. 1 BGB). Zahlt der Versicherer weniger, bleibt der Rest also an dir hängen.

Nach einem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen, bis einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (§ 92 VVG). Lehnt der Versicherer ab, ist der Versicherungsombudsmann eine kostenlose Schlichtungsstelle für Verbraucher, wenn der Versicherer dort Mitglied ist; bis 10.000 € ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend, bis 100.000 € gibt er eine Empfehlung, höhere Beschwerden nimmt er nicht an (VomVO § 2 Abs. 4, § 10, § 11, § 14).

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