Frau im hellen Blazer spricht in einem hellen Büro mit einem Mann im dunklen Sakko
Rechtliches

Lesedauer 12 Minuten

Sonderurlaub bei Umzug: Wann du Anspruch hast und wie viele Tage

Wann § 616 BGB, TVöD, TV-L oder Beamtenrecht einen bezahlten Tag geben, wie viele es sind – mit zwei Musterbriefen.

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug?

Die kurze Antwort lautet Nein, jedenfalls nicht als feste Regel für alle. Viele suchen den Anspruch im Bundesurlaubsgesetz.

Irrtum

„Das Bundesurlaubsgesetz gibt mir einen Tag Sonderurlaub für den Umzug.“

Richtig

Das Bundesurlaubsgesetz regelt nur den Erholungsurlaub: mindestens 24 Werktage im Jahr (§ 3 Abs. 1 BUrlG). Einen Umzugstag nennt es nicht.

Sonderurlaub ist deshalb kein Begriff aus diesem Gesetz, sondern ein Sammelwort für bezahlte oder unbezahlte Freistellungen aus einem besonderen Anlass.

Ob du für den Umzug einen solchen Tag bekommst, entscheidet die Regel, die für dein Arbeitsverhältnis gilt. Es gibt fünf mögliche Quellen:

  • § 616 BGB – die gesetzliche Auffangregel für kurze Verhinderungen, wenn nichts anderes vereinbart ist.
  • Tarifvertrag – im öffentlichen Dienst TVöD und TV-L, in anderen Branchen der jeweilige Manteltarifvertrag.
  • Betriebsvereinbarung – zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geschlossen.
  • Arbeitsvertrag – eine eigene Zusage oder ein Verweis auf einen Tarifvertrag.
  • Beamtenrecht – die Sonderurlaubsverordnung des Bundes oder deines Landes.

Welche davon gilt, musst du nicht raten. In die schriftlichen Vertragsbedingungen gehört ein Hinweis auf die anwendbaren Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen (§ 2 Abs. 1 Satz 7 Nr. 15 NachwG). Tarifverträge, die im Betrieb gelten, muss der Arbeitgeber dort bekannt machen (§ 8 TVG), Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle auslegen (§ 77 Abs. 2 Satz 4 BetrVG). Schau also zuerst ins Intranet, ans Schwarze Brett oder frag die Personalabteilung nach der Regel zur „Arbeitsbefreiung“.

§ 616 BGB: wann der Lohn ohne Arbeit weiterläuft

Ohne Tarifvertrag und ohne Vertragsklausel bleibt nur § 616 BGB, und auf dessen ersten Satz kommt es an.

Gesetz

§ 616Satz 1 BGB

„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Übersetzt: Du behältst deinen Lohn, wenn vier Bedingungen zusammenkommen.

  • Grund in deiner Person: Ein Umzug betrifft dich persönlich, das passt.
  • Ohne Verschulden: Auch das passt beim Umzug.
  • Kurze Zeit: Ein oder zwei Tage sind im Verhältnis zu einem Arbeitsverhältnis kurz.
  • Verhindert: Hier liegt der Haken.

Ob ein Umzug, dessen Termin du selbst wählst, dich an der Arbeit hindert, sagt das Gesetz nicht – das ist eine offene Auslegungsfrage. Das Bundesarbeitsgericht fragt bei der Verhinderung, ob dir die Arbeit nach Abwägung der beiderseitigen Interessen zuzumuten ist, und erwartet, dass du einen Arbeitsausfall nach Möglichkeit vermeidest (Urteil vom 25.04.1960, 1 AZR 16/58). Für Bundesbeamte ist es ausdrücklich geregelt: Sonderurlaub gibt es nur, wenn der Anlass nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigt werden kann (§ 3 Nr. 1 SUrlV). Ziehst du an einem Tag um, an dem du ohnehin frei hast – bei einer Fünftagewoche meist der Samstag –, fällt keine Arbeitszeit aus. Rechne deshalb bei einem privaten, frei planbaren Umzug nicht fest mit § 616 BGB, sondern mit einem Tag, den eine Regel ausdrücklich nennt oder den dein Arbeitgeber zusagt.

Dazu kommt: § 616 BGB lässt sich ausschließen, nach dem Bundesarbeitsgericht durch Tarifvertrag ebenso wie durch Arbeitsvertrag (Urteil vom 25.04.1960, 1 AZR 16/58). Unabdingbar sind nach § 619 BGB nur die Fürsorgepflichten aus §§ 617 und 618 BGB, § 616 gehört nicht dazu. Arbeits- und Tarifverträge dürfen ihn deshalb einschränken; der TVöD etwa lässt als Fälle des § 616 BGB „nur die folgenden Anlässe“ gelten. Steht in deinem Arbeitsvertrag ein Satz wie „§ 616 BGB findet keine Anwendung“, bekommst du ohne andere Zusage keinen bezahlten Umzugstag.

Für Auszubildende geht dieser Ausschluss nicht. Auszubildende bekommen ihre Vergütung bis zu sechs Wochen weiter, wenn sie aus einem in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind (§ 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG), und davon darf der Ausbildungsvertrag nicht zu ihren Lasten abweichen (§ 25 BBiG). Die Frage, ob ein frei gewählter Umzugstermin verhindert, stellt sich dort genauso.

Wie viele Tage: TVöD, TV-L, Beamte und Betriebsvereinbarung

Fest geregelt ist der Umzugstag vor allem im öffentlichen Dienst. Die folgende Übersicht zeigt, wer bei welchem Umzug einen Anspruch auf bezahlte Freistellung hat:

Übersicht

Bezahlter Umzugstag: Wer Anspruch hat

WerAnspruch bei dienstlichem Umzug an einen anderen OrtAnspruch bei privatem UmzugBezahlte Tage bei dienstlichem Umzug
Beschäftigte nach TVöD (Bund, Kommunen)janein1 Arbeitstag
Beschäftigte nach TV-L (Länder, auch Berlin)janein1 Arbeitstag
Bundesbeamtejanein2 Arbeitstage, ins oder aus dem Ausland 3, jeweils plus Reisezeit
Berliner Landesbeamtejanein1 Arbeitstag
Arbeitnehmer ohne eigene Regelungnur bei Verhinderungnur bei Verhinderungkeine feste Zahl (§ 616 BGB)
Arbeitsvertrag schließt § 616 BGB aus, keine andere Regelungneinnein–
Auszubildende ohne eigene Regelungnur bei Verhinderungnur bei Verhinderungkeine feste Zahl (§ 19 BBiG)

„Nein“ beim privaten Umzug heißt: kein Anspruch. Freistellen kann dich der Arbeitgeber trotzdem, wie der nächste Abschnitt zeigt.

TVöD und TV-L: ein Arbeitstag, aber nur bei dienstlichem Grund

TVöD (Bund und Kommunen) und TV-L (alle Länder außer Hessen) regeln den Fall wortgleich: Für einen „Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort“ wirst du einen Arbeitstag unter Fortzahlung des Entgelts freigestellt (§ 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c TVöD und TV-L). Zwei Bedingungen stecken darin. Der Grund muss dienstlich oder betrieblich sein, typischerweise eine Versetzung oder die Verlegung deiner Dienststelle. Und du ziehst an einen anderen Ort. Was als anderer Ort gilt, erklären die Tarifverträge nicht, auch nicht in einer Protokollerklärung; nach dem Wortlaut genügt ein Umzug innerhalb derselben Stadt nicht.

Für einen privaten Umzug gibt es nach beiden Tarifverträgen keinen Anspruch, aber zwei Wege. In sonstigen dringenden Fällen kann der Arbeitgeber bis zu drei Arbeitstage bezahlt freistellen (§ 29 Abs. 3 Satz 1). In begründeten Fällen kann er dich kurzfristig ohne Entgelt freistellen, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten (§ 29 Abs. 3 Satz 2). Die Protokollerklärung dazu nennt als Beispiel ausdrücklich den „Umzug aus persönlichen Gründen“. Beides ist eine Kann-Regel: Du bittest, der Arbeitgeber entscheidet.

Bundesbeamte: zwei Tage plus Reisezeit

Für Beamtinnen und Beamte des Bundes gilt die Sonderurlaubsverordnung, und sie ist großzügiger als der Tarifvertrag.

Bundesbeamte auf einen Blick

Dienstlich

Für einen Wohnortwechsel aus dienstlichem Anlass gibt es zwei Arbeitstage Sonderurlaub mit Besoldung, für einen Umzug ins Ausland oder aus dem Ausland ins Inland drei (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SUrlV).

Voraussetzung

Auch dieser Sonderurlaub setzt voraus, dass sich der Umzug nicht außerhalb der Arbeitszeit erledigen lässt und dienstliche Gründe nicht entgegenstehen (§ 3 Nr. 1 und 2 SUrlV).

Reisezeit

Die Dauer verlängert sich um die erforderlichen Reisezeiten (§ 4 SUrlV).

Antrag

Den Sonderurlaub beantragst du unverzüglich, sobald der Anlass feststeht (§ 23 SUrlV).

Privat

Für einen privaten Umzug kann Sonderurlaub ohne Besoldung gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§ 22 Abs. 1 SUrlV).

Ein Beispiel: Ein Bundesbeamter wird von Bonn nach Berlin versetzt. Ihm stehen zwei Arbeitstage Sonderurlaub zu, dazu die erforderliche Reisezeit. Für Landesbeamte gilt die Verordnung ihres Landes; dort kann die Zahl der Tage abweichen.

In Berlin: TV-L und Landesbeamte

Was das praktisch heißt: Eine Tarifbeschäftigte des Bezirksamts zieht von Neukölln nach Pankow, weil die Wohnung zu klein geworden ist. Das ist ein privater Umzug innerhalb desselben Ortes, ein Anspruch auf den freien Tag besteht nicht. Es bleibt die Bitte um Freistellung, ersatzweise ein Urlaubstag.

Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

Außerhalb des öffentlichen Dienstes steht der Umzugstag, wenn überhaupt, im Manteltarifvertrag deiner Branche, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Eine Betriebsvereinbarung gilt unmittelbar und zwingend (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG): Gibt sie dir einen Tag, kannst du ihn verlangen wie einen Anspruch aus dem Vertrag. Achte beim Lesen auf drei Punkte – für welchen Umzug (nur dienstlich oder auch privat, nur mit eigenem Haushalt), wie viele Tage und ob der Tag am Umzugstag selbst liegen muss. Verweist dein Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, schau dort nach der Regel zur Arbeitsbefreiung.

Dienstlicher oder privater Umzug: der Unterschied

Dienstlich oder betrieblich veranlasst ist ein Umzug, wenn dein Arbeitgeber ihn auslöst: Er versetzt dich an einen anderen Ort, verlegt deine Dienststelle oder den Betrieb. Privat ist alles, was du selbst entscheidest – eine größere Wohnung, das Zusammenziehen, der Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber in einer anderen Stadt. Der neue Arbeitgeber schuldet dir für diesen Umzug keinen Tag, wenn ihn keine Regel vorsieht; verhandle ihn deshalb vor der Unterschrift mit.

Die Unterscheidung entscheidet nicht nur über den freien Tag. Bei einer Versetzung stellt sich auch die Frage, wer die Umzugskosten trägt, und wer wegen der Arbeit umzieht, kann Kosten steuerlich geltend machen. Wann der Arbeitgeber zahlt und was davon steuerfrei bleibt, steht im Ratgeber Umzugskosten vom Arbeitgeber; wie du Probezeit, Kündigungsfristen und Wohnungswechsel aufeinander abstimmst, im Ratgeber Umzug wegen Arbeit.

Lass dir den dienstlichen Anlass schriftlich geben, etwa die Versetzungsverfügung oder die Mitteilung über die Verlegung des Standorts. Das Schreiben ist zugleich dein Nachweis im Antrag.

Antrag stellen: Anspruch geltend machen oder um Freistellung bitten

Stell den Antrag, sobald der Umzugstermin feststeht, schriftlich oder per E-Mail, und nenn das genaue Datum des freien Tags. Bundesbeamte müssen unverzüglich beantragen; für Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Frist, aber je früher dein Antrag da ist, desto leichter plant die Abteilung um. Leg einen Nachweis bei: die Versetzungsverfügung beim dienstlichen Umzug, den neuen Mietvertrag oder die Meldebestätigung beim privaten.

Gibt dir eine Regel den Umzugstag?

  1. Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Vertrag oder Beamtenrecht nennen den Tag

    Anspruch geltend machen

    Hast du einen Anspruch aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag oder Beamtenrecht, nennst du die genaue Regel und verlangst den Tag. Formuliere es als Anspruch, nicht als Bitte: Liegen die Voraussetzungen vor, muss der Arbeitgeber den Tag gewähren.

    Musterbrief: den Tag verlangen
  2. Keine Regel gibt dir einen freien Tag

    Um Freistellung bitten

    Hast du keinen Anspruch, bittest du um Freistellung und bietest gleich die Lösung für den Betrieb mit an: wer dich vertritt, welche Termine du verlegst. Verbinde die Bitte mit einem Ersatzantrag auf Urlaub oder Überstundenabbau, damit der Arbeitgeber über beides zugleich entscheidet.

    Musterbrief: um Freistellung bitten

Nimm den Tag nicht eigenmächtig, auch wenn er dir zusteht: Warte auf die Bestätigung oder frag nach. Ohne Zusage riskierst du, dass der Arbeitgeber dein Fehlen als unentschuldigt wertet.

Musterbrief: bezahlten Umzugstag verlangen

0 von 15 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Vorname Nachname

Abteilung oder Personalnummer

An: Personalstelle oder Vorgesetzte

Ort, Datum des Schreibens

Betreff: Arbeitsbefreiung (Sonderurlaub) für meinen Umzug

Sehr geehrte/r Anrede und Name,

am Umzugsdatum ziehe ich von bisheriger Wohnort nach neuer Wohnort um. Anlass ist meine Versetzung an den Dienstort … / die Verlegung meiner Dienststelle nach … / mein Wohnungswechsel. Nach Regelung, z. B. § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c TVöD, § 29 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c TV-L, § 19 Abs. 1 Nr. 1 SUrlV, Nr. 2 AV SUrlVO Berlin oder Nr. … der Betriebsvereinbarung … steht mir dafür Zahl der Tage Arbeitstag(e) bezahlte Freistellung zu.

Ich beantrage die Freistellung für den Datum des freien Tags. Die Versetzungsverfügung vom … / Die Mitteilung über die Standortverlegung / Den neuen Mietvertrag lege ich bei.

Bitte bestätigen Sie mir die Freistellung bis zum Antwortfrist schriftlich oder per E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Vorname Nachname

Musterbrief: um Freistellung für den Umzug bitten

0 von 11 Angaben

Deine Angaben

Dein Brief

Betreff: Bitte um Freistellung für meinen Umzug

Sehr geehrte/r Name der Führungskraft,

am Tag des Umzugs ziehe ich von alte Adresse nach neue Adresse um. Ich bitte Sie, mich dafür am gewünschter freier Tag unter Fortzahlung des Entgelts / ohne Entgelt freizustellen.

Meine Aufgaben an diesem Tag übernimmt Name der Vertretung; Termine, die ich verlege oder vorziehe.

Sollte eine Freistellung nicht möglich sein, beantrage ich für diesen Tag hilfsweise einen Tag Erholungsurlaub / den Abbau von Überstunden / einen Gleittag.

Für eine Rückmeldung bis zum Frist für die Rückmeldung danke ich Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Dein Name

Ohne Sonderurlaub frei: Urlaub, Überstunden, Gleitzeit

Ohne Sonderurlaub bleibt der reguläre Urlaubstag. Deine Urlaubswünsche muss der Arbeitgeber berücksichtigen, außer dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche von Kolleginnen und Kollegen stehen entgegen (§ 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG). Melde den Umzugstag deshalb an, bevor die Urlaubsplanung im Team steht. Bist du neu im Job, erwirbst du den vollen Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Beginnt die Stelle so spät im Jahr, dass die sechs Monate bis zum 31. Dezember nicht mehr voll werden, steht dir für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs zu (§ 5 Abs. 1 Buchst. a BUrlG); sonst frag, ob du Urlaub vorab bekommst.

Überstunden oder Gleitzeitguthaben sind die zweite Möglichkeit. Ob du ein Plus auf dem Arbeitszeitkonto als ganzen freien Tag nehmen kannst, steht in deiner Gleitzeit- oder Arbeitszeitregelung. Müssen ganze Gleittage dort genehmigt werden, stellst du den Antrag wie einen Urlaubsantrag.

Bleibt nur ein unbezahlter Tag, kostet dich das ein Tagesentgelt. Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung laufen weiter: Eine Beschäftigung gegen Entgelt gilt als fortbestehend, solange das Arbeitsverhältnis ohne Entgelt bis zu einem Monat andauert (§ 7 Abs. 3 Satz 1 SGB IV). Arbeitest du in Teilzeit und fällt der Umzug auf einen Tag, an dem du ohnehin frei hast, brauchst du für diesen Tag keine Freistellung.

Am wenigsten Urlaub kostet ein Umzug an einem ohnehin freien Tag oder am Brückentag: Fällt ein Feiertag auf einen Donnerstag, gibt dir ein Urlaubstag am Freitag vier freie Tage am Stück – den Feiertag zum Packen, den Freitag für den Umzug, das Wochenende zum Auspacken. Was an Sonn- und Feiertagen selbst erlaubt ist, steht im Ratgeber Umzug am Feiertag.

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