Brandursachen: was die Statistik zeigt
Eine Statistik zu Brandursachen führt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS). Es ermittelt jedes Jahr die Ursachen von etwa 2.000 Bränden, vor allem von solchen, die erhebliche Schäden in und an Gebäuden verursacht haben. Die Verteilung über die Jahre 2016 bis 2025, gerundet:
Zahlen im Vergleich
Brandursachen 2016 bis 2025 laut IFS
Anteil in Prozent, gerundet
- Elektrizität30 %
- Menschliches Fehlverhalten22 %
- Überhitzung9 %
- Brandstiftung9 %
- Feuergefährliche Arbeiten3 %
- Offenes Feuer, Selbstentzündung, Explosionje 2 %
- Sonstiges und unbekannt21 %
Das IFS weist selbst darauf hin, dass die Statistik nicht das gesamte Schadengeschehen abbildet, weil seine Auftraggeber bestimmen, welche Brände es untersucht. Die Verteilung ist über die Jahre aber annähernd stabil. Brände durch Lithium-Ionen-Akkus treten nach Angaben des IFS seit einigen Jahren immer häufiger auf und sind in seiner Datenbank inzwischen ein typisches Schadenbild.
Am häufigsten beginnt es in der Küche: Nach Angaben des IFS beginnen vier von zehn Wohnungsbränden dort, die Hälfte davon auf dem Herd. Die meisten Herdbrände entstehen, weil Dinge auf dem Kochfeld abgelegt werden, die dort nicht hingehören. Hat es einmal zu brennen begonnen, entwickelt sich rasch ein Feuer, das man allein nicht mehr löschen kann.
Rauchwarnmelder: Pflicht und richtige Montage
Die meisten Brandopfer werden im Schlaf überrascht, und die meisten Brandtoten sterben an einer Rauchvergiftung, nicht an Verbrennungen. Schon zwei bis drei tiefe Atemzüge Brandrauch können tödlich sein, etwa wegen des Kohlenmonoxids darin.
Irrtum
„Wenn es nachts brennt, weckt mich der Geruch rechtzeitig.“
Richtig
Auf den Brandgeruch kannst du dich dabei nicht verlassen. Das Kohlenmonoxid im Brandrauch lässt Schlafende sogar noch tiefer schlafen.
Ein Rauchwarnmelder gehört an die Zimmerdecke, denn Rauch steigt nach oben. Nach der Anwendungsnorm DIN 14676 sitzt er vorzugsweise in der Raummitte und mindestens 50 cm von Wänden, Unterzügen und Möbeln entfernt. Unter einer Dachschräge mit mehr als 20 Grad Neigung gehört er nicht in die Spitze, wo sich ein Wärmepolster bilden kann, sondern 0,5 bis 1 m von ihr entfernt an die Schräge; hat die Decke ein waagerechtes Mittelstück von mindestens 1 m, sitzt er dort in der Mitte. In Küche und Bad kann Wasserdampf Fehlalarme auslösen, dort hängt deshalb kein Rauchwarnmelder; für die Küche gibt es Wärmemelder. Achte beim Kauf auf die Zertifizierung nach DIN EN 14604 und das Q-Label für höhere Qualität. Wer schlecht hört, bekommt Geräte mit Blitzlicht oder Vibrationsalarm.
In anderen Bundesländern umfasst die Pflicht teils nur Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure; maßgeblich ist die Bauordnung deines Landes. Im eigenen Haus lohnen sich Melder auch im Wohnzimmer, im Keller und auf dem Dachboden. Einmal im Jahr drückst du die Prüftaste und entfernst Staub und Spinnweben von den Öffnungen. Spätestens nach zehn Jahren tauschst du die Geräte aus, auch solche mit fest eingebauter Batterie. Ziehst du um, prüfst du gleich am ersten Tag, ob in jedem Zimmer ein Melder hängt; weitere Punkte für den Einzug stehen in der Checkliste für die erste Wohnung.
Brände vorbeugen, wo sie am häufigsten entstehen
Küche: Herd, Fett und Dunstabzug
Schon ein kurzer Moment der Abwesenheit, weil das Telefon klingelt oder es an der Tür läutet, kann einen Brand auslösen, wenn der Herd nicht ausgeschaltet wurde. Lass einen eingeschalteten Herd deshalb nie unbeaufsichtigt, und benutze das Kochfeld nie als Ablage – auch nicht kurz für den Pizzakarton oder das Schneidebrett.
Stell stattdessen den Herd ab oder nimm den Topf von der Platte, wenn das ohne Gefahr geht, und leg einen Deckel auf, damit das Feuer erstickt. Einen Feuerlöscher nimmst du nur, wenn er für Fettbrände geeignet ist, also für die Brandklasse F.
Eine Löschdecke ist für Fettbrände keine sichere Wahl. Die Norm DIN EN 1869 prüft Löschdecken nur an Frittiergeräten mit höchstens 3 Litern Öl, und schon beim Auflegen besteht erhebliche Verbrennungsgefahr. Für Betriebe hält die gesetzliche Unfallversicherung Löschdecken bei Speiseöl- und Speisefettbränden für ungeeignet, weil die Flammen in Versuchen durch das Gewebe schlugen.
Filter in Dunstabzugshauben saugen sich mit Fett voll; ein Funke aus der brennenden Pfanne reicht dann, um die Haube in Brand zu stecken. Metallfettfilter reinigst du deshalb in der Spülmaschine oder in heißer Spüllauge, so oft, wie die Anleitung deiner Haube es vorgibt; eine Herstelleranleitung nennt etwa mindestens alle zwei Monate. Einweg- und Vliesfilter wechselst du, spätestens wenn sie gelb werden oder der Indikatorstreifen es anzeigt.
Ceranfeld angelassen: was passieren kann
Ein vergessenes, eingeschaltetes Ceranfeld wird zur Brandgefahr, sobald etwas darauf liegt, das brennen oder schmelzen kann: Topflappen, Geschirrtuch, Pizzakarton, Holzbrett, Kunststoffschüssel. Genau so entstehen die meisten Herdbrände. Merkst du es rechtzeitig, schaltest du die Platte aus und nimmst nichts mit bloßen Händen von der heißen Fläche. Steigt schon Rauch auf oder brennt etwas, gilt das Vorgehen weiter unten im Abschnitt über den Brandfall.
Strom, Steckdosenleisten und Akkus
Steckdosenleisten sind auf eine Höchstleistung ausgelegt, in der Regel rund 3.000 bis 3.500 Watt. Zähl die Watt-Angaben auf den Typenschildern der angeschlossenen Geräte zusammen, bevor du Wasserkocher, Heizlüfter oder Waschmaschine an eine Leiste hängst. Steck nie mehrere Leisten hintereinander, und versteck sie nicht hinter Möbeln, wo sich Wärme staut. Benutze nur Geräte mit intakten Kabeln, und lass Defekte von einer Fachkraft beheben. Geräte, die Wärme erzeugen, also Heizlüfter, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Heizdecke, Haartrockner und Bügeleisen, lässt du nicht eingeschaltet allein.
Lithium-Ionen-Akkus stecken in Handy, Laptop, Akkuschrauber und E-Bike. Bei einem Defekt kann ein Akku seine gespeicherte Energie schlagartig als Hitze abgeben und in Flammen aufgehen; die Brandgefahr ist beim Laden am größten.
Tipp
Lade Akkus nicht, während du schläfst, und nur an einem Ort mit Rauchmelder, an dem nichts Brennbares in der Nähe liegt.
Nutze das Ladegerät, das der Hersteller vorsieht, setze Akkus keinen Temperaturen über 60 °C und keinem Frost aus, etwa im Winter in der ungeheizten Garage, und benutze keine beschädigten oder aufgeblähten Akkus. Laden oder lagern solltest du sie nicht im Flur oder Treppenhaus, damit ein Brand nicht deinen Fluchtweg versperrt.
Brennt ein Smartphone oder Notebook, kannst du den Entstehungsbrand mit reichlich Wasser löschen; spezielle Löschmittel sind in der Regel nicht nötig. Lösch aber nur, wenn du dich dabei nicht in Gefahr bringst, denn ein Akku kann explosionsartig abbrennen, eine Stichflamme bilden und brennende Teile wegschleudern. Ein teilweise verbrannter Akkupack kann noch nach Stunden oder Tagen erneut in Brand geraten. Alte Akkus gehören nicht in den Hausmüll, sondern in die Sammelbox im Handel oder zu einer kommunalen Sammelstelle. Einen beschädigten oder aufgeblähten Lithium-Akku wirfst du nicht in die Box: Bring ihn mit abgeklebten Polen in einem verschließbaren Glas zur Sammelstelle, gib ihn dort dem Personal und sag, dass er beschädigt ist.
Kerzen, Zigaretten und Kinder
Kerzen lässt du nie unbeaufsichtigt brennen, stellst sie mit Abstand zu anderen Gegenständen auf eine feuerfeste Unterlage und hältst eine Blumenspritze bereit. Herunterfallende Zigarettenasche kann eine Weile vor sich hin schwelen, also langsam und ohne Flamme brennen, und oft erst Stunden später einen Brand auslösen. Besonders gefährlich ist das Rauchen im Bett: Brennende Daunenfedern bilden tödliche, blausäurehaltige Gase. Streichhölzer und Feuerzeuge bewahrst du außer Reichweite von Kindern auf, und erklär Kindern früh und unter Aufsicht, wie man mit Feuer umgeht. In Berlin unterrichtet die Feuerwehr dazu in Kitas und Schulen.
Im eigenen Haus: Keller, Kamin, Treppenhaus und Balkon
Im Keller und auf dem Dachboden sammelt sich Brennbares. Entrümple beide regelmäßig, und lagere Benzin für den Rasenmäher, Spiritus oder Verdünnung nie im Treppenhaus oder im Flur. Kamin- und Kachelöfen prüft der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau auf Betriebs- und Brandsicherheit; sie darf frühestens drei Jahre nach der letzten stattfinden und soll spätestens nach fünf Jahren stattfinden (§ 14 SchfHwG).
Im Mehrfamilienhaus ist das Treppenhaus dein Fluchtweg. Kinderwagen, Mülltüten und Sperrmüll haben dort nichts zu suchen, denn sie sind beliebte Ziele von Brandstiftern. Halte die Haustür geschlossen, schließ Keller- und Bodentüren ab, und keile Brandschutztüren nie auf. In der Silvesternacht schließt du Fenster und Balkontüren und räumst alles Brennbare vom Balkon.
Feuerlöscher: welches Löschmittel wofür
Ein Feuerlöscher ist für kleine Brände in der Entstehung gedacht, nicht für ein Zimmer in Flammen. Er löscht nur bestimmte brennbare Stoffe, und welche, zeigen die aufgedruckten Symbole. Feststoffe sind etwa Holz, Papier und Textilien, Flüssigkeiten etwa Benzin oder Spiritus. Brennenden Spiritus oder Bioethanol löscht ein Schaumlöscher nur, wenn sein Schaummittel alkoholbeständig ist; achte auf die Angabe des Herstellers. Die Berliner Feuerwehr ordnet die Löschmittel so zu (Auswahl):
Übersicht
Welches Löschmittel für welchen Brand geeignet ist
| Löschmittel | Feststoffe | Flüssigkeiten | Gase | Speisefett |
|---|---|---|---|---|
| Wasser | geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
| Schaum | geeignet | geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
| ABC-Löschpulver | geeignet | geeignet | geeignet | nicht geeignet |
| Kohlenstoffdioxid | nicht geeignet | geeignet | nicht geeignet | nicht geeignet |
| Fettbrandlöschmittel | teilweise | teilweise | nicht geeignet | geeignet |
Lies die Gebrauchsanweisung, bevor du den Löscher brauchst; im Ernstfall sparst du so wertvolle Zeit. Welche Größe für deinen Haushalt passt, kann dir die Feuerwehr sagen. Schalte vor dem Löschen den Strom im Gefahrenbereich ab, wenn das gefahrlos geht, sonst droht ein Stromschlag. Beim Löschen gehst du mit dem Wind vor, sprühst von unten in die Glut statt in die Flammen und löschst stoßweise. Bleib danach an der Brandstelle und achte darauf, ob es wieder aufflammt. Einen benutzten Löscher stellst du nicht zurück an seinen Platz, sondern lässt ihn sofort neu füllen, und auch ein unbenutzter braucht Wartung nach den Angaben des Herstellers.
Brandschutz-Check für dein Zuhause
0 von 9 erledigtAlles erledigt
Wenn es brennt: so verhältst du dich
Bevor du handelst, klärst du, wo das Feuer ist. Meistens brennt es nicht in der eigenen Wohnung, sondern außerhalb, etwa im Treppenhaus, im Keller oder bei Nachbarn. Davon hängt ab, ob du hinausgehst oder drinnen bleibst.
Wo brennt es?
Es brennt in deiner Wohnung
Raus und Türen schließen
Verlass den Raum und schließ die Tür zum Brandraum, damit sich Rauch und Feuer nicht ausbreiten. Warne alle in der Wohnung, verlass sie und schließ die Wohnungstür hinter dir, aber schließ nicht ab. Nimm nie den Aufzug, er kann bei einem Brand zur tödlichen Falle werden.
Das Treppenhaus ist verraucht
Drinbleiben und Tür zu
Bleib in der Wohnung und halte die Wohnungstür geschlossen, denn Wohnungstüren halten einem Feuer lange stand. Ruf die 112 und mach dich am Fenster oder auf dem Balkon bemerkbar, bis die Feuerwehr dich holt. Spring nicht und versuche nicht, dich aus dem Fenster abzuseilen.
Den Notruf setzt du so ab:
- Sofort 112 wählen. Verlass dich nicht darauf, dass andere die Feuerwehr schon gerufen haben. Hörst du eine Bandansage, leg nicht auf.
- Sagen, wo es brennt. Nenne Straße, Hausnummer und Etage, in Berliner Altbauten auch Vorderhaus, Seitenflügel oder Hinterhaus.
- Sagen, was passiert ist. Nenne deine Rückrufnummer, was brennt und ob Menschen in Gefahr sind, und warte dann auf Rückfragen.
- Die Feuerwehr erwarten. Warte an einer gut sichtbaren Stelle, zeig den Einsatzkräften den Zugang, halte Schlüssel bereit und sag, wer noch im Haus sein könnte.
Zögere nicht mit dem Anruf. Stellt sich deine Wahrnehmung im Nachhinein als Irrtum heraus, entstehen dir in Berlin keine Kosten: Nach dem Berliner Feuerwehrgesetz kann die Feuerwehr Kosten für einen Fehlalarm nur von jemandem verlangen, der sie vorsätzlich grundlos alarmiert hat (§ 17 Abs. 1 Nr. 1 FwG). Selbst löschen solltest du nur einen Brand, der gerade erst entsteht, und nur, wenn du dich dabei nicht in Gefahr bringst. Verqualmte Räume betrittst du nicht; bist du in einem, bewegst du dich kriechend am Boden vorwärts. Gegenstände rettest du nicht, nur ein vorbereitetes Notgepäck nimmst du mit, wenn es griffbereit steht.
Wer sich nicht allein retten kann, geht bei einem Brand in der eigenen Wohnung so weit wie möglich vom Feuer weg in Richtung Treppenhaus, schließt die Wohnungstür und erwartet auf dem Treppenabsatz Hilfe. Brennt es außerhalb und ist das Treppenhaus nicht benutzbar, bleibt er in der Wohnung und macht sich am Fenster bemerkbar, mit einem Hinweis auf seine Behinderung. Kleine Brandwunden, nicht größer als die Handfläche der verletzten Person, kühlst du sofort mit kühlem, nicht eiskaltem Leitungswasser, mindestens 20 Minuten lang; bei Säuglingen und Kleinkindern achtest du dabei besonders darauf, dass sie nicht auskühlen. Größere Brandwunden und Verbrennungen am Rumpf kühlst du wegen der Gefahr einer Unterkühlung nicht: Deck sie locker und keimfrei ab, halte die Person warm und ruf bei großen Brandwunden die 112.
Nach dem Brand: wer zahlt
Ein Gebäude, in dem es gebrannt hat, betrittst du erst nach der Freigabe durch die Feuerwehr, denn es kann Einsturzgefahr bestehen. Danach fotografierst du alle Schäden als Beleg für die Versicherung.
Für das Haus selbst zahlt die Wohngebäudeversicherung. Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV ersetzt sie die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte, Aufräumungs- und Abbruchkosten bis zum vereinbarten Betrag und für selbst bewohnte Wohnräume den ortsüblichen Mietwert, solange du sie nicht nutzen kannst, höchstens für eine vereinbarte Zahl an Monaten. Möbel, Kleidung und Geräte ersetzt die Hausratversicherung.
Wohnst du zur Miete, ist der Vermieter für das Gebäude zuständig. Was du dann mit Versicherung, Miete und Räumung tun musst, steht im Ratgeber Wohnungsbrand in der Mietwohnung. Welche Gefahren eine Feuerversicherung abdeckt und wann sie nicht zahlt, erklärt der Ratgeber Feuerversicherung.
