Wie viel Minderung Gerichte bei Wasserschäden ansetzen
Eine verbindliche Minderungstabelle gibt es nicht. Das Gericht schätzt die Quote im Einzelfall nach § 287 ZPO und fragt, wie schwer der Mangel wiegt, wie stark er den Gebrauch der Wohnung beeinträchtigt und wie lange. Die Urteile unten zeigen die Spannbreite bei Wasserschäden, vom bloßen Deckenfleck bis zur unbewohnbaren Wohnung. Alle sind im Volltext veröffentlicht. Jede Quote gilt für den beschriebenen Fall, nicht als Tarif für deinen.
| Sachverhalt | Minderung | Gericht |
|---|---|---|
| Wasser tropfte zwei bis drei Stunden aus der Wohnung darüber; zurück blieb ein etwa 1 m langer Fleck an der Kinderzimmerdecke, eine eingeschränkte Nutzung des Zimmers war nicht dargelegt | keine | AG Charlottenburg, 19.12.2019, 230 C 79/19 |
| Wasserfleck an der Decke eines Zimmers und große Putzschäden in einer Vierzimmerwohnung, getrennt von Bauarbeiten im Haus bewertet | 8 %, als untere Grenze | AG Schöneberg, 08.02.2022, 17 C 96/21 |
| Unwetter: Wasser im Souterrain eines gemieteten Hauses mit rund 200 m², Einliegerwohnung und ein Kellerraum unbenutzbar, Bautrockner liefen Tag und Nacht und mussten mehrmals täglich geleert werden; die Hauptwohnung blieb trocken | 37 %: 28 % für die Einliegerwohnung, 4 % für den Kellerraum, 5 % für Lärm und Leeren der Trockner | LG Bonn, 12.11.2015, 6 S 5/15 |
| Wasserschaden im Bad: Dusche nicht nutzbar, Wände bis ins Schlafzimmer durchfeuchtet, Schimmel | 40 % | AG Paderborn, 29.06.2021, 54 C 20/21 |
| Wasserschaden in Bad und Küche, Wände großflächig durchfeuchtet, beidseits der Trennwand je rund 4 m² Schimmel | 60 %, verlangt hatte der Mieter nicht mehr; 100 % wären laut Gericht möglich gewesen | AG Tempelhof-Kreuzberg, 30.06.2011, 8 C 228/10 |
| Derselbe Paderborner Fall im August: Es wurde erneut getrocknet, die Mieter wohnten nur etwa eine Woche in der Wohnung, sonst beim Vater und im Hotel | 75 % | AG Paderborn, 29.06.2021, 54 C 20/21 |
| Einzimmerappartement mit Schimmel, zwei Trocknungsgeräte, alle Möbel von den Wänden abgerückt | 80 % | LG Köln, 29.03.2012, 1 S 176/11 |
| Große Teile von Decken, Wänden und Böden durchfeuchtet und verschimmelt, bei jedem Regen dringt neues Wasser ein | 100 % | AG Tempelhof-Kreuzberg, 02.05.2019, 16 C 289/18 |
Drei Dinge treiben die Quote nach oben. Fällt das Bad aus, wiegt das schwer: Das Amtsgericht Paderborn nennt die Nutzung des Badezimmers neben Schlafen und Wohnen einen wesentlichen Bestandteil des Gebrauchs einer Wohnung, und nach dem Ausfall von Küche und Bad hielt das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Wohnung für nicht mehr bewohnbar. Trocknungsgeräte zählen mit, weil sie Platz wegnehmen und Tag und Nacht laufen; das Landgericht Bonn setzte für ihren Lärm und das mehrmals tägliche Leeren eigens 5 % an, obwohl sie im Souterrain standen und die Hauptwohnung trocken geblieben war. Und Schimmel berücksichtigen Gerichte bei der Höhe zugunsten des Mieters. Ein Fleck, der nur geringfügig stört und die Nutzung des Raums nicht einschränkt, bleibt dagegen ohne Minderung, denn eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB außer Betracht.
Minderung während der Trocknung
Die Minderung läuft weiter, solange getrocknet und repariert wird, auch wenn der Vermieter alles richtig macht. In dieser Phase kann die Quote steigen: Im Paderborner Fall lag sie vor Beginn der Arbeiten bei 40 %, im August, als erneut getrocknet wurde und die Mieter nur etwa eine Woche in der Wohnung wohnten, bei 75 %. Eine qualifizierte Trocknungsfirma entfernt laut Umweltbundesamt vorher dichte Bauteile wie Sockelleisten; in Paderborn wurden Fliesen in der Dusche abgenommen, in Köln mussten alle Möbel von den Wänden. Die Minderung endet erst, wenn der Mangel beseitigt ist, also Wände, Decken und Böden wieder in Ordnung sind. Kleine Restmängel, etwa ein Lichtschalter mit Macken oder eine knarrende Stelle im Boden, rechtfertigen keine Minderung mehr; so entschied es das Amtsgericht Paderborn für die Zeit nach der Reparatur.
Den Strom für die Trocknungsgeräte muss der Vermieter dir als Aufwendung in angemessenem Umfang ersetzen (§ 555a Abs. 3 BGB) – das ist keine Minderung, sondern ein eigener Anspruch. Wie du ihn belegst und berechnest, steht im Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung.
Schimmel nach dem Wasserschaden
Bleibt Feuchtigkeit in Wänden oder Böden, droht Schimmel. Laut Umweltbundesamt sind Feuchteschäden aus Leckstellen schnellstmöglich zu trocknen, um Schimmelbefall vorzubeugen. Eine Art, die nur bei starker Durchfeuchtung wächst, etwa nach Wasserschäden, ist Stachybotrys chartarum; sie kann Mykotoxine bilden. Ob ein Schimmel schwarz, grün oder weiß aussieht, ändert an der Minderung nichts: Die Quote richtet sich nach dem Ausmaß der Beeinträchtigung, in der Tabelle von 40 % für ein Bad bis 100 % für eine großflächig befallene Wohnung. Gefährdet der Zustand deine Gesundheit erheblich, darfst du außerdem fristlos kündigen (§ 569 Abs. 1 BGB), in der Regel aber erst, nachdem du dem Vermieter erfolglos eine Frist zur Abhilfe gesetzt hast (BGH, VIII ZR 182/06).
Die Minderung tritt von selbst ein
Du musst die Minderung weder beantragen noch vom Vermieter genehmigen lassen.
Gesetz
§ 536Absatz 1 BGB
Für die Zeit, in der ein Mangel die Tauglichkeit der Wohnung aufhebt, bist du nach § 536 Abs. 1 BGB von der Miete befreit, und solange sie nur gemindert ist, schuldest du eine angemessen herabgesetzte Miete.
Der Bundesgerichtshof spricht von der „kraft Gesetzes eintretenden Minderung“.
Ob der Vermieter den Schaden verschuldet hat, spielt keine Rolle: Rohrbruch in der Wand, Leck in der Wohnung darüber oder Starkregen – es zählt nur, dass deine Wohnung nicht so nutzbar ist wie vereinbart. Eine Klausel im Mietvertrag, die die Minderung bei Wohnraum zu deinem Nachteil ausschließt, ist unwirksam (§ 536 Abs. 4 BGB).
Irrtum
„Ich darf erst mindern, wenn der Vermieter eine Frist verstreichen lässt.“
Richtig
Eine Frist brauchst du erst, wenn du fristlos kündigen willst (§ 543 Abs. 3 BGB) oder die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten vom Vermieter verlangen willst; dann muss er mit der Beseitigung in Verzug sein (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Im Notfall, wenn die Reparatur sofort nötig ist, um die Wohnung zu erhalten, geht das auch ohne Verzug (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB). Für die Minderung genügt der Mangel.
Irrtum
„Gemindert wird nur die Kaltmiete.“
Richtig
Grundlage ist die Bruttomiete einschließlich aller Nebenkosten, gleich, ob du sie als Pauschale oder als Vorauszahlung zahlst (BGH, XII ZR 225/03 und VIII ZR 347/04).
Melden musst du den Schaden trotzdem, und zwar unverzüglich (§ 536c Abs. 1 BGB). Versäumst du das, verlierst du Minderung und Schadensersatz, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, und für den Schaden, der durch dein Warten größer wird, haftest du (§ 536c Abs. 2 BGB). Entdeckst du nach dem Urlaub einen nassen Fleck und meldest ihn erst zwei Wochen später, kann dich das die Minderung für diese zwei Wochen kosten. Eine Form schreibt das Gesetz nicht vor. Schick die Meldung per E-Mail mit Fotos und heb den Sendebeleg auf, bei Eile ruf zusätzlich an.
Deinen Minderungsbetrag berechnen
Nimm die Bruttomiete aus dem Mietvertrag oder der letzten Mieterhöhung: Nettokaltmiete plus die monatlichen Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten; was alles dazugehört, erklärt der Ratgeber Nebenkosten der Miete. Gemindert wird nur für die Tage, an denen der Mangel besteht. Für angebrochene Monate rechnest du anteilig, und Gerichte machen das unterschiedlich: Das Amtsgericht Paderborn teilte die Monatsmiete durch 30 Tage, das Amtsgericht Charlottenburg durch die Kalendertage des Monats, für elf Maitage also mit 11/31. Der Rechner unten nimmt die Kalendertage. Im Beispiel macht der Unterschied 6,32 € aus.
Ein Beispiel aus dem Berliner Altbau: In der Wohnung über dir platzt am 18. März ein Rohr. Dein Bad ist nicht mehr nutzbar, die Wand zum Flur ist nass. Deine Bruttomiete beträgt 1.050 €, und in Anlehnung an das Paderborner Bad-Urteil setzt du 40 % an. Am 9. April sind Trocknung und Reparatur abgeschlossen.
So rechnest du
- Tage mit Mangel18. März bis 9. April, beide Tage mitgezählt23 Tage
- März, angebrochen1.050 € × 40 % × 14/31189,68 €
- April, angebrochen1.050 € × 40 % × 9/30126,00 €
- Minderung insgesamt189,68 € + 126,00 €315,68 €
Deine Minderung mit eigenen Werten
- Tage mit Mangel23 Tage
- Anteil in Monatsmieten0,7516 Monatsmieten
- Minderung insgesamt315,68 €
Die Märzmiete hast du am 18. März schon gezahlt, denn sie ist spätestens am dritten Werktag des Monats fällig (§ 556b Abs. 1 BGB). Den Märzanteil forderst du zurück (§ 812 Abs. 1 BGB) oder ziehst ihn von einer späteren Miete ab. Schließt dein Mietvertrag das Aufrechnen aus, musst du die Absicht mindestens einen Monat vor der Fälligkeit in Textform ankündigen (§ 556b Abs. 2 BGB). Ändert sich die Lage, etwa erst gesperrtes Bad und dann Trockner im Wohnzimmer, rechnest du jede Phase mit ihrer eigenen Quote und ihren Tagen und addierst die Beträge.
Wann du nicht mindern kannst
Nicht jeder Wasserschaden mindert die Miete.
Darfst du mindern?
Minderung möglich
- Du kannst mindern, wenn der Schaden die Nutzung der Wohnung mehr als nur unerheblich einschränkt und nicht aus deinem eigenen Verhalten stammt.
- Das gilt auch, wenn ein Nachbar ihn verursacht hat, denn die Minderung richtest du immer an deinen Vermieter.
Keine Minderung
- Hast du den Schaden selbst verursacht, etwa die Badewanne überlaufen lassen, ist die Minderung grundsätzlich ausgeschlossen, weil der Mangel deiner Sphäre zuzurechnen ist (BGH, VIII ZR 191/13).
- Kanntest du den Mangel schon bei Vertragsschluss oder hast du die Wohnung in Kenntnis des Mangels ohne Vorbehalt übernommen, stehen dir die Rechte nicht zu (§ 536b BGB).
- Verweigerst du Handwerkern des Vermieters ohne berechtigten Grund den Zutritt, darfst du ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht weiter mindern (BGH, VIII ZR 12/18).
Von der Regel bei selbst verursachten Schäden hat der Bundesgerichtshof eine Ausnahme gemacht, allerdings für einen Brand. Die zwölfjährige Tochter der Mieter hatte Öl auf dem Herd erhitzt und die Küche zeitweise verlassen; den Mietern fiel allenfalls einfache Fahrlässigkeit zur Last. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters deckte den Brand, ihre Kosten trugen die Mieter über die Betriebskosten. Deshalb musste der Vermieter die Versicherung statt der Mieter in Anspruch nehmen und den Schaden beseitigen, und die Mieter durften mindern: um 15 % der Bruttomiete, ab etwa drei Monaten nach dem Brand, weil die Versicherung so lange für die Regulierung gebraucht hätte, bis zum Ende der Reparatur (VIII ZR 191/13).
Ob das ebenso für einen selbst verursachten Wasserschaden gilt, hat der Bundesgerichtshof in diesem Urteil nicht entschieden. Er führt darin aber ausdrücklich ein früheres Urteil zu einem Leitungswasserschaden fort, nach dem der Vermieter bei einfacher Fahrlässigkeit des Mieters in der Regel die Gebäudeversicherung statt des Mieters in Anspruch nehmen muss (VIII ZR 28/04); die Versicherung des Gebäudes gegen Wasserschäden zählt nach § 2 Nr. 13 der Betriebskostenverordnung zu den Betriebskosten. Zahlst du diese Versicherung über die Nebenkosten mit, spricht deshalb viel dafür, dass du auch nach einem leicht fahrlässig verursachten Wasserschaden mindern kannst. Sicher ist das nicht: Kürze in diesem Fall nicht, sondern zahl unter Vorbehalt.
Unter Vorbehalt zahlen oder kürzen
Im Vergleich
Unter Vorbehalt zahlen
Sofort kürzen
Unter Vorbehalt zahlst du die volle Miete weiter und erklärst, am besten schriftlich, dass du dir die Rückforderung des Minderungsbetrags vorbehältst.
Beim Kürzen ziehst du den Minderungsbetrag gleich von der Miete ab.
Ein Zahlungsrückstand entsteht nicht, eine Kündigung wegen Verzugs droht dir also nicht.
Ist deine Quote zu hoch, bist du mit der Differenz in der Regel in Verzug, und je länger der Rückstand wächst, desto näher rückt die fristlose Kündigung.
Das Geld holst du dir später nach § 812 BGB zurück, und der Vorbehalt verhindert, dass der Vermieter sich auf § 814 BGB beruft.
Dafür bleibt das Geld bei dir, du musst es nicht erst zurückholen.
Der Bundesgerichtshof verweist Mieter ausdrücklich auf den ersten Weg: Wer den Minderungsbetrag unter dem einfachen Vorbehalt der Rückforderung zahlt, kann eine gerichtliche Klärung herbeiführen, „ohne dem Risiko einer fristlosen Kündigung ausgesetzt zu sein“ (VIII ZR 138/11).
Wenn du zu viel kürzt
Fristlos kündigen darf der Vermieter, wenn du an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete in Verzug bist oder über mehr als zwei Termine hinweg mit insgesamt zwei Monatsmieten, gemessen an der vereinbarten Gesamtmiete, nicht an der geminderten (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB; BGH, VIII ZR 193/16). Wie die Schonfrist dich dann noch retten kann, steht im Ratgeber Fristlose Kündigung der Wohnung.
Ohne Vorbehalt gezahlt
Zahlst du ohne Vorbehalt weiter, obwohl du dein Minderungsrecht kennst, kannst du das zu viel Gezahlte nicht zurückfordern. Das Amtsgericht Paderborn verweigerte Mietern die Rückzahlung für einen Monat, in dem sie trotz unbewohnbarer Wohnung 60 % der Miete gezahlt hatten (§ 814 BGB). Das Recht, für die Zukunft zu mindern, verlierst du dadurch nicht ohne Weiteres; der Bundesgerichtshof lässt das nur bei Verzicht oder Verwirkung zu (VIII ZR 274/02). Dein Rückforderungsanspruch verjährt nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist und du die Umstände kanntest oder ohne grobe Fahrlässigkeit hättest kennen müssen (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB).
Mietausfall beim Vermieter
Was du an Miete einsparst, ist für den Vermieter ein Mietausfall. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV ersetzt die Wohngebäudeversicherung den Mietausfall, wenn Mieter wegen eines Versicherungsfalls zu Recht weniger oder nichts zahlen; die Musterbedingungen sind allerdings nur eine unverbindliche Empfehlung, abweichende Vereinbarungen sind möglich. An deinem Recht ändert das nichts, denn die Minderung hängt nicht davon ab, ob der Vermieter versichert ist. Welche Versicherung bei welcher Ursache zahlt, zeigt der Ratgeber Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?.
Mängelanzeige und Protokoll
Hast du den Schaden schon kurz gemeldet, etwa mit der Schadensmeldung aus dem Ratgeber Wasserschaden in der Mietwohnung, schickst du dieses Schreiben als zweiten Schritt: Es hält Mangel, Beginn und Quote fest und erklärt den Vorbehalt. Schick es per E-Mail mit Fotos und bitte um eine Eingangsbestätigung, denn der Sendebeleg allein beweist den Zugang nicht (OLG Hamm, 26 W 13/23). Kommt keine, lass das Schreiben von einem Boten einwerfen, der es gelesen hat und festhält, was er wann wo eingeworfen hat; ein Einwurf-Einschreiben ist kein sicherer Zugangsnachweis (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 7. Mai 2026, 2 AZR 184/25).
Mustertext: Mängelanzeige mit Minderung unter Vorbehalt
Deine Angaben
Dein Brief
Vorname Nachname
Straße Hausnummer, PLZ Ort
Name des Vermieters oder der Hausverwaltung, Anschrift
Ort, Datum des Schreibens
Betreff: Wasserschaden in der Wohnung Straße Hausnummer, Etage, Lage – Mängelanzeige und Mietminderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Datum und Uhrzeit des Schadens ist in meiner Wohnung ein Wasserschaden aufgetreten. Betroffen sind Räume und Stellen, z. B. Bad: Decke und Wand zum Flur durchfeuchtet. Als Ursache vermute ich vermutete Ursache, z. B. undichte Leitung in der Wohnung darüber. Ich habe den Schaden am Datum der ersten Meldung per Telefon oder E-Mail gemeldet. Fotos liegen bei.
Bitte beseitigen Sie die Ursache und die Folgeschäden umgehend. Für Termine erreichen Sie mich unter Telefonnummer; Handwerker können die Wohnung Wochentage und Uhrzeiten betreten.
Die Miete ist seit dem erster Tag des Mangels nach § 536 Abs. 1 BGB gemindert. Ich halte eine Minderung von Quote % der Bruttomiete für angemessen. Bis zur Klärung zahle ich die Miete weiter in voller Höhe, aber ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rückforderung des Minderungsbetrags.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieses Schreibens bis Antwortfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Vorname Nachname
Willst du sofort kürzen statt unter Vorbehalt zu zahlen, ersetzt du den letzten Satz des dritten Absatzes durch: „Ich ziehe den Minderungsbetrag von … € von der Miete für … ab.“
Kommt es zum Streit, musst du darlegen, wie stark und wie lange du beeinträchtigt warst. Am Amtsgericht Charlottenburg scheiterte eine Minderung auch daran, dass eine eingeschränkte Nutzung des Zimmers weder konkret geltend gemacht noch sonst ersichtlich war. Führ deshalb vom ersten Tag an ein kurzes Protokoll:
Beeinträchtigungsprotokoll: was du notierst
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